ANHANG VI VO (EU) 2016/1823
Empfangsbestätigung
(Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen)WICHTIGER HINWEIS
Diese Empfangsbestätigung ist der Behörde, dem Gläubiger oder der Bank, die/der Schriftstücke übermittelt hat, bis zum Ende des dem Tag des Eingangs der Schriftstücke folgenden Arbeitstags auf schnellstmöglichem Weg zu übersenden. Was die Sprache der übersendeten Schriftstücke angeht, beachten Sie bitte die Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 655/2014, einschließlich der Artikel 10 Absatz 2, Artikel 23 Absatz 4 und Artikel 49.Ländercodes
Wenn Sie in diesem Formblatt auf einen Mitgliedstaat verweisen, verwenden Sie bitte folgende Ländercodes:AT | Österreich | EL | Griechenland | IT | Italien | PT | Portugal |
BE | Belgien | ES | Spanien | LT | Litauen | RO | Rumänien |
BG | Bulgarien | FI | Finnland | LU | Luxemburg | SE | Schweden |
CY | Zypern | FR | Frankreich | LV | Lettland | SI | Slowenien |
CZ | Tschechische Republik | HR | Kroatien | MT | Malta | SK | Slowakei |
DE | Deutschland | HU | Ungarn | NL | Niederlande | ||
EE | Estland | IE | Irland | PL | Polen |
- 1.
- Gericht oder Behörde bei dem/der das Schriftstück/die Schriftstücke eingegangen ist/sind
1.1. Name:
1.2. Anschrift- 1.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 1.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 1.2.3.
- Mitgliedstaat (bitte den Ländercode angeben):
1.3. Tel.:
1.4. Fax
1.5. E-Mail-Adresse:
1.6. Vom Gericht oder der Behörde, bei dem/der das Schriftstück/die Schriftstücke eingegangen ist/sind vergebene(s) Aktenzeichen des Schriftstücks/der Schriftstücke, falls vorhanden:
- 2.
- Folgende(s) Schriftstück(e) ist/sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 655/2014 am
(TT.MM.JJJJ) beim Gericht oder der in Abschnitt 1 angegebenen Behörde eingegangen (bitte geben Sie ggf. das Aktenzeichen für das eingegangene Schriftstück an):
(TT.MM.JJJJ) beim Gericht oder der in Abschnitt 1 angegebenen Behörde eingegangen (bitte geben Sie ggf. das Aktenzeichen für das eingegangene Schriftstück an):
- ☐
- Widerrufsformblatt (Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung)
- ☐
- Ersuchen um Informationen (Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung)
- ☐
- Kontoinformationen (Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung)
- ☐
- Teil A des Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung ( „Pfändungsbeschluss” ) und ein Blanko-Standardformblatt für die Erklärung (Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung)
- ☐
- Erklärung betreffend die vorläufige Pfändung von Geldern (Artikel 25 Absatz 2 bzw. 3 der Verordnung)
- ☐
- Pfändungsbeschluss sowie andere Schriftstücke gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (bitte Genaueres angeben):
- ☐
- Entscheidung über einen Rechtsbehelf (Artikel 36 Absatz 5 der Verordnung)
- 3.
- Behörde, Gläubiger oder Bank, die/der das Schriftstück/die Schriftstücke übersendet hat
3.1. Name:
3.2. Anschrift- 3.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 3.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 3.2.3.
- Mitgliedstaat (bitte den Ländercode angeben):
- 4.
- (Bitte ausfüllen, falls zutreffend) Das Schriftstück ist/die Schriftstücke sind nicht in der richtigen Sprache eingegangen.
Folgende(s) Schriftstück(e): muss/müssen in folgende Sprachen übersetzt werden: ☐ bulgarisch ☐ spanisch ☐ tschechisch ☐ deutsch ☐ estnisch ☐ griechisch ☐ englisch ☐ französisch ☐ irisch ☐ kroatisch ☐ italienisch ☐ lettisch ☐ litauisch ☐ ungarisch ☐ maltesisch ☐ niederländisch ☐ polnisch ☐ portugiesisch ☐ rumänisch ☐ slowakisch ☐ slowenisch ☐ finnisch ☐ schwedisch5. (Bitte ausfüllen, falls zutreffend) Weitere Gründe, weshalb das Schriftstück/die Schriftstücke nicht bearbeitet werden können (das Schriftstück ist z. B. unleserlich). Bitte erläutern Sie die Gründe:
Ort:
Datum:
(TT.MM.JJJJ)
Unterschrift und/oder Stempel:
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.