Artikel 7 VO (EU) 2016/2281
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts bei Luftheizungsprodukten, Kühlungsprodukten und Prozesskühlern mit hoher Betriebstemperatur. Sie legt dem Ökodesign-Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung bis zum 1. Januar 2022 vor. Bei der Überprüfung geht die Kommission unter anderem darauf ein,
- a)
- ob Ökodesign-Anforderungen an Kältemittel erlassen werden sollten, die direkte Treibhausgasemissionen verursachen,
- b)
- ob Ökodesign-Anforderungen an Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur erlassen werden sollten, die mit Verdunstungsberieselung oder nach dem Absorptionsprinzip arbeiten,
- c)
- ob strengere Ökodesign-Anforderungen an die Energieeffizienz und die Stickoxidemissionen von Luftheizungsprodukten, Kühlungsprodukten und Prozesskühlern mit hoher Betriebstemperatur erlassen werden sollten,
- d)
- ob Ökodesign-Anforderungen an die Geräuschemissionen von Luftheizungsprodukten, Kühlungsprodukten, Prozesskühlern mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren erlassen werden sollten,
- e)
- ob die Anforderungen an die Emissionen auf der Nutzwärme- bzw. -kälteleistung anstelle der Energiezufuhr beruhen sollten,
- f)
- ob Ökodesign-Anforderungen an Kombi-Luftheizungsgeräte erlassen werden sollten,
- g)
- ob Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Luftheizungsprodukten für den häuslichen Gebrauch erlassen werden sollten,
- h)
- ob strengere Ökodesign-Anforderungen an C2- und C4-Luftheizungsgeräte erlassen werden sollten,
- i)
- ob strengere Ökodesign-Anforderungen an Rooftop-Raumklimageräte sowie an (Kompakt-)Raumklimageräte mit Kanalanschluss und (Kompakt-)Wärmepumpen mit Kanalanschluss erlassen werden sollten,
- j)
- ob eine Zertifizierung durch Dritte vorgesehen werden sollte und
- k)
- ob die Toleranzwerte für die Nachprüfung gemäß Anhang IV bei allen Produkten weiterhin angemessen sind.
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