Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2016/1952
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 26. Oktober 2016.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
M. SCHULZ
Im Namen des Rates
Der Präsident
I. LESAY
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