Artikel 35 VO (EU) 2016/2251
Übergangsbestimmungen
Die in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 genannten Gegenparteien können ihre am 18. Februar 2021 bestehenden Risikomanagementverfahren weiterhin auf nicht zentral geclearte OTC-Derivatekontrakte anwenden, die zwischen dem 16. August 2012 und den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Daten eingegangen oder einer Novation unterzogen wurden.
Die in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 genannten Gegenparteien können ihre am 18. Februar 2021 bestehenden Risikomanagementverfahren weiterhin auf nicht zentral geclearte OTC-Derivatekontrakte anwenden, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- a)
- Die nicht zentral geclearten OTC-Derivatekontrakte wurden entweder vor dem in den Artikeln 36, 37 und 38 festgelegten jeweiligen Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung oder — falls früher — dem 18. Februar 2021 geschlossen oder einer Novation unterzogen;
- b)
- die Novation der nicht zentral geclearten OTC-Derivatekontrakte verfolgt einzig und allein den Zweck, eine im Vereinigten Königreich niedergelassene Gegenpartei durch eine in einem Mitgliedstaat niedergelassene Gegenpartei zu ersetzen;
- c)
-
die nicht zentral geclearten OTC-Derivatekontrakte werden zwischen dem 1. Januar 2021 und einem der folgenden Zeitpunkte, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist, einer Novation unterzogen:
- i)
- dem in Artikel 36, 37 und 38 festgelegten jeweiligen Geltungsbeginn oder
- ii)
- dem 1. Januar 2022.
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