Artikel 1 VO (EU) 2016/2290
Vorbehaltlich der im Anhang festgelegten Spezifikationen und Bedingungen wird Peressigsäure als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 11 und 12 genehmigt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.