Artikel 1 VO (EU) 2016/2005

1. Auf bestimmtes leichtgewichtiges Thermopapier mit einem Gewicht von 65 g/m2 oder weniger; in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr ( „Jumbo-Rollen” ); mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten; mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung auf einer oder beiden Seiten; und mit oder ohne Deckschicht, mit Ursprung in der Republik Korea, das derzeit unter den KN-Codes ex48099000, ex48119000, ex48169000 und ex48239085 (TARIC-Codes: 4809900010, 4811900010, 4816900010, 4823908520) eingereiht wird, wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt.

2. Der vorläufige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, der in Absatz 1 genannten Ware beträgt 12,1 %.

3. Die Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.

4. Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

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