ANHANG VII VO (EU) 2016/1823
Einlegung eines Rechtsbehelfs
(Artikel 36 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen) Vom Gericht auszufüllenAktenzeichen:
Eingang beim Gericht am:
(TT.MM.JJJJ)
WICHTIGER HINWEIS
Sprache
Dieses Formblatt ist in der Sprache des Gerichts oder der Behörde auszufüllen, bei dem/der Sie den Antrag stellen. Beachten Sie bitte, dass das Formblatt in 23 Amtssprachen der Europäischen Union auf der Website des Europäischen E-Justiz-Portals unter https://e-justice.europa.eu/content_european_account_preservation_order-378-de.do abrufbar ist und auch online ausgefüllt werden kann. Beim Ausfüllen des Formblatts in der vorgeschriebenen Sprache kann es hilfreich sein, die Ihnen vertraute Sprachfassung des Formblatts heranzuziehen. Auf der Website des Europäischen E-Justiz-Portals finden Sie auch Informationen bezüglich der etwaigen Erklärung des betreffenden Mitgliedstaats, wonach er Dokumente zulassen wird, diedem Gericht oder der zuständigen Behörde in einer anderen Amtssprache der Europäischen Union vorgelegt werden (Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe o der Verordnung (EU) Nr. 655/2014).Zweckdienliche Unterlagen
Dem Formblatt für den Antrag sind alle zweckdienlichen Unterlagen beizufügen. Fügen Sie bitte auch ein Exemplar des einschlägigen Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung ( „Pfändungsbeschluss” ) bei.Ländercodes
Wenn Sie in diesem Formblatt auf einen Mitgliedstaat verweisen, verwenden Sie bitte folgende Ländercodes:AT | Österreich | EL | Griechenland | IT | Italien | PT | Portugal |
BE | Belgien | ES | Spanien | LT | Litauen | RO | Rumänien |
BG | Bulgarien | FI | Finnland | LU | Luxemburg | SE | Schweden |
CY | Zypern | FR | Frankreich | LV | Lettland | SI | Slowenien |
CZ | Tschechische Republik | HR | Kroatien | MT | Malta | SK | Slowakei |
DE | Deutschland | HU | Ungarn | NL | Niederlande | ||
EE | Estland | IE | Irland | PL | Polen |
Einlegung eines Rechtsbehelfs
In Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 ist festgelegt, welche Rechtsbehelfe dem Schuldner zur Verfügung stehen. Artikel 35 der Verordnung sieht sonstige Rechtsbehelfe vor, die sowohl Gläubigern als auch Schuldnern zur Verfügung stehen. Wenn Sie Einwände gegen den Erlass des Pfändungsbeschlusses erheben wollen, müssen Sie Ihren Antrag an das zuständige Gericht des Mitgliedstaats richten, in dem der Pfändungsbeschluss erlassen wurde. Wenn Sie Einwände gegen die Vollstreckung des Pfändungsbeschlusses erheben wollen, müssen Sie Ihren Antrag an das Gericht oder, soweit dies im nationalen Recht vorgesehen ist, an die zuständige Vollstreckungsbehörde im Vollstreckungsmitgliedstaat richten, in dem das vorläufig zu pfändende Konto belegen ist. Auf der Website des Europäischen E-Justizportals finden Sie Informationen über die Zahlung der Gerichtsgebühren in Verfahren, in denen ein Rechtsbehelf gegen einen Pfändungsbeschluss in dem betreffenden Mitgliedstaat erwirkt wird. Wenn in diesem Formblatt ein Freitextfeld vorgesehen ist und Sie das Formblatt in der Papierfassung ausfüllen, verwenden Sie falls erforderlich bitte zusätzliche Blätter und nummerieren Sie jede Seite.- 1.
- Gericht oder Behörde, bei dem/der der Rechtsbehelf eingelegt wurde
1.2. Name:
1.3. Anschrift- 1.3.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 1.3.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 1.3.3.
- Mitgliedstaat (bitte den Ländercode angeben):
- 2.
- Rechtsbehelfsführer
2.1. Bei dem/den Rechtsbehelfsführer(n) in dem Verfahren, das zum Erlass des Pfändungsbeschlusses führt, handelt es sich um den (bitte Zutreffendes ankreuzen):(1)- ☐
- Gläubiger
- ☐
- Schuldner
2.2. Name, Vorname(n)/Name der Firma oder Organisation:
2.3. Anschrift- 2.3.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 2.3.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 2.3.3.
- Land (bei Mitgliedstaaten bitte den Ländercode angeben):
2.4. Tel.:(*)
2.5. Fax(*)
2.6. E-Mail-Adresse (falls verfügbar):
2.7. Ggf. Name des Vertreters der Partei und Kontaktdaten- 2.7.1.
- Name und Vorname(n):
- 2.7.2.
- Anschrift
- 2.7.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 2.7.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 2.7.2.3.
- Land (bei Mitgliedstaaten bitte den Ländercode angeben):
- 2.7.3.
- E-Mail-Adresse (falls verfügbar):
- 2.7.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 2.7.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 2.7.2.3.
- Land (bei Mitgliedstaaten bitte den Ländercode angeben):
- 3.
- Die andere Partei(2)
3.1. Bei der anderen Partei in dem Verfahren, das zum Erlass des Pfändungsbeschlusses führt, handelt es sich um den (bitte Zutreffendes ankreuzen):- ☐
- Gläubiger
- ☐
- Schuldner
3.2. Name, Vorname(n)/Name der Firma oder Organisation:
3.3. Anschrift- 3.3.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 3.3.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 3.3.3.
- Land (bei Mitgliedstaaten bitte den Ländercode angeben):
3.4. Tel.:(**)
3.5. Fax(**)
3.6. E-Mail-Adresse (falls verfügbar):
3.7. Ggf. Name des Vertreters der Partei, falls bekannt, und Kontaktdaten, falls verfügbar- 3.7.1.
- Name und Vorname(n):
- 3.7.2.
- Anschrift
- 3.7.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 3.7.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 3.7.2.3.
- Land (bei Mitgliedstaaten bitte den Ländercode angeben):
- 3.7.3.
- E-Mail-Adresse:
- 3.7.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 3.7.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 3.7.2.3.
- Land (bei Mitgliedstaaten bitte den Ländercode angeben):
- 4.
- Gericht, das den Pfändungsbeschluss erlassen hat (nur auszufüllen, wenn es sich bei dem Gericht nicht um das in Abschnitt 1 genannte Gericht handelt, bei dem der Rechtsbehelf eingelegt wurde)
4.1. Name:
4.2. Anschrift- 4.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 4.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 4.2.3.
- Mitgliedstaat (bitte den Ländercode angeben):
4.3. Tel.:(**)
4.4. Fax(**)
4.5. E-Mail-Adresse (falls verfügbar):
- 5.
- Der Pfändungsbeschluss
5.1. Datum (TT.MM.JJJJ) des Pfändungsbeschlusses:
5.2. Aktenzeichen des Pfändungsbeschlusses:
5.3. Gemäß dem Pfändungsbeschluss vorläufig zu pfändender Gesamtbetrag:
5.4. Währung: ☐ Euro (EUR) ☐ bulgarischer Lew (BGN) ☐ tschechische Krone (CZK) ☐ kroatische Kuna (HRK) ☐ ungarischer Forint (HUF) ☐ polnischer Zloty (PLN) ☐ rumänischer Leu (RON) ☐ schwedische Krone (SEK) ☐ Sonstige (bitte unter Verwendung des ISO-Codes angeben):
- 6.
- Einlegung eines Rechtsbehelfs im Ursprungsmitgliedstaat
6.1. Hiermit beantrage ich, dass der Pfändungsbeschluss (bitte Zutreffendes ankreuzen)- ☐
- abgeändert wird
- ☐
- widerrufen wird
Begründung (bitte Zutreffendes ankreuzen; wenn Sie eine Abänderung des Pfändungsbeschlusses beantragen, geben Sie bitte unter dem entsprechenden Kästchen die spezifische beantragte Abänderung an):- 6.1.1.
- die Bedingungen oder Anforderungen für den Erlass des Pfändungsbeschlusses gemäß der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 waren nicht erfüllt, weil:
- 6.1.1.1.
- ☐
- die Verordnung (EU) 655/2014 nicht anwendbar ist (Artikel 2). Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.1.2.
- ☐
- es sich nicht um eine grenzüberschreitende Rechtssache handelt (Artikel 3). Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.1.3.
- ☐
- das Gericht, das den Pfändungsbeschluss erlassen hat, nicht zuständig ist (Artikel 6). Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.1.4.
- ☐
- ein Pfändungsbeschluss nicht dringend erforderlich ist, da keine Gefahr besteht, dass die spätere Vollstreckung der Forderung des Gläubigers gegenüber mir unmöglich oder erheblich erschwert wird (Artikel 7 Absatz 1). Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.1.5.
- ☐
- der Gläubiger keine hinreichenden Beweismittel vorgelegt hat, um nachzuweisen, dass über seine Forderung gegen mich in der Hauptsache voraussichtlich zu seinen Gunsten entschieden wird (Artikel 7 Absatz 2). Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.1.6.
- ☐
- der Gläubiger das Verfahren in der Hauptsache nicht innerhalb der vom Gericht angegebenen Frist eingeleitet hat (Artikel 10).
- 6.1.1.7.
- ☐
- vom Gläubiger eine Sicherheitsleistung bzw. eine höhere als die vom Gericht angeordnete Sicherheitsleistung hätte verlangt werden müssen (Artikel 12). Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.2.
- ☐
- der Pfändungsbeschluss, die Erklärung betreffend die vorläufige Pfändung von Geldern und/oder die sonstigen in Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 genannten Schriftstücke, d. h. der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses, den der Gläubiger beim Gericht eingereicht hat sowie Abschriften aller Schriftstücke, die der Gläubiger dem Gericht zur Erwirkung des Beschlusses vorgelegt hat, mir nicht innerhalb von 14 Tagen nach der vorläufigen Pfändung meines Kontos oder meiner Konten zugestellt wurden.
Bitte geben Sie eine Anschrift an, an die die Schriftstücke und Übersetzungen übermittelt werden können:
oder alternativ
- ☐
- bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass Sie einverstanden sind, die Schriftstücke beim Gericht des Ursprungsmitgliedstaats abzuholen.
- 6.1.3.
- ☐
- die Schriftstücke, die mir gemäß Artikel 28 zugestellt wurden, nicht die Sprachenanforderungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 erfüllten. Insbesondere ist in Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung festgelegt, dass der Pfändungsbeschluss und der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses, den der Gläubiger dem Gericht übermittelt, in die Amtssprache des Mitgliedstaats, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat, oder in eine andere Sprache, die der Schuldner versteht, übersetzt sein sollten.
Geben Sie bitte ggf. andere Sprachen an, die Sie verstehen:
Bitte geben Sie eine Anschrift an, an die die Schriftstücke und Übersetzungen übermittelt werden können:
oder alternativ
- ☐
- bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass Sie einverstanden sind, die Schriftstücke beim Gericht des Ursprungsmitgliedstaats abzuholen.
- 6.1.4.
- ☐
- die vorläufig gepfändeten Beträge, die den im Pfändungsbeschluss angegebenen Betrag übersteigen, nicht gemäß Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 freigegeben wurden. Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.5.
- ☐
- die Forderung, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Pfändungsbeschluss sichern will, ganz oder teilweise beglichen wurde. Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.6.
- ☐
- die Forderung, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Pfändungsbeschluss sichern wollte, mit einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache abgewiesen wurde. Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.7.
- ☐
- die gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache, der gerichtliche Vergleich oder die öffentliche Urkunde, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Pfändungsbeschluss sichern wollte, aufgehoben oder annulliert wurde. Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.8.
- ☐
- die Umstände, auf deren Grundlage der Pfändungsbeschluss erlassen wurde, sich geändert haben. Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.9.
- ☐
- wir (Gläubiger und Schuldner) uns über die Erfüllung der Forderung geeinigt haben. In diesem Fall ist dieses Formblatt sowohl vom Gläubiger als auch vom Schuldner zu unterzeichnen.
- 6.1.1.1.
- ☐
- die Verordnung (EU) 655/2014 nicht anwendbar ist (Artikel 2). Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.1.2.
- ☐
- es sich nicht um eine grenzüberschreitende Rechtssache handelt (Artikel 3). Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.1.3.
- ☐
- das Gericht, das den Pfändungsbeschluss erlassen hat, nicht zuständig ist (Artikel 6). Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.1.4.
- ☐
- ein Pfändungsbeschluss nicht dringend erforderlich ist, da keine Gefahr besteht, dass die spätere Vollstreckung der Forderung des Gläubigers gegenüber mir unmöglich oder erheblich erschwert wird (Artikel 7 Absatz 1). Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.1.5.
- ☐
- der Gläubiger keine hinreichenden Beweismittel vorgelegt hat, um nachzuweisen, dass über seine Forderung gegen mich in der Hauptsache voraussichtlich zu seinen Gunsten entschieden wird (Artikel 7 Absatz 2). Bitte Genaueres angeben:
- 6.1.1.6.
- ☐
- der Gläubiger das Verfahren in der Hauptsache nicht innerhalb der vom Gericht angegebenen Frist eingeleitet hat (Artikel 10).
- 6.1.1.7.
- ☐
- vom Gläubiger eine Sicherheitsleistung bzw. eine höhere als die vom Gericht angeordnete Sicherheitsleistung hätte verlangt werden müssen (Artikel 12). Bitte Genaueres angeben:
- ☐
- der Pfändungsbeschluss, die Erklärung betreffend die vorläufige Pfändung von Geldern und/oder die sonstigen in Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 genannten Schriftstücke, d. h. der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses, den der Gläubiger beim Gericht eingereicht hat sowie Abschriften aller Schriftstücke, die der Gläubiger dem Gericht zur Erwirkung des Beschlusses vorgelegt hat, mir nicht innerhalb von 14 Tagen nach der vorläufigen Pfändung meines Kontos oder meiner Konten zugestellt wurden.
Bitte geben Sie eine Anschrift an, an die die Schriftstücke und Übersetzungen übermittelt werden können:
oder alternativ
- ☐
- bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass Sie einverstanden sind, die Schriftstücke beim Gericht des Ursprungsmitgliedstaats abzuholen.
- ☐
- die Schriftstücke, die mir gemäß Artikel 28 zugestellt wurden, nicht die Sprachenanforderungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 erfüllten. Insbesondere ist in Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung festgelegt, dass der Pfändungsbeschluss und der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses, den der Gläubiger dem Gericht übermittelt, in die Amtssprache des Mitgliedstaats, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat, oder in eine andere Sprache, die der Schuldner versteht, übersetzt sein sollten.
Geben Sie bitte ggf. andere Sprachen an, die Sie verstehen:
Bitte geben Sie eine Anschrift an, an die die Schriftstücke und Übersetzungen übermittelt werden können:
oder alternativ
- ☐
- bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass Sie einverstanden sind, die Schriftstücke beim Gericht des Ursprungsmitgliedstaats abzuholen.
- ☐
- die vorläufig gepfändeten Beträge, die den im Pfändungsbeschluss angegebenen Betrag übersteigen, nicht gemäß Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 freigegeben wurden. Bitte Genaueres angeben:
- ☐
- die Forderung, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Pfändungsbeschluss sichern will, ganz oder teilweise beglichen wurde. Bitte Genaueres angeben:
- ☐
- die Forderung, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Pfändungsbeschluss sichern wollte, mit einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache abgewiesen wurde. Bitte Genaueres angeben:
- ☐
- die gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache, der gerichtliche Vergleich oder die öffentliche Urkunde, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Pfändungsbeschluss sichern wollte, aufgehoben oder annulliert wurde. Bitte Genaueres angeben:
- ☐
- die Umstände, auf deren Grundlage der Pfändungsbeschluss erlassen wurde, sich geändert haben. Bitte Genaueres angeben:
- ☐
- wir (Gläubiger und Schuldner) uns über die Erfüllung der Forderung geeinigt haben. In diesem Fall ist dieses Formblatt sowohl vom Gläubiger als auch vom Schuldner zu unterzeichnen.
- 7.
- Einlegung eines Rechtsbehelfs im Vollstreckungsmitgliedstaat
7.1. Hiermit beantrage ich, dass die Vollstreckung des Pfändungsbeschlusses (bitte Zutreffendes ankreuzen)- ☐
- eingeschränkt wird
- ☐
- abgeändert wird
- ☐
- beendet wird
Begründung (bitte Zutreffendes unter Punkt 7.1.1. ankreuzen; wenn Sie eine Einschränkung oder Abänderung beantragen, geben Sie bitte unter dem entsprechenden Kästchen die jeweilige beantragte Einschränkung oder Abänderung an):- 7.1.1
- der Pfändungsbeschluss wurde nicht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 vollstreckt, weil:
- 7.1.1.1.
- ☐
- bestimmte Beträge auf dem vorläufig gepfändeten Konto gemäß Artikel 31 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 von der Pfändung freigestellt werden sollten oder von der Pfändung freigestellte Beträge nicht oder nicht richtig bei der Ausführung des Pfändungsbeschlusses gemäß Artikel 31 Absatz 2 der genannten Verordnung berücksichtigt wurden. Bitte Genaueres angeben:
- 7.1.1.2.
- ☐
- der vorläufig gepfändete Betrag vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 655/2014 ausgenommen ist (Artikel 2 der Verordnung). Bitte Genaueres angeben:
- 7.1.1.3.
- ☐
- die Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidung, des gerichtlichen Vergleichs oder der öffentlichen Urkunde, die der Gläubiger mit dem Beschluss sichern wollte, im Vollstreckungsmitgliedstaat abgelehnt wurde;
- 7.1.1.4.
- ☐
- die Vollstreckbarkeit der gerichtlichen Entscheidung, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Beschluss sichern wollte, im Ursprungsmitgliedstaat ausgesetzt wurde;
- 7.1.1.5.
- ☐
- der Pfändungsbeschluss, die Erklärung betreffend die vorläufige Pfändung von Geldern und/oder die sonstigen Schriftstücke nach Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 mir nicht innerhalb von 14 Tagen nach der vorläufigen Pfändung meines Kontos/meiner Konten zugestellt wurden;
Bitte geben Sie eine Anschrift an, an die die Schriftstücke und Übersetzungen übermittelt werden können:
oder alternativ
- ☐
- bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass Sie einverstanden sind, die Schriftstücke beim Gericht des Ursprungsmitgliedstaats abzuholen.
- 7.1.1.6.
- ☐
- die Schriftstücke, die mir gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 zugestellt wurden, nicht die Sprachenanforderungen gemäß der Verordnung erfüllten. Insbesondere ist in Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung festgelegt, dass der Pfändungsbeschluss und der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses, den der Gläubiger dem Gericht übermittelt, in die Amtssprache des Mitgliedstaats, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat, oder in eine andere Sprache, die der Schuldner versteht, übersetzt werden sollten.
Geben Sie bitte ggf. andere Sprachen an, die Sie verstehen:
Bitte geben Sie eine Anschrift an, an die die Schriftstücke und Übersetzungen übermittelt werden können:
oder alternativ
- ☐
- bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass Sie einverstanden sind, die Schriftstücke beim Gericht des Ursprungsmitgliedstaats abzuholen.
- 7.1.1.7.
- ☐
- die vorläufig gepfändeten Beträge, die den im Pfändungsbeschluss angegebenen Betrag übersteigen, nicht gemäß Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 freigegeben wurden. Bitte Genaueres angeben:
- 7.1.1.8.
- ☐
- die Forderung, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Pfändungsbeschluss sichern will, ganz oder teilweise beglichen wurde. Bitte Genaueres angeben:
- 7.1.1.9.
- ☐
- die Forderung, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Pfändungsbeschluss sichern wollte, mit einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache abgewiesen wurde;
- 7.1.1.10.
- ☐
- die gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache, der gerichtliche Vergleich oder die öffentliche Urkunde, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Pfändungsbeschluss sichern wollte, aufgehoben oder gegebenenfalls annulliert wurde. Bitte Genaueres angeben:
- 7.1.1.11.
- ☐
- die Vollstreckung des Pfändungsbeschlusses offensichtlich im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des Vollstreckungsmitgliedstaats steht. Bitte Genaueres angeben:
- 7.1.1.12.
- ☐
- wir (Gläubiger und Schuldner) uns über die Erfüllung der Forderung geeinigt haben. In diesem Fall ist dieses Formblatt sowohl vom Gläubiger als auch vom Schuldner zu unterzeichnen.
- 7.1.1.13.
- ☐
- die von der vorläufigen Pfändung ausgenommenen Beträge angepasst werden müssen. Bitte Genaueres angeben:
- 7.1.1.1.
- ☐
- bestimmte Beträge auf dem vorläufig gepfändeten Konto gemäß Artikel 31 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 von der Pfändung freigestellt werden sollten oder von der Pfändung freigestellte Beträge nicht oder nicht richtig bei der Ausführung des Pfändungsbeschlusses gemäß Artikel 31 Absatz 2 der genannten Verordnung berücksichtigt wurden. Bitte Genaueres angeben:
- 7.1.1.2.
- ☐
- der vorläufig gepfändete Betrag vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 655/2014 ausgenommen ist (Artikel 2 der Verordnung). Bitte Genaueres angeben:
- 7.1.1.3.
- ☐
- die Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidung, des gerichtlichen Vergleichs oder der öffentlichen Urkunde, die der Gläubiger mit dem Beschluss sichern wollte, im Vollstreckungsmitgliedstaat abgelehnt wurde;
- 7.1.1.4.
- ☐
- die Vollstreckbarkeit der gerichtlichen Entscheidung, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Beschluss sichern wollte, im Ursprungsmitgliedstaat ausgesetzt wurde;
- 7.1.1.5.
- ☐
- der Pfändungsbeschluss, die Erklärung betreffend die vorläufige Pfändung von Geldern und/oder die sonstigen Schriftstücke nach Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 mir nicht innerhalb von 14 Tagen nach der vorläufigen Pfändung meines Kontos/meiner Konten zugestellt wurden;
Bitte geben Sie eine Anschrift an, an die die Schriftstücke und Übersetzungen übermittelt werden können:
oder alternativ
- ☐
- bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass Sie einverstanden sind, die Schriftstücke beim Gericht des Ursprungsmitgliedstaats abzuholen.
- 7.1.1.6.
- ☐
- die Schriftstücke, die mir gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 zugestellt wurden, nicht die Sprachenanforderungen gemäß der Verordnung erfüllten. Insbesondere ist in Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung festgelegt, dass der Pfändungsbeschluss und der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses, den der Gläubiger dem Gericht übermittelt, in die Amtssprache des Mitgliedstaats, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat, oder in eine andere Sprache, die der Schuldner versteht, übersetzt werden sollten.
Geben Sie bitte ggf. andere Sprachen an, die Sie verstehen:
Bitte geben Sie eine Anschrift an, an die die Schriftstücke und Übersetzungen übermittelt werden können:
oder alternativ
- ☐
- bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass Sie einverstanden sind, die Schriftstücke beim Gericht des Ursprungsmitgliedstaats abzuholen.
- 7.1.1.7.
- ☐
- die vorläufig gepfändeten Beträge, die den im Pfändungsbeschluss angegebenen Betrag übersteigen, nicht gemäß Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 freigegeben wurden. Bitte Genaueres angeben:
- 7.1.1.8.
- ☐
- die Forderung, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Pfändungsbeschluss sichern will, ganz oder teilweise beglichen wurde. Bitte Genaueres angeben:
- 7.1.1.9.
- ☐
- die Forderung, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Pfändungsbeschluss sichern wollte, mit einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache abgewiesen wurde;
- 7.1.1.10.
- ☐
- die gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache, der gerichtliche Vergleich oder die öffentliche Urkunde, deren Vollstreckung der Gläubiger mit dem Pfändungsbeschluss sichern wollte, aufgehoben oder gegebenenfalls annulliert wurde. Bitte Genaueres angeben:
- 7.1.1.11.
- ☐
- die Vollstreckung des Pfändungsbeschlusses offensichtlich im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des Vollstreckungsmitgliedstaats steht. Bitte Genaueres angeben:
- 7.1.1.12.
- ☐
- wir (Gläubiger und Schuldner) uns über die Erfüllung der Forderung geeinigt haben. In diesem Fall ist dieses Formblatt sowohl vom Gläubiger als auch vom Schuldner zu unterzeichnen.
- 7.1.1.13.
- ☐
- die von der vorläufigen Pfändung ausgenommenen Beträge angepasst werden müssen. Bitte Genaueres angeben:
- 8.
- Beweismittel
Bitte listen Sie die Beweismittel auf, die den von Ihnen eingelegten Rechtsbehelf stützen: Ich erkläre, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Falls sie zusätzliche Blätter beigefügt haben, geben Sie bitte die Gesamtzahl der Seiten an und nummerieren Sie jede Seite: Ort: Datum: (TT.MM.JJJJ) Name, Unterschrift und/oder StempelFußnote(n):
- (1)
Bei einem gemeinsamen Antrag des Gläubigers und des Schuldners (auf Widerruf oder Abänderung des Pfändungsbeschlusses oder auf Beendigung oder Einschränkung der Vollstreckung des Pfändungsbeschlusses) auf der Grundlage, dass sie sich über die Erfüllung der Forderung geeinigt haben, ist dieser Abschnitt von beiden Parteien auszufüllen. In solchen Fällen verwenden Sie bitte zusätzliche Blätter, falls Sie das Formblatt in der Papierfassung ausfüllen, und nummerieren Sie jede Seite.
- (*)
Fakultativ
- (2)
In dem Fall, dass in Abschnitt 2 bereits die Informationen zum Gläubiger und Schuldner angegeben wurden, da ein gemeinsamer Antrag auf der Grundlage eingereicht wurde, dass die Parteien sich über die Erfüllung der Forderung geeinigt haben, ist Abschnitt 3 nicht auszufüllen.
- (**)
Fakultativ
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