Artikel 4 VO (EU) 2016/2080
Sicherheit
Bei Einreichung eines Angebots für den Verkauf von Magermilchpulver wird eine Sicherheit in Höhe von 50 EUR/Tonne an die Zahlstelle geleistet, bei der das Angebot eingereicht wird.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.