Artikel 8 VO (EU) 2016/300
Dienstaufwandsentschädigung
Die Kammerpräsidenten des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Erste Generalanwalt erhalten zusätzlich zu den in den Artikeln 4 bis 7 genannten Vergütungen für die Dauer ihrer Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Euro entsprechend der folgenden Tabelle:
Dienstaufwandsentschädigung | ||
---|---|---|
Gerichtshof | Gericht | Fachgerichte |
Kammerpräsidenten und Erster Generalanwalt | Kammerpräsidenten | Kammerpräsidenten |
810,74 | 739,47 | 500 |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.