Anlage 24 VO (EU) 2016/1789

Erklärung des Herstellers über die Maßnahmen gegen unbefugte Eingriffe in den Antriebsstrang und die Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung

Erklärung des Herstellers über die Maßnahmen gegen unbefugte Eingriffe in den Antriebsstrang und die Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Fassung dieser Mitteilung ist der Beschreibungsmappe hinzuzufügen. Der Unterzeichner: [… (vollständiger Name und Position)]
2.3.
Firmenname und Anschrift des Herstellers:…
2.3.2.
Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (ggf.)(1):…
erklärt hiermit, dass er:
2.1.
Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

2.4.1.
Typ(2): …
2.4.2.
Variante(n)(2): …
2.4.3.
Version(en)(2): …
2.4.4
Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
2.4.5.
Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsindex des Fahrzeugs(3): …

keine austauschbaren Bauteile in Verkehr bringen wird, die eine Erhöhung der Antriebsleistung der Fahrzeugvariante ermöglichen könnten. Ort: … Datum: … Unterschrift: … Name und Stellung im Unternehmen: …

Erläuterungen zu Anlage 24

Fußnote(n):

(1)

Eintrag streichen, falls nicht zutreffend.

(2)

Alphanummerischen Code „Typ-Variante-Version” oder „TVV” für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der/die gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 dieser Verordnung jedem Typ, jeder Variante und jeder Version zugeteilt wird. Für die Identifizierung der Variante und der Versionen kann die Tabelle in Anhang I Teil B Nummer 2.2 dieser Verordnung verwendet werden.

(3)

Klassifizierung gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013; die Codierung ist anzugeben, z. B. „T4.3a” für eine Zugmaschine mit geringer Bodenfreiheit und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h.;

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