ANHANG III VO (EU) 2016/1789

Anlage 1 des Anhangs III der Durchführungsverordnung (EU) 2015/504 wird wie folgt geändert:

(1)
Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:

a)
Muster 1 wird wie folgt geändert:

i)
unter der Überschrift „Allgemeine Baumerkmale” erhält der Eintrag 3.4.4 folgende Fassung:

3.4.4.
Lenken durch(33a):

Veränderung der Geschwindigkeit der Kettenlaufwerke an der linken und der rechten Seite: ja/nein(1)

Drehung von zwei gegenüberliegenden oder von allen vier Kettenlaufwerken: ja/nein(1)

Drehung des vorderen und hinteren Fahrzeugteils um eine senkrechte Mittelachse: ja/nein(1)

Drehung des vorderen und hinteren Fahrzeugteils um eine senkrechte Mittelachse und Änderung der Richtung der Räder an der Achse mit Rädern: ja/nein(1);

ii)
unter der Überschrift „Allgemeine Baumerkmale” werden die Einträge 37.2 und 3.4.2 (Art des Fahrgestells) gestrichen;
iii)
unter der Überschrift „Allgemeine Baumerkmale für besondere Zwecke” erhält der Eintrag 58.3 folgende Fassung:

58.3.
Fahrzeug ist mit einem Führerhaus ausgerüstet, das für den Schutz vor gefährlichen Stoffen in folgende Klasse eingestuft ist: 2/3/4(1)(35); es ist ein Staubfilter/Aerosolfilter/Dampffilter(1)(36) für den Schutz vor gefährlichen Stoffen(33n) vorhanden.

iv)
unter der Überschrift „Massen” erhält der Eintrag 4.1.2.2 folgende Fassung:

4.1.2.2.
Masse(n) und Reifen

Reifenkombination Nr. Achse Nr. Reifenabmessung, einschließlich Tragfähigkeitskennzahl und Symbol für die Geschwindigkeitskategorie Abrollradius(1) [mm] Reifenlast — Tragfähigkeit pro Reifen [kg] Höchstzulässige Achslast [kg](*) Höchstzulässige Masse des Fahrzeugs [kg](*) Höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt [kg](*)(**)(***) Spurweite [mm]
Mindestens Höchstens
1 1
2
2 1
2
1
2

v)
unter der Überschrift „Massen” erhalten die Einträge 4.1.3 und 4.1.4 folgende Fassung:

4.1.3.
Technisch zulässige Anhängelast(en) für jedes Fahrgestell/jede Konfiguration der Bremsanlage des Fahrzeugs der Klasse R oder S:

Fahrzeuge der Klassen R und S

Bremse

Deichsel-Anhängefahrzeug Starrdeichsel-Anhängefahrzeug Zentralachs-Anhängefahrzeug
Ungebremst … kg … kg … kg
Auflaufbremse … kg … kg … kg
hydraulische Bremse … kg … kg … kg
pneumatische Bremse … kg … kg … kg

4.1.4.
Technisch zulässige Gesamtmassen der Fahrzeugkombination, bestehend aus Zugmaschine (Fahrzeug der Klasse T oder C) und Anhängefahrzeug (Fahrzeug der Klasse R oder S) für jede Zusammenstellung von Fahrgestell und Bremse eines Fahrzeugs der Klasse R oder S:

Fahrzeuge der Klassen R und S

Bremse

Deichsel-Anhängefahrzeug Starrdeichsel-Anhängefahrzeug Zentralachs-Anhängefahrzeug
Ungebremst … kg … kg … kg
Auflaufbremse … kg … kg … kg
hydraulische Bremse … kg … kg … kg
pneumatische Bremse … kg … kg … kg;

vi)
unter der Überschrift „Massen” wird der Eintrag 4.1.5.1 gestrichen:
vii)
alle Einträge unter der Überschrift „Belastungsgewichte” erhalten folgende Fassung:

29.2.
Anzahl der Sätze an Belastungsgewichten: …
29.2.1.
Anzahl der Bauteile pro Satz: Satz 1: … Satz 2: … Satz: …
29.4.
Gesamtmasse der Belastungsgewichte: …kg;

viii)
unter der Überschrift „Hauptabmessungen” erhält der Eintrag 4.2.1.3 folgende Fassung:

4.2.1.3.
Höhe (in fahrbereitem Zustand) (33): höchstens … mm mindestens … mm;

ix)
unter der Überschrift „Hauptabmessungen” erhält der Eintrag 4.2.2.8 folgende Fassung:

4.2.2.8.
Spurbreite(17): höchstens: Achse 1 … mm Achse 2 … mm Achse … mm

mindestens: Achse 1 … mm Achse 2 … mm Achse … mm;

x)
unter der Überschrift „Allgemeine Merkmale des Antriebsstrangs” erhält der Eintrag 5.1.1.3 folgende Fassung:

5.1.1.1.
Angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: … km/h;

xi)
unter der Überschrift „Allgemeine Merkmale des Antriebsstrangs” wird der Eintrag 5.1.2.2 durch den folgenden Eintrag 5.1.2.2 ersetzt:

5.1.2.1.
Angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs bei Rückwärtsfahrt: … km/h;

xii)
unter der Überschrift „Motor” erhält der Eintrag 2.2.2 folgende Fassung:

2.2.2.
Typgenehmigungsnummer ohne Erweiterung: …;

xiii)
unter der Überschrift „Motor” wird der Eintrag 2.5.4.1 gestrichen:
xiv)
unter der Überschrift „Motor” wird der folgende Eintrag 7.1.1 hinzugefügt:

7.1.1.
Arbeitsweise: Fremdzündung/Selbstzündung(1);

xv)
unter der Überschrift „Getriebe” werden die Einträge 11.4.1, 11.5 und 11.5.1 gestrichen;
xvi)
unter der Überschrift „Getriebe” wird folgender Eintrag 11.2.8 hinzugefügt:

11.2.8.
Typ des Getriebes(22): …;

xvii)
alle Einträge unter der Überschrift „Bremsanlagen” erhalten folgende Fassung:

43.4.6.
Elektronische Bremsanlage: ja/nein/optional(1)
43.5.1.
Bremskraftübertragung: mechanisch/hydrostatisch ohne Bremskraftunterstützung/mit Bremskraftunterstützung/vollständige Bremskraftverstärkung(1)
43.5.3.
Verriegelung der Bremsbetätigungseinrichtung (Lenkbremse) links und rechts: …
43.6.1.
Für die Bremsbetätigungsanlage des Anhängefahrzeugs verwendete Technik: Hydraulisch/pneumatisch/elektrisch/keine(1)
43.6.4.
Verbindungstyp: Einleiter/Zweileiter/keine(1)
43.6.4.1.
Druck am Bremsanschluss, hydraulisch: Einleiteranschluss: … kPa Zweileiteranschluss: … kPa
43.6.4.2.
Druck am Bremsanschluss, pneumatisch: …Zweileiteranschluss: … kPa
43.6.5.
Steckverbinder nach ISO 7638:2003 vorhanden(33p): ja/nein(1);

xviii)
unter der Überschrift „Überrollschutzstruktur (ROPS)” erhält der Eintrag 46.1 folgende Fassung:

46.1.
Ausrüstung mit Überrollschutzstruktur: verbindlich/optional/serienmäßig(1);

xix)
unter der Überschrift „Überrollschutzstruktur (ROPS)” erhalten die Einträge 46.2.1 und 46.2.2 folgende Fassung:

46.2.1.
Bei Überrollbügel: klappbar/nicht klappbar(1)
46.2.2.
Bei klappbarem Überrollbügel:
46.2.2.1.
Klappfunktion: ohne Unterstützung/mit teilweiser Unterstützung/mit vollständiger Unterstützung(1);
46.2.2.2.1.
handbetätigte einklappbare Überrollschutzstruktur: Werkzeug erforderlich/Werkzeug nicht erforderlich(4)
46.2.2.4.
Schließmechanismus: manuell/automatisch(1);

xx)
unter der Überschrift „Sitzplätze (Sättel und Sitze)” erhält Eintrag 49.5.1 folgende Fassung:

49.5.1.
Anzahl der Beifahrersitze: …;

xxi)
die Überschrift „Ladepritsche(n)” erhält, einschließlich aller Untereinträge, folgende Fassung:

Ladepritsche(n)(33d)

33.1.1.
Länge der Ladepritsche(n): … mm
33.1.2.
Breite der Ladepritsche(n): … mm
33.1.3.
Höhe der Ladepritsche(n) über dem Boden: … mm
33.2.
Sichere Höchstzuladung der Pritsche nach Angabe des Herstellers: … kg;

xxii)
die Überschrift „Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen” und der Eintrag 21.1 werden gestrichen;
xxiii)
unter der Überschrift „Mechanische Verbindungseinrichtungen” erhält der Eintrag 38.4 folgende Fassung:

38.3.
Hintere mechanische Verbindungseinrichtung

Typ (gemäß Anlage 1 des Anhangs XXXIV der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission):
Marke:
Typbezeichnung des Herstellers:
EU-Typgenehmigungszeichen oder -nummer:
Horizontale Höchstlast/D-Wert(4)(44): ….... kg/kN (4) ….... kg/kN (4) ….... kg/kN (4)
Anhängemasse (T) (4)(44): …..... Tonnen …..... Tonnen …..... Tonnen
Höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt(44): .… kg .… kg .… kg
Lage des Kupplungspunkts(62) Höhe über dem Boden mindestens … mm … mm … mm
höchstens … mm … mm … mm
Abstand von der vertikalen Mittenebene der Hinterachse mindestens … mm … mm … mm
höchstens … mm … mm … mm;

xxiv)
unter der Überschrift „Dreipunkt-Krafthebemechanismus” wird der folgende Eintrag 39.2 hinzugefügt:

39.2.
Höchstzulässige Anhängelast(23): … kg;

xxv)
alle Einträge unter der Überschrift „Zapfwelle(n)” erhalten folgende Fassung:

51.2.
Hauptzapfwelle: Lage: vorne/hinten/sonstige(1) (sonstige bitte angeben: …)
51.3.
Zweitzapfwelle(33): Lage: vorne/hinten/sonstige(1) (sonstige bitte angeben: …)
51.2.3.
Optional(33): Leistung an der Zapfwelle bei Normdrehzahl(en) [nach OECD-Kodex 2(26) oder ISO 789-1:1990 (Landwirtschaftliche Traktoren – Prüfverfahren; Teil 1: Leistungsprüfungen für Zapfwelle)]

Nenndrehzahl (Zapfwelle)

(min-1)

entsprechende Motordrehzahl

(min-1)

Leistung

(kW)

Hauptzapfwelle Zweitzapfwelle(33) Hauptzapfwelle Zweitzapfwelle(33)
1-540
2-1 000
540E
1000E;

b)
Muster 2 wird wie folgt geändert:

i)
unter der Überschrift „Massen” erhält der Eintrag 4.1.2.1.2 folgende Fassung:

4.1.2.1.2.
Stützlast am Kupplungspunkt (S)(33h):;…kg … kg

ii)
unter der Überschrift „Massen” erhält der Eintrag 4.1.2.2 folgende Fassung:

4.1.2.2.
Masse(n) und Reifen

Reifenkombination Nr. Achse Nr. Reifenabmessung, einschließlich Tragfähigkeitskennzahl und Symbol für die Geschwindigkeitskategorie Abrollradius(1) [mm] Reifenlast — Tragfähigkeit pro Reifen [kg] Höchstzulässige Achslast [kg](****) Höchstzulässige Masse des Fahrzeugs [kg](****) Höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt [kg](****)(*****)(******) Spurweite [mm]
Mindestens Höchstens
1 1
2
2 1
2
1
2

iii)
unter der Überschrift „Massen” erhält der Eintrag 4.1.3 folgende Fassung:

4.1.3.
Größte zulässige Stützlast am hinteren Kupplungspunkt für das Ziehen eines zweiten Fahrzeugs der Klasse R oder S für jede Fahrgestell/Bremskonfiguration des zweiten Fahrzeugs(33e).

Fahrzeuge der Klassen R und S

Bremse

Deichsel-Anhängefahrzeug Starrdeichsel-Anhängefahrzeug Zentralachs-Anhängefahrzeug
Ungebremst .… kg .… kg .… kg
Auflaufbremse .… kg .… kg .… kg
hydraulische Bremse .… kg .… kg .… kg
pneumatische Bremse .… kg .… kg .… kg;

iv)
unter der Überschrift „Massen” wird der Eintrag 4.1.5.2 gestrichen;
v)
unter der Überschrift „Hauptabmessungen” erhält der Eintrag 4.2.1.3 folgende Fassung:

4.2.1.3.
Höhe (in fahrbereitem Zustand) (33): höchstens … mm mindestens … mm;

vi)
unter der Überschrift „Hauptabmessungen” erhält der Eintrag 4.2.2.8 folgende Fassung:

4.2.2.8.
Spurbreite(17): höchstens: Achse 1 … mm Achse 2 … mm

Achse … mm mindestens: Achse 1 … mm Achse 2 … mm Achse … mm;

vii)
alle Einträge unter der Überschrift „Bremsanlagen” erhalten folgende Fassung:

43.4.6.
Elektronische Bremsanlage: ja/nein/optional(1)
43.5.1.
Bremskraftübertragung: mechanisch/hydrostatisch ohne Bremskraftunterstützung/mit Bremskraftunterstützung/vollständige Bremskraftverstärkung(1)
43.6.1.
Für die Bremsbetätigungsanlage des Anhängefahrzeugs verwendete Technik: Hydraulisch/pneumatisch/elektrisch/keine(1)
43.6.4.
Verbindungstyp: Einleiter/Zweileiter/keine(1)
43.6.4.1.
Druck am Bremsanschluss, hydraulisch: …Einleiteranschluss: … kPa …Zweileiteranschluss: … kPa
43.6.4.2.
Druck am Bremsanschluss, pneumatisch: …Zweileiteranschluss: … kPa;

viii)
die Überschrift „Ladepritsche(n)” erhält, einschließlich aller Untereinträge, folgende Fassung:

Ladepritsche(n)(33d)

33.1.1.
Länge der Ladepritsche(n): … mm
33.1.2.
Breite der Ladepritsche(n): … mm
33.1.3.
Höhe der Ladepritsche(n) über dem Boden: … mm
33.2.
Sichere Höchstzuladung der Pritsche nach Angabe des Herstellers: … kg;

ix)
die Überschrift „Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen” und der Eintrag 21.1 werden gestrichen;

c)
die Erläuterungen zu Anlage 1 erhalten folgende Fassung:

i)
die Erläuterungen (20) und (23) erhalten folgende Fassung:

(20)
Kraftstofftyp anhand folgender Codes angeben:

P:
Benzin
B5:
Diesel
E5:
Benzin (E5)
M:
Mischung (für Zweitaktmotoren)
O:
Sonstige Kraftstoffarten

(21)
Anordnung der Zylinder durch folgende Codes angeben:

LI:
Reihenmotor
V:
V-Motor
O:
Boxermotor
S:
Einzylindermotor
R:
Kreiskolbenmotor

(22)
Getriebetypen anhand folgender Codes angeben:

A:
automatisch
M1:
manuell
M2:
manuell automatisch
C:
Stufenloses Getriebe
W:
Radnabenmotor
O:
sonstige (bitte angeben)

(23)
Angabe der höchstzulässigen Anhängelast auf den unteren Gelenkarmen des hinteren Dreipunkt-Krafthebers oder auf dem hinteren Dreipunkt-Kraftheber selbst, wie vom Hersteller angegeben.

ii)
die Erläuterung (24) wird gestrichen;
iii)
die Erläuterung (33) erhält folgende Fassung:

(33)
Diesen Eintrag aus der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs streichen, falls nicht auf das Fahrzeug zutreffend.

iv)
die Erläuterung (33d) erhält folgende Fassung:

(33d)
Gilt nur für Fahrzeuge, die mit einer oder mehreren Ladepritschen ausgestattet sind.

v)
es wird folgende Erläuterung (33p) eingefügt:

(33p)
Gilt nur für Fahrzeuge der Klassen T und C, die zum Ziehen von Fahrzeugen der Klassen R oder S zugelassen sind, falls sie mit einer hydraulischen Energiespeichereinrichtung ausgerüstet sind.

vi)
die Erläuterung (37) wird gestrichen.

Fußnote(n):

(*)

Gemäß Reifenspezifikation.

(**)

Im statischen Zustand auf die Bezugsmitte der Anhängevorrichtung ausgeübte Kraft, unabhängig von der Anhängevorrichtung; ist die größte zulässige Stützlast am Kupplungspunkt in Abhängigkeit von der Anhängevorrichtung in dieser Tabelle aufgeführt, so ist die Tabelle auf der rechten Seite zu erweitern und die Identifizierung der Anhängevorrichtung in der Überschrift der Spalte anzugeben; für Fahrzeuge der Klassen R oder S betreffen diese Spalten die etwa vorhandenen hinteren mechanischen Verbindungseinrichtungen.

(***)

Der Wert ist nur anzugeben, wenn die höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt niedriger als in den Einträgen 38.3 und 38.4 angegeben ist.

(****)

Gemäß Reifenspezifikation.

(*****)

Im statischen Zustand auf die Bezugsmitte der Anhängevorrichtung ausgeübte Kraft, unabhängig von der Anhängevorrichtung; ist die größte zulässige Stützlast am Kupplungspunkt in Abhängigkeit von der Anhängevorrichtung in dieser Tabelle aufgeführt, so ist die Tabelle auf der rechten Seite zu erweitern und die Identifizierung der Anhängevorrichtung in der Überschrift der Spalte anzugeben; für Fahrzeuge der Klassen R oder S betreffen diese Spalten die etwa vorhandenen hinteren mechanischen Verbindungseinrichtungen.

(******)

Der Wert ist nur anzugeben, wenn die höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt niedriger als in den Einträgen 38.3 und 38.4 angegeben ist.

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