Artikel 8 VO (EU) 2016/300

Dienstaufwandsentschädigung

Die Kammerpräsidenten des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Erste Generalanwalt erhalten zusätzlich zu den in den Artikeln 4 bis 7 genannten Vergütungen für die Dauer ihrer Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Euro entsprechend der folgenden Tabelle:

Dienstaufwandsentschädigung
Gerichtshof Gericht Fachgerichte
Kammerpräsidenten und Erster Generalanwalt Kammerpräsidenten Kammerpräsidenten
810,74 739,47 500

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