Artikel 1 VO (EU) 2016/2020
Ausreichendes Kauf- und Verkaufsinteresse Dritter
Bei der Prüfung, ob ein ausreichendes Kauf- und Verkaufsinteresse Dritter besteht, um eine Derivatekategorie bzw. eine entsprechende Unterkategorie als ausreichend liquide für die Handelspflicht zu betrachten, stützt sich die ESMA auf die Kriterien von Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, die in den Artikeln 2 bis 5 weiter spezifiziert werden.
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