Artikel 1 VO (EU) 2016/2075
Die in Anhang IIB Tabelle I der Verordnung (EU) 2016/72 festgesetzte Höchstanzahl Tage auf See, an denen Spanien einem Schiff unter seiner Flagge, das reguliertes Fanggerät an Bord mitführt oder einsetzt und das keinen Sonderbedingungen unterliegt, den Aufenthalt in den ICES-Divisionen VIIIc und IXa mit Ausnahme des Golfs von Cádiz gestatten darf, wird auf 126 Tage pro Jahr angehoben.
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