Artikel 3 VO (EU) 2016/2080
Menge pro Angebot und Maßeinheit
Die Mindestmenge Magermilchpulver, für die ein Angebot eingereicht werden kann, beträgt 20 Tonnen.
Der Angebotspreis entspricht dem Preis je 100 Kilogramm Erzeugnis.
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