Artikel 10 VO (EU) 2016/1799
Bedeutung und relative Position einer Ratingkategorie
(1) Die Bedeutung der Ratingkategorien einer ECAI wird nach der Fähigkeit der Posten der betreffenden Ratingkategorie zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen, und insbesondere nach dem Grad der Konjunkturabhängigkeit und der Nähe zu einer Ausfallsituation, bestimmt.
(2) Die Bedeutung einer Ratingkategorie wird mit der Bedeutung jeder Bonitätsstufe gemäß Artikel 15 verglichen.
(3) Die Bedeutung einer Ratingkategorie wird unter Berücksichtigung ihrer Position auf der Ratingskala der ECAI geprüft.
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