Präambel VO (EU) 2016/1963

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG(1), insbesondere auf Artikel 20 Absätze 5 und 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
In Artikel 8a der Richtlinie 2011/16/EU ist der verpflichtende automatische Informationsaustausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung festgelegt. Für diesen Austausch sollten ein Standardformblatt und eine Sprachenregelung verwendet werden, und es sollte ein sicheres Zentralverzeichnis der Mitgliedstaaten entwickelt werden, in dem die zu übermittelnden Informationen erfasst werden.
(2)
In Artikel 8aa der Richtlinie 2011/16/EU ist der verpflichtende automatische Informationsaustausch über länderbezogene Berichte festgelegt. Für das für den Austausch zu verwendende Formblatt sollte eine Sprachenregelung festgelegt werden.
(3)
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2378 der Kommission(2) sollte daher entsprechend geändert werden.
(4)
Aus Gründen der Kohärenz und der Rechtssicherheit sollte daher das Datum des Geltungsbeginns der vorliegenden Verordnung an das Datum angepasst werden, ab dem die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsbestimmungen der Mitgliedstaaten gelten sollten, die zur Einhaltung der Artikel 8a und 8aa der Richtlinie 2011/16/EU erforderlich sind.
(5)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1.

(2)

Durchführungsverordnung (EU) 2015/2378 der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Artikeln der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1156/2012 (ABl. L 332 vom 18.12.2015, S. 19).

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