Artikel 2 VO (EU) 2016/225
Beihilfeanträge
Beihilfeanträge können ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 30. September 2016.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.