Artikel 3 VO (EU) 2016/1952

Datenquellen

Die Mitgliedstaaten erheben Daten über Erdgas- und Strompreise und über deren Komponenten und Teilkomponenten hinsichtlich Netzkosten, Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren und Daten über die Verbrauchsmengen gemäß den Anhängen I und II. Dabei sind eine oder mehrere der folgenden Quellen zu nutzen, und zwar unter Berücksichtigung des Prinzips eines möglichst geringen Beantwortungsaufwands und der Vereinfachung der Verwaltungsabläufe:

a)
statistische Erhebungen,
b)
Verwaltungsquellen,
c)
sonstige Quellen, bei denen statistische Schätzmethoden zur Anwendung kommen.

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