Artikel 10 VO (EU) 2016/2250

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018.

Artikel 9 gilt jedoch ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung.

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