ANHANG II VO (EU) 2016/1952
STROMPREISE
In diesem Anhang wird die Methodik für die Erfassung und Aufbereitung von statistischen Daten über Strompreise für Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors festgelegt.- 1.
- Preise
Bei den Preisen handelt es sich um die Preise, die von Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors für Strom für den eigenen Verbrauch zu zahlen sind.- 2.
- Meldeeinheiten
Die Daten umfassen alle Strom beziehenden Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors, von Selbsterzeugern produzierter und anschließend verbrauchter Strom ist jedoch von der Meldepflicht ausgenommen.- 3.
- Maßeinheiten
Bei den Preisen handelt es sich um die Preise, die von Haushaltskunden und Endkunden des Nichthaushaltssektors im jeweiligen Land durchschnittlich zu zahlen sind. Die Preise sind in Landeswährung pro Kilowattstunde (kWh) anzugeben. Die Preise sind nach dem Marktanteil der Stromversorgungsunternehmen an dem jeweiligen Verbrauchsband zu gewichten. Falls die Berechnung gewichteter Durchschnittspreise nicht möglich ist, können arithmetische Durchschnittspreise angegeben werden. Auf jeden Fall müssen die Daten einen repräsentativen Anteil des nationalen Marktes abdecken.- 4.
- Verbrauchsbänder
Die Preise basieren auf einem System von Standard-Verbrauchsbändern für den jährlichen Stromverbrauch.- a)
- Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:
Verbrauchsband Jährlicher Stromverbrauch (kWh) Niedrigster Wert Höchster Wert Gruppe DA < 1000 Gruppe DB ≥ 1000 < 2500 Gruppe DC ≥ 2500 < 5000 Gruppe DD ≥ 5000 < 15000 Gruppe DE ≥ 15000 - b)
- Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:
Verbrauchsband Jährlicher Stromverbrauch (MWh) Niedrigster Wert Höchster Wert Gruppe IA < 20 Gruppe IB ≥ 20 < 500 Gruppe IC ≥ 500 < 2000 Gruppe ID ≥ 2000 < 20000 Gruppe IE ≥ 20000 < 70000 Gruppe IF ≥ 70000 < 150000 Gruppe IG ≥ 150000
- 5.
- Untergliederung
Die Preise müssen alle anfallenden Entgelte enthalten: Netzentgelte zuzüglich verbrauchter Energie, abzüglich etwaiger Rabatte oder Prämien, zuzüglich sonstiger Entgelte (Zählermiete, Grundgebühren usw.). Einmalige Anschlussgebühren sind nicht zu berücksichtigen. Ausführliche Daten sind wie unten ausgeführt zu übermitteln.- a)
- Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung
Die Preise sind in drei Hauptkomponenten und in separate Teilkomponenten zu unterteilen. Der für Strom des jeweiligen Verbrauchsbands verrechnete Endkundenpreis ist die Summe der drei Hauptkomponenten, nämlich der Komponente Energie und Versorgung, der Netzkomponente (Übertragung und Verteilung) und der aus Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren bestehenden Komponente.Komponenteund Teilkomponente | Beschreibung |
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Energie und Versorgung | Diese Komponente umfasst die folgenden Endverbraucherkosten: Erzeugung, Aggregation, Ausgleichsenergie, Kosten der gelieferten Energie, Kundendienstleistungen, Kundendienstverwaltung und sonstige Versorgungskosten. |
Netz | Der Netzpreis umfasst die folgenden Endverbraucherkosten: Übertragungs- und Verteilungstarife, Übertragungs- und Verteilungsverluste, Netzkosten, Kundendienstkosten, Systembetreuungskosten, Zählermieten und Ablesekosten. |
Teilkomponente | Die Netzkomponente wird wie folgt in Übertragungs- und Verteilungsnetzkosten für Endverbraucher unterteilt: |
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Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren | Diese Komponente ist die Summe aller nachstehend aufgelisteten Teilkomponenten (Steuern, Abgaben, und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren). |
Teilkomponente | Die nachstehenden Teilkomponenten werden einzeln für das jeweilige unter Nummer 4 festgelegte Verbrauchsband übermittelt. |
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- b)
- Untergliederung nach Abgabenbelastung
Die Preise werden in die nachstehenden drei Ebenen aufgeschlüsselt:Ebene | Beschreibung |
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Preise ohne jegliche Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachten Belastungen und Gebühren | Diese Preisebene umfasst nur die Komponente Energie und Versorgung sowie die Netzkomponente. |
Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt) und sonstige erstattungsfähige Steuern | Diese Preisebene umfasst die Komponente Energie und Versorgung, die Netzkomponente sowie Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren, die im Fall von Endkunden des Nichthaushaltssektors als nicht erstattungsfähig angesehen werden. Im Fall von Haushaltskunden umfasst diese Preisebene die Komponente Energie, die Netzkomponente sowie Steuern, Abgaben und sonstige staatlich verursachte Belastungen und Gebühren, nicht aber die MwSt. |
Preise einschließlich aller Steuern | Diese Preisebene umfasst die Komponente Energie und Versorgung, die Netzkomponente sowie alle erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren, einschließlich MwSt. |
- 6.
- Verbrauchsmengen
Die Mitgliedstaaten übermitteln Angaben über den relativen Anteil von Strom in jedem Verbrauchsband auf der Grundlage der Gesamtmenge, auf die sich die Preise beziehen. Die jährlichen Verbrauchsmengen pro Verbrauchsband sind einmal pro Jahr zusammen mit den Preisdaten für das zweite Halbjahr zu übermitteln. Die Daten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.© Europäische Union 1998-2021
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