ANHANG II VO (EU) 2016/1952

STROMPREISE

In diesem Anhang wird die Methodik für die Erfassung und Aufbereitung von statistischen Daten über Strompreise für Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors festgelegt.

1.
Preise

Bei den Preisen handelt es sich um die Preise, die von Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors für Strom für den eigenen Verbrauch zu zahlen sind.

2.
Meldeeinheiten

Die Daten umfassen alle Strom beziehenden Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors, von Selbsterzeugern produzierter und anschließend verbrauchter Strom ist jedoch von der Meldepflicht ausgenommen.

3.
Maßeinheiten

Bei den Preisen handelt es sich um die Preise, die von Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors im jeweiligen Land durchschnittlich zu zahlen sind. Die Preise sind in Landeswährung pro Kilowattstunde (kWh) anzugeben. Die Preise sind nach dem Marktanteil der Stromversorgungsunternehmen an dem jeweiligen Verbrauchsband zu gewichten. Falls die Berechnung gewichteter Durchschnittspreise nicht möglich ist, können arithmetische Durchschnittspreise angegeben werden. Auf jeden Fall müssen die Daten einen repräsentativen Anteil des nationalen Marktes abdecken.

4.
Verbrauchsbänder

Die Preise basieren auf einem System von Standard-Verbrauchsbändern für den jährlichen Stromverbrauch.
a)
Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

VerbrauchsbandJährlicher Stromverbrauch (kWh)
Niedrigster WertHöchster Wert
Gruppe DA< 1000
Gruppe DB≥ 1000< 2500
Gruppe DC≥ 2500< 5000
Gruppe DD≥ 5000< 15000
Gruppe DE≥ 15000

b)
Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

VerbrauchsbandJährlicher Stromverbrauch (MWh)
Niedrigster WertHöchster Wert
Gruppe IA< 20
Gruppe IB≥ 20< 500
Gruppe IC≥ 500< 2000
Gruppe ID≥ 2000< 20000
Gruppe IE≥ 20000< 70000
Gruppe IF≥ 70000< 150000
Gruppe IG≥ 150000

5.
Untergliederung

Die Preise müssen alle anfallenden Entgelte enthalten: Netzentgelte zuzüglich verbrauchter Energie, abzüglich etwaiger Rabatte oder Prämien, zuzüglich sonstiger Entgelte (Zählermiete, Grundgebühren usw.). Einmalige Anschlussgebühren sind nicht zu berücksichtigen. Ausführliche Daten sind wie unten ausgeführt zu übermitteln.

a)
Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

Die Preise sind in drei Hauptkomponenten und in separate Teilkomponenten zu unterteilen. Der für Strom des jeweiligen Verbrauchsbands verrechnete Endkundenpreis ist die Summe der drei Hauptkomponenten, nämlich der Komponente Energie und Versorgung, der Netzkomponente (Übertragung und Verteilung) und der aus Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren bestehenden Komponente.

Komponenteund

Teilkomponente

Beschreibung
Energie und VersorgungDiese Komponente umfasst die folgenden Endverbraucherkosten: Erzeugung, Aggregation, Ausgleichsenergie, Kosten der gelieferten Energie, Kundendienstleistungen, Kundendienstverwaltung und sonstige Versorgungskosten.
NetzDer Netzpreis umfasst die folgenden Endverbraucherkosten: Übertragungs- und Verteilungstarife, Übertragungs- und Verteilungsverluste, Netzkosten, Kundendienstkosten, Systembetreuungskosten, Zählermieten und Ablesekosten.
TeilkomponenteDie Netzkomponente wird wie folgt in Übertragungs- und Verteilungsnetzkosten für Endverbraucher unterteilt:
1.
Durchschnittlicher relativer Anteil der Übertragungskosten für Haushaltskunden und durchschnittlicher relativer Anteil der Übertragungskosten für Endkunden des Nichthaushaltssektors, ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten Netzkosten.
2.
Durchschnittlicher relativer Anteil der Verteilungskosten für Haushaltskunden und durchschnittlicher relativer Anteil der Verteilungskosten für Endkunden des Nichthaushaltssektors, ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten Netzkosten.
Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und GebührenDiese Komponente ist die Summe aller nachstehend aufgelisteten Teilkomponenten (Steuern, Abgaben, und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren).
TeilkomponenteDie nachstehenden Teilkomponenten werden einzeln für das jeweilige unter Nummer 4 festgelegte Verbrauchsband übermittelt.
1.
Mehrwertsteuer gemäß der Definition der Richtlinie 2006/112/EG.
2.
Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit der Förderung von erneuerbaren Energiequellen, Energieeffizienz und Energiegewinnung durch KWK.
3.
Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit Kapazitätszahlungen, Energieversorgungssicherheit und angemessener Stromerzeugung; Steuer auf die Umstrukturierung des Kohlesektors; Steuern auf die Stromverteilung; verlorene Kosten und sonstige staatlich verursachte Belastungen bezüglich der Finanzierung von Energieregulierungsbehörden oder Marktteilnehmern und Netzbetreibern.
4.
Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit der Luftqualität und zu anderen Umweltschutzgründen; Steuern auf Emissionen von CO2 oder anderen Treibhausgasen.
5.
Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren im Zusammenhang mit der Kernkraft einschließlich Stilllegung und Beaufsichtigung von Kernkraftanlagen und diesbezügliche Gebühren.
6.
Alle sonstigen nicht unter die fünf genannten Kategorien fallenden Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren: Fernwärmeförderung; Abgaben an Gebietskörperschaften; Ausgleich für Insellage; Konzessionsabgaben im Zusammenhang mit Lizenzen und Gebühren für die Nutzung von Land und staatlichem oder privatem Eigentum für das Netz oder andere Versorgungseinrichtungen.

b)
Untergliederung nach Abgabenbelastung

Die Preise werden in die nachstehenden drei Ebenen aufgeschlüsselt:
EbeneBeschreibung
Preise ohne jegliche Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachten Belastungen und GebührenDiese Preisebene umfasst nur die Komponente Energie und Versorgung sowie die Netzkomponente.
Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt) und sonstige erstattungsfähige SteuernDiese Preisebene umfasst die Komponente Energie und Versorgung, die Netzkomponente sowie Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren, die im Fall von Endkunden des Nichthaushaltssektors als nicht erstattungsfähig angesehen werden. Im Fall von Haushaltskunden umfasst diese Preisebene die Komponente Energie, die Netzkomponente sowie Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren, nicht aber die MwSt.
Preise einschließlich aller SteuernDiese Preisebene umfasst die Komponente Energie und Versorgung, die Netzkomponente sowie alle erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren, einschließlich MwSt.

6.
Verbrauchsmengen

Die Mitgliedstaaten übermitteln Angaben über den relativen Anteil von Strom in jedem Verbrauchsband auf der Grundlage der Gesamtmenge, auf die sich die Preise beziehen. Die jährlichen Verbrauchsmengen pro Verbrauchsband sind einmal pro Jahr zusammen mit den Preisdaten für das zweite Halbjahr zu übermitteln. Die Daten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.

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