Artikel 1 VO (EU) 2016/1953

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird ein einheitliches europäisches Reisedokument für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (im Folgenden "europäisches Reisedokument für die Rückkehr") eingeführt und insbesondere dessen Format, Sicherheitsmerkmale und technische Spezifikationen festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.