ANHANG I VO (EU) 2016/323

STRUKTUR DER ALLGEMEINEN MELDUNGEN

ERLÄUTERUNGEN

1.
Die Datenelemente der elektronischen Meldungen, die für den über das EDV-gestützte System nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/263 und Artikel 2 Nummer 17 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 vorzunehmenden Informationsaustausch bezüglich verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Sinne des Kapitels IV und des Kapitels V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 verwendet werden, sind in Datengruppen und gegebenenfalls Datenuntergruppen gegliedert. Die Einzelheiten zu den Daten und ihrer Verwendung finden sich in den Tabellen dieses Anhangs. Hierfür gilt Folgendes:

a)
Spalte A enthält den numerischen Code (Zahl), der jeder Datengruppe und Datenuntergruppe zugeordnet wird; dabei erhält jede Untergruppe die Ordnungsnummer ihrer jeweiligen Daten(unter)gruppe (Beispiel: Die Datengruppe mit der Nummer 1 hat unter anderem eine Datenuntergruppe mit der Nummer 1.1, die wiederum eine Untergruppe mit der Nummer 1.1.1 hat).
b)
Spalte B enthält den alphabetischen Code (Buchstabe), der jedem Datenelement einer Daten(unter)gruppe zugeordnet wird.
c)
Spalte C enthält die Bezeichnung der Daten(unter)gruppe oder des Datenelements.
d)
Spalte D enthält für jede Daten(unter)gruppe oder jedes Datenelement einen Kennbuchstaben, aus dem hervorgeht, ob die Eingabe der entsprechenden Daten

„R” (Required), d. h. erforderlich ist und die Angabe zwingend zu erfolgen hat. Hat eine Daten(unter)gruppe den Kennbuchstaben „O” (Optional) oder „C” (Conditional), so können Datenelemente innerhalb dieser Gruppe dennoch die Wertigkeit „R” (Required) besitzen, wenn die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats beschlossen haben, dass die Daten in dieser Daten(unter)gruppe anzugeben sind, oder wenn die Bedingung für die eingeschlossene Daten(unter)gruppe erfüllt ist;

„O” (Optional) ist, was bedeutet, dass die Dateneingabe für die Person, die die Meldung abgibt (Versender oder Empfänger), fakultativ ist, es sei denn, ein Mitgliedstaat hat bestimmt, dass die Daten entsprechend der in Spalte E für einige der fakultativen Daten(unter)gruppen oder Datenelemente vorgesehenen Option erforderlich sind;

„C” (Conditional) ist, d. h., dass die Verwendung der Daten(unter)gruppe oder des Datenelements durch andere Daten(unter)gruppen oder Datenelemente in derselben Meldung bedingt ist.

e)
Spalte E enthält die Bedingung(en) für die Eingabe bedingt anzugebender Daten ( „C” ), sowie gegebenenfalls Erläuterungen zu den Daten, die fakultativ ( „O” ) einzugeben sind, und gibt Aufschluss darüber, welche Daten von den zuständigen Behörden anzugeben sind.
f)
Spalte F enthält, soweit erforderlich, Erläuterungen zum Ausfüllen der Meldung.
g)
Spalte G enthält

für einige Daten(unter)gruppen eine Zahl, gefolgt vom Zeichen „x” , die angibt, wie oft die Daten(unter)gruppe in der Meldung wiederholt werden darf (Grundeinstellung = 1);

für jedes Datenelement — außer für Datenelemente, die Uhrzeit oder Datum angeben — die Merkmale zur Erkennung des Datentyps und der Datenlänge. Die Codes für die Datentypen sind:

a
alphabetisch,
n
numerisch,
an
alphanumerisch.

Die Zahl nach dem Code gibt die zulässige Datenlänge für das betreffende Datenelement an. Die beiden Punkte vor dem Längenindikator zeigen an, dass die Daten keine festgelegte Länge haben, jedoch höchstens die im Längenindikator angegebene Zahl von Zeichen umfassen können. Ein Komma im Längenindikator bedeutet, dass die Daten Dezimalstellen enthalten können, wobei die Zahl vor dem Komma die Gesamtlänge des Attributs und die Zahl nach dem Komma die maximale Anzahl der Zeichen nach dem Dezimalzeichen anzeigt.

Bei Datenelementen, die Uhrzeit oder Datum angeben, bedeutet die Angabe „Datum” , „Uhrzeit” , oder „DatumUhrzeit” , dass Datum, Uhrzeit oder Datum und Uhrzeit nach der Norm ISO 8601 für die Darstellung von Datums- und Zeitangaben einzugeben sind.

2.
In den Tabellen dieses Anhangs werden folgende Kurzformen verwendet:

e-VD: elektronisches Verwaltungsdokument

v-e-VD vereinfachte elektronische Verwaltungsdokument:

ARC: administrativer Referenzcode

SEED: System zum Austausch von Verbrauchsteuerdaten (elektronische Datenbank gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012)

KN-Code: Code der Kombinierten Nomenklatur

MRN: Versandbezugsnummer

LRN: Bezugsnummer

LNG: Sprache

USt: Umsatzsteuer

VZ: Verwaltungszusammenarbeit

Tabelle 1

(gemäß Artikel 4)

Anfrage zwecks Abfrage der Historie

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfrage Korrelationskennung R Der Kennwert für ist für jeden Mitgliedstaat einmalig. an..44
2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN: e-VD/v-e-VD R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
c Kennzeichen „Nationale Informationen zur Beförderung angefordert” R Der Boole'sche Operator hat Zahlenformat: „0” oder „1” ( „0”  = nein oder falsch, „1”  = ja oder richtig) n1
d Status R

Mögliche Kennwerte:

X01 = angenommen

X02 = annulliert

X03 = geliefert

X04 = umgeleitet

X05 = abgelehnt

X06 = ersetzt

X07 = e-VD/v-e-VD manuell geschlossen

X08 = verweigert

X09 = keine Angabe

X10 = teilweise verweigert

X11 = Ausfuhr

X12 = zur Ausfuhr angenommen

X13 = gestoppt

X14 = angenommene Ausfuhranmeldung

X15 = e-VD-Anfrage zur Ausfuhr angenommen

an3
e Art der zuletzt eingegangenen Meldung R

Mögliche Kennwerte:

IE801 = e-VD/v-e-VD

IE803 = MITTEILUNG ÜBER EIN UMGELEITETES e-VD/v-e-VD

IE807 = BEFÖRDERUNGSUNTERBRECHUNG

IE810 = ANNULLIERUNG EINES e-VD

IE813 = ÄNDERUNG DES BESTIMMUNGSORTS

IE818 = ANGENOMMENE ODER (TEILWEISE) VERWEIGERTE EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG

IE819 = WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINES e-VD/v-e-VD

IE829 = MELDUNG ÜBER EINE ANGENOMMENE AUSFUHR

IE836 = MELDUNG DER UNGÜLTIGERKLÄRUNG DER AUSFUHRANMELDUNG AN DIE DIENSTSTELLE DER VERSENDUNG/DES VERSENDERS

IE839 = ABLEHNUNG EINES e-VD DURCH DIE ZOLLBEHÖRDEN

IE881 = ANTWORT „MANUELLE ERLEDIGUNG”

IE905 = ANTWORT AUF STATUSANFRAGE

Keine Angabe = KEINE ANGABE

Hinweis:
Die Meldung IE905 sollte nur für frühere Beförderungen übermittelt werden, die mit einer entsprechenden Meldung manuell erledigt wurden.
an..5
f Art der Statusanfrage O

Mögliche Kennwerte:

1 = Anfrage zwecks Statussynchronisierung

2 = Anfrage bezüglich Beförderungsverlauf

n1

Tabelle 2

(gemäß Artikel 4)

Antwort auf Anfrage zwecks Abfrage der Historie

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfrage Korrelationskennung R Der Kennwert für ist für jeden Mitgliedstaat einmalig. an..44
2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN: e-VD/v-e-VD R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
c Status R

Mögliche Kennwerte für :

X01 = angenommen

X02 = annulliert

X03 = geliefert

X04 = umgeleitet

X05 = abgelehnt

X06 = ersetzt

X07 = e-VD/v-e-VD manuell geschlossen

X08 = verweigert

X09 = keine Angabe

X10 = teilweise verweigert

X11 = Ausfuhr

X12 = zur Ausfuhr angenommen

X13 = gestoppt

X14 = angenommene Ausfuhranmeldung

X15 = e-VD-Anfrage zur Ausfuhr angenommen

an3
d Art der zuletzt eingegangenen Meldung

Mögliche Kennwerte:

IE801 = e-VD/v-e-VD

IE803 = MITTEILUNG ÜBER EIN UMGELEITETES e-VD/v-e-VD

IE807 = BEFÖRDERUNGSUNTERBRECHUNG

IE810 = ANNULLIERUNG EINES e-VD

IE813 = ÄNDERUNG DES BESTIMMUNGSORTS

IE818 = ANGENOMMENE ODER (TEILWEISE) VERWEIGERTE EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG

IE819 = WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINES e-VD/v-e-VD

IE829 = MELDUNG ÜBER EINE ANGENOMMENE AUSFUHR

IE836 = MELDUNG DER UNGÜLTIGERKLÄRUNG DER AUSFUHRANMELDUNG AN DIE DIENSTSTELLE DER VERSENDUNG/DES VERSENDERS

IE839 = ABLEHNUNG EINES e-VD DURCH DIE ZOLLBEHÖRDEN

IE881 = ANTWORT „MANUELLE ERLEDIGUNG”

IE905 = ANTWORT AUF STATUSANFRAGE

Keine Angabe = KEINE ANGABE

Hinweis:
Die Meldung IE905 sollte nur für frühere Beförderungen übermittelt werden, die mit einer entsprechenden Meldung manuell erledigt wurden.
an..5

Tabelle 3

(gemäß Artikel 4)

Nachrichten der Beförderung

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfrage Korrelationskennung R Der Kennwert für ist für jeden Mitgliedstaat einmalig. an..44
2 Alle validierten e-VD/v-e-VD R Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden (vereinfachten) elektronischen Verwaltungsdokumente oder deren Entwürfe; ihr Aufbau ist in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt. 99x
3 Alle Eingangs-/Ausfuhrmeldungen O Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Eingangs-/Ausfuhrmeldungen; ihr Aufbau ist in Anhang I Tabelle 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt. 99x
4 Letzte Mitteilung über ein umgeleitetes e-VD O Inhalt der mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden letzten Mitteilung über die Änderung des Bestimmungsorts/Aufteilungsmitteilung; ihr Aufbau ist in Anhang I Tabelle 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt. 1x
5 Alle Kontrollberichte O Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Kontrollberichte; ihr Aufbau ist in Tabelle 11 festgelegt. 99x
6 Alle Ereignisberichte O Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Ereignisberichte; ihr Aufbau ist in Tabelle 12 festgelegt. 99x
7 Alle Erläuterungen zu Lieferverzögerungen O Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Erläuterungen zu Lieferverzögerungen 99x
7.1 ATTRIBUTE R
a Meldungsart R

Mögliche Kennwerte:

1 = Erläuterung zum verzögerten Versand der Eingangs-/Ausfuhrmeldung

2 = Erläuterung zur verzögerten Mitteilung des Bestimmungsorts

n1
b Datum und Uhrzeit der Validierung der Erläuterung zur Verzögerung C

- „R” nach erfolgreicher Validierung

- Gilt nicht anderweitig

DatumUhrzeit
c Art des Übermittlers R

Mögliche Kennziffern:

1 = Versender

2 = Empfänger

n1
d Übermittlerkennung R

Die <Übermittlerkennung> ist eine gültige Verbrauchsteuernummer.

(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)

an13
e Code für Erläuterung R (Siehe Codeliste 7 in Anhang II) n..2
f Ergänzende Informationen C

„R” bei „Sonstiges”

„O” in anderen Fällen

(Siehe Code für Erläuterung in Feld 7.1e)

an..350
g Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
7.2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
8 Alle Meldungen über eine angenommene Ausfuhr O Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldungen über eine angenommene Ausfuhr 99x
8.1 ATTRIBUTE R
a Datum und Uhrzeit des Ausgangs R DatumUhrzeit
8.2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN: e-VD R 99x
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
c Annahme der Ausfuhranmeldung oder Überlassung von Waren zur Ausfuhr R

Mögliche Kennwerte:

    0 = nein oder falsch

    1 = ja oder richtig

0 entspricht der Annahme der Ausfuhranmeldung und 1 der Überlassung von Waren zur Ausfuhr.

n1
8.3 EMPFÄNGER R
a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C

„R” bei :

„Bestimmungsort - Steuerlager”

„Bestimmungsort - Registrierter Empfänger”

„Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall”

„Bestimmungsort - Direktlieferung”

„O” bei

„Bestimmungsort - Ausfuhr”

Gilt nicht anderweitig

Die möglichen Kennwerte für sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben: an..16
Code Bestimmungsort EMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 -
Bestimmungsort - Steuerlager
Verbrauchsteuernummer (1) Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger
Verbrauchsteuernummer (2) Sonstige Kennung (*)
3 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall
Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (4) Sonstige Kennung (*)
4 -
Bestimmungsort - Direktlieferung
Verbrauchsteuernummer (3) (Nicht zutreffend)
5 -
Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger
(Nicht zutreffend) Sonstige Kennung (*)
6 -
Bestimmungsort - Ausfuhr
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ) (Das Feld existiert nicht)
(1)
für den Empfänger ist „Zugelassener Lagerinhaber” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(2)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(3)
für den Empfänger ist entweder „Zugelassener Lagerinhaber” oder „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(4)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger im Einzelfall” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(5)
Bestehende Kennung <Schlüsselnummer Steuerlager> im Datensatz .
(*)
Für den Ort der Lieferung bedeutet „Sonstige Kennung” : eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

b EORI-Nummer C

„O” bei Code Bestimmungsort „6”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Feld 1a in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)

Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates. an..17
c Name R an..182
d Straße R an..65
e Hausnummer O an..11
f Postleitzahl R an..10
g Ort R an..50
h NAD_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
8.4 ZOLLSTELLE Ausfuhrort O
a Referenznummer R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
8.5 ANNAHME DER AUSFUHRANMELDUNG/ÜBERLASSUNG R
a Schlüsselnummer der sendenden Dienststelle R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
b Sendender Beamter O an..35
c Datum der Annahme C

„R” für die Annahme der Ausfuhranmeldung

Gilt nicht für zur Ausfuhr überlassene Waren

(Siehe Feld 8.2c.)

Datum
d Datum der Überlassung C

„R” für zur Ausfuhr überlassene Waren

Gilt nicht für die Annahme der Ausfuhranmeldung

(Siehe Feld 8.2c.)

Datum
e Referenznummer des Dokuments R

Gültige Versandbezugsnummer, belegt durch die Zolldaten des Vorgangs

MRN = Versandbezugsnummer

an..21
9 Alle Mitteilungen des Zolls über eine Ungültigerklärung O Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldungen des Zolls über eine Ungültigerklärung der Ausfuhranmeldung 99x
9.1 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R 999X
a Administrativer Referenzcode R Anzugeben ist der ARC des e-VD. Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636. an21
b Ordnungsnummer R Der Wert dieses Feldes muss größer als Null sein. n..2
9.1.1 AUSFUHRVORGANG R
a MRN R an18
b Datum der Stornierung R an10
9.1.2 AUSFUHRZOLLSTELLE R
a Referenznummer R Anzugeben ist der Code der für die Verbrauchsteuerkontrolle im Ausfuhrmitgliedstaat zuständigen Stelle der zuständigen Behörden am Ausfuhrort. Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636. an8
9.1.3 DIENSTSTELLE DES AUSFUHRMITGLIEDSTAATS R
a Ländercode R Anzugeben ist der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet die Ausfuhr der verbrauchsteuerpflichtigen Waren erfolgt, unter Verwendung des Ländercodes in Anhang II Codeliste 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636. a2
9.1.4 WARENBEFÖRDERUNG O
9.1.4.1 VORPAPIER O 999X
a Ordnungsnummer R n..5
b Art R an4
c Referenznummer R an..70
10 Alle Mitteilungen des Zolls über eine Ablehnung O Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldungen des Zolls über eine Ablehnung eines e-VD 99x
10.1 ATTRIBUTE R
a Datum und Uhrzeit des Ausgangs R DatumUhrzeit
10.2 Relevante Entwürfe eines e-VD C

„R” bei Code Ablehnungsgrund „1” oder „2”

entfällt bei Code Ablehnungsgrund „4” und „5”

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung in Feld 10.4)

a Bezugsnummer R an..22
10.3 Alle relevanten validierten e-VD C

„R” bei Code Ablehnungsgrund „4” oder „5”

entfällt bei Code Ablehnungsgrund „1” und „2”

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung in Feld 10.4)

99X
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R n..2
10.4 ABLEHNUNG R
a Datum und Uhrzeit der Ablehnung R DatumUhrzeit
b Code für die Gründe der Ablehnung R

Mögliche Kennwerte:

1 = Einfuhrdaten nicht gefunden

2 = Inhalt des e-VD stimmt nicht mit den Einfuhrdaten überein

3 = (vorbehalten)

4 = Ergebnis der Gegenkontrolle negativ

5 = Ergebnis der Kontrolle bei der Ausfuhrzollstelle nicht zufriedenstellend

n1
10.5 ANGABEN ZUR AUSFUHRANMELDUNG C

„R” bei Code Ablehnungsgrund „4” oder „5”

entfällt bei Code Ablehnungsgrund „1” und „2”

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung in Feld 10.4b)

a Bezugsnummer C

„R” bei Code Ablehnungsgrund „4”

entfällt bei Code Ablehnungsgrund „5”

(Siehe Feld 10.4b.)

an..22
b Referenznummer des Dokuments C

„R” bei Code Ablehnungsgrund „5”

entfällt bei Code Ablehnungsgrund „4”

(Siehe Feld 4b)

Gültige Versandbezugsnummer, belegt durch die Zolldaten des Vorgangs

MRN = Versandbezugsnummer

an..21
10.5.1 ERGEBNIS DER VALIDIERUNG DER GEGENKONTROLLE NEGATIV C

„R” bei Code Ablehnungsgrund „4”

entfällt bei Code Ablehnungsgrund „1” , „2” und „5”

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung in Feld 10.4b)

99X
10.5.1.1 ERGEBNIS DER UBR-GEGENKONTROLLE R 999X
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Positionsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..3
c Code für Befund R

Mögliche Kennwerte:

1 = (vorbehalten)

2 = Positionsnummer im e-VD nicht enthalten oder KEINE entsprechende WARENPOSITION in der Ausfuhranmeldung

3 = (vorbehalten)

4 = Gewicht/Masse stimmt nicht überein

5 = (vorbehalten)

6 = KN-Codes stimmen nicht überein

7 = Gewicht/Masse stimmt nicht überein und KN-Codes stimmen nicht überein

n1
d Validierungsergebnis R

Mögliche Kennwerte:

    0 = nein oder falsch

    1 = ja oder richtig

0 bedeutet, dass das Validierungsergebnis negativ ist und 1 bedeutet, dass das Validierungsergebnis positiv ist.

n1
e Begründung der Ablehnung O an..512
10.5.1.1.1 ERGEBNIS DER GEGENKONTROLLE DER KN-CODES C

„R” , wenn:

der Wert in Feld 10.5.1.1.d „1” (Validierungsergebnis ist positiv) ist und der Wert in Feld 10.5.1.1.c „6” (Code für Befund lautet „KN-Codes stimmen nicht überein” ) ist oder

der Wert in Feld 10.5.1.1.d „0” (Validierungsergebnis ist negativ) ist

Gilt nicht anderweitig

a Validierungsergebnis R

Mögliche Kennwerte:

    0 = nein oder falsch

    1 = ja oder richtig

0 bedeutet, dass das Validierungsergebnis negativ ist und 1 bedeutet, dass das Validierungsergebnis positiv ist.

n1
b Begründung der Ablehnung O an..512
10.5.1.1.2 ERGEBNIS DER GEGENKONTROLLE DER NETTOMASSE C

„R” , wenn der Wert in Feld 10.5.1.1.d „1” (Validierungsergebnis ist positiv) ist und der Wert in Feld 10.5.1.1.c „4” (Code für Befund lautet „Gewicht/Masse stimmt nicht überein” ) ist

Gilt nicht anderweitig

a Validierungsergebnis R

Mögliche Kennwerte:

    0 = nein oder falsch

    1 = ja oder richtig

0 bedeutet, dass das Validierungsergebnis negativ ist und 1 bedeutet, dass das Validierungsergebnis positiv ist.

n1
b Begründung der Ablehnung O an..512
10.5.2 Alle Mitteilungen über Ablehnung der Überlassung C

„R” bei Code Ablehnungsgrund „5”

entfällt bei Code Ablehnungsgrund „1” , „2” und „4”

(Siehe Feld 10.4b.)

a Referenznummer des Dokuments R an..21
10.6 EMPFÄNGER R
a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C

„R” bei :

„Bestimmungsort - Steuerlager”

„Bestimmungsort - Registrierter Empfänger”

„Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall”

„Bestimmungsort - Direktlieferung”

„O” bei

„Bestimmungsort - Ausfuhr”

Gilt nicht anderweitig

Die möglichen Kennwerte für sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben: an..16
Code Bestimmungsort EMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 -
Bestimmungsort - Steuerlager
Verbrauchsteuernummer (1) Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger
Verbrauchsteuernummer (2) Sonstige Kennung (*)
3 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall
Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (4) Sonstige Kennung (*)
4 -
Bestimmungsort - Direktlieferung
Verbrauchsteuernummer (3) (Nicht zutreffend)
5 -
Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger
(Nicht zutreffend) Sonstige Kennung (*)
6 -
Bestimmungsort - Ausfuhr
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ) (Das Feld existiert nicht)
(1)
für den Empfänger ist „Zugelassener Lagerinhaber” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(2)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(3)
für den Empfänger ist entweder „Zugelassener Lagerinhaber” oder „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(4)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger im Einzelfall” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(5)
Bestehende Kennung <Schlüsselnummer Steuerlager> im Datensatz .
(*)
Für den Ort der Lieferung bedeutet „Sonstige Kennung” : eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

b EORI-Nummer C

„O” bei „Bestimmungsort - Ausfuhr”

Gilt nicht anderweitig

Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262. an..17
c Name R an..182
d Straße R an..65
e Hausnummer O an..11
f Postleitzahl R an..10
g Ort R an..50
h NAD_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
10.7 ZOLLSTELLE Ausfuhrort O
a Referenznummer R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
11 Mögliche Beförderungsunterbrechung O Inhalt einer im Zusammenhang mit der Beförderung stehenden Meldung über eine mögliche Beförderungsunterbrechung; der Meldungsaufbau ist in Tabelle 13 festgelegt. 1x
12 Mögliche Annullierung eines e-VD O Inhalt einer mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldung über eine mögliche Annullierung; der Meldungsaufbau ist in Anhang I Tabelle 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt. 1x
13 Alle Änderungen des Bestimmungsorts O Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldungen über die Änderung des Bestimmungsorts; der Meldungsaufbau ist in Anhang I Tabelle 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt. 99x
14 Alle Warnhinweise oder Ablehnungen eines e-VD/v-e-VD O Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Warnhinweise oder Ablehnungen eines e-VD/v-e-VD; ihr Aufbau ist in Tabelle 14 festgelegt. 99x
14.1 ATTRIBUTE R
a Datum und Uhrzeit der Validierung des Warnhinweises oder der Ablehnung C

„R” nach erfolgreicher Validierung

Gilt nicht anderweitig

DatumUhrzeit
14.2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
14.3 EMPFÄNGER R
a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C

„R” bei :

„Bestimmungsort - Steuerlager”

„Bestimmungsort - Registrierter Empfänger”

„Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall”

„Bestimmungsort - Direktlieferung”

„Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger”

„Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall”

Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung

„O” bei „Bestimmungsort - Ausfuhr”

Gilt nicht anderweitig

Die möglichen Kennwerte für sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben: an..16
Code Bestimmungsort EMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 -
Bestimmungsort - Steuerlager
Verbrauchsteuernummer (1) Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger
Verbrauchsteuernummer (2) Sonstige Kennung (*)
3 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall
Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (4) Sonstige Kennung (*)
4 -
Bestimmungsort - Direktlieferung
Verbrauchsteuernummer (3) (Nicht zutreffend)
5 -
Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger
(Nicht zutreffend) Sonstige Kennung (*)
6 -
Bestimmungsort - Ausfuhr
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ) (Das Feld existiert nicht)
9 -
Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger
Verbrauchsteuernummer (6) Sonstige Kennung (*)
10 -
Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall
Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (7) Sonstige Kennung (*)
11 -
Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung
Verbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9) Sonstige Kennung (*)
(1)
für den Empfänger ist „Zugelassener Lagerinhaber” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(2)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(3)
für den Empfänger ist entweder „Zugelassener Lagerinhaber” oder „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(4)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger im Einzelfall” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(5)
Bestehende Kennung <Schlüsselnummer Steuerlager> im Datensatz .
(6)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(7)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Empfänger im Einzelfall” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(8)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Versender” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(9)
Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>, wobei der Code für für den Empfänger „Zertifizierter Versender im Einzelfall” ist.
(*)
Für den Ort der Lieferung bedeutet „Sonstige Kennung” : eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

b EORI-Nummer C

„O” bei „Bestimmungsort - Ausfuhr”

Gilt nicht anderweitig

Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262. an..17
c Name R an..182
d Straße R an..65
e Hausnummer O an..11
f Postleitzahl R an..10
g Ort R an..50
h NAD_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
14.4 ZUSTÄNDIGE DIENSTSTELLE für den Empfänger R
a Dienststellenschlüsselnummer R (Siehe Codeliste 5 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
14.5 WARNHINWEIS R
a Datum des Warnhinweises R Datum
b Kennzeichen „Beförderung abgelehnt” R Der Boole'sche Operator hat Zahlenformat: „0” oder „1” ( „0”  = nein oder falsch, „1”  = ja oder richtig) n1
14.6 Code für WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINER BEFÖRDERUNG - GRÜNDE C

„R” , wenn richtig ist

„O” , wenn falsch ist

(Siehe Kennzeichen Beförderung abgelehnt in Feld 14.5b)

9x
a Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe R (Siehe Codeliste 5 in Anhang II) n..2
b Ergänzende Informationen C

„R” bei „Sonstiges”

„O” in anderen Fällen

(Siehe Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe in Feld 14.6a)

an..350
c Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das betreffende Textfeld verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
15 Alle Erläuterungen zum Grund einer Fehlmenge O 99x
15.1 ATTRIBUTE R
a Art des Übermittlers R

Mögliche Kennziffern:

1 = Versender

2 = Empfänger

n1
b Datum und Uhrzeit der Validierung der Erläuterung zum Grund einer Fehlmenge C

„R” nach erfolgreicher Validierung

Gilt nicht anderweitig

DatumUhrzeit
15.2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
15.3 VERSENDER C

„R” bei „Versender”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Art des Übermittlers in Feld 15.1a)

a Verbrauchsteuernummer R

Für VERSENDER

Bestehende Kennung im Datensatz

des muss sein:

„Zugelassener Lagerinhaber” ODER

„Registrierter Versender” ODER

„Zertifizierter Versender”

ODER

Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>. des muss „Zertifizierter Versender im Einzelfall” sein.

Für den ORT der Versendung

Bestehende Kennung <Schlüsselnummer Steuerlager> (Verbrauchsteuernummer in SEED)

(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)

an13
b Name R an..182
c Straße R an..65
d Hausnummer O an..11
e Postleitzahl R an..10
f Ort R an..50
g NAD_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
15.4 EMPFÄNGER C

„R” , wenn nicht „Versender” ist

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Art des Übermittlers in Feld 15.1a)

a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C

„R” bei :

„Bestimmungsort - Steuerlager”

„Bestimmungsort - Registrierter Empfänger”

„Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall”

„Bestimmungsort - Direktlieferung”

„Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger”

„Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall”

„Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung”

„O” bei „Bestimmungsort - Ausfuhr”

Gilt nicht anderweitig

Die möglichen Kennwerte für sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben: an..16
Code Bestimmungsort EMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 -
Bestimmungsort - Steuerlager
Verbrauchsteuernummer (1) Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger
Verbrauchsteuernummer (2) Sonstige Kennung (*)
3 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall
Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (4) Sonstige Kennung (*)
4 -
Bestimmungsort - Direktlieferung
Verbrauchsteuernummer (3) (Nicht zutreffend)
5 -
Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger
(Nicht zutreffend) Sonstige Kennung (*)
6 -
Bestimmungsort - Ausfuhr
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)

(Das Feld

LIEFERUNG> existiert nicht)

8 -
Bestimmungsort unbekannt
(Nicht zutreffend) (Nicht zutreffend)
9 -
Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger
Verbrauchsteuernummer (6) Sonstige Kennung (*)
10 -
Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall
Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (7) Sonstige Kennung (*)
11 -
Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung
Verbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9) Sonstige Kennung (*)
(1)
für den Empfänger ist „Zugelassener Lagerinhaber” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(2)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(3)
für den Empfänger ist entweder „Zugelassener Lagerinhaber” oder „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(4)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger im Einzelfall” . Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.
(5)
Bestehende Kennung <Schlüsselnummer Steuerlager> im Datensatz .
(6)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(7)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Empfänger im Einzelfall” . Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.
(8)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Versender” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(9)
Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>, wobei der Code für für den Empfänger „Zertifizierter Versender im Einzelfall” ist.
(*)
Für den Ort der Lieferung bedeutet „Sonstige Kennung” : eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

b EORI-Nummer

„O” bei „Bestimmungsort - Ausfuhr”

Gilt nicht anderweitig

Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates. an..17
c Name R an..182
d Straße R an..65
e Hausnummer O an..11
f Postleitzahl R an..10
g Ort R an..50
h NAD_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
15.5 AUSWERTUNG C Mindestens eines der Felder oder muss vorhanden sein
a Datum der Auswertung R Datum
b Allgemeine Erläuterung R an..350
c Allgemeine Erläuterung_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
15.6 AUSWERTUNG Hauptteil C Mindestens eines der Felder oder muss vorhanden sein 999x
a Positionsnummer R

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.

Die muss innerhalb der Meldung einmalig sein und sich auf eine des e-VD-/v-e-VD-Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD beziehen, für das Fehl- oder Mehrmengen gemeldet wurden.

n..3
b Verbrauchsteuer-Produktcode R (Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an4
c Erläuterung O an..350
d Erläuterung_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
e Tatsächliche Menge O Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
16 Alle Erinnerungsmeldungen bezüglich der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren O 99x
16.1 ATTRIBUTE R
a Meldungsart R

Mögliche Kennwerte:

1 = Meldung zur Erinnerung an den Ablauf der Frist für die Änderung des Bestimmungsorts (oder einer Aufteilung)

2 = Meldung zur Erinnerung an den Ablauf der Frist für den Versand der Eingangs-/Ausfuhrmeldung

3 = Meldung zur Erinnerung an den Ablauf der Frist für die Übermittlung der Angaben zum Empfänger (Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2020/262)

n1
b Datum und Uhrzeit des Ausgangs der Erinnerungsmeldung R DatumUhrzeit
c Datum und Uhrzeit der Frist R DatumUhrzeit
d In der Erinnerungsmeldung enthaltene Informationen O an..350
e In der Erinnerungsmeldung enthaltene Informationen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
16.2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2

Tabelle 4

(gemäß Artikel 5)

Allgemeine Anfrage

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfrageart R

Mögliche Kennwerte:

    1 = (vorbehalten)

    2 = Anfrage nach Bezugsdaten

    3 = (vorbehalten)

    4 = (vorbehalten)

    5 = Anfrage zur Resynchronisierung des Verzeichnisses der Wirtschaftsbeteiligten

    6 = Anfrage zum Abruf einer Liste von e-VD/v-e-VD

    7= Anfrage für SEED-Statistiken

    8 = Anfrage zum Abruf einer Liste von e-VD

    9 = Anfrage zum Abruf einer Liste von v-e-VD

n1
b Anfrage Meldungsbezeichnung C

„R” wenn „2”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Mögliche Kennwerte:

„C_COD_DAT” =
Gemeinsame Codeliste
„C_PAR_DAT” =
Gemeinsame Systemparameter
„ALL” =
Für komplette Struktur
a..9
c Anfragende Stelle R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
d Anfrage Korrelationskennung C

„R” wenn „2” , „5” , „6” oder „7”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Der Kennwert für ist für jeden Mitgliedstaat einmalig. An..44
e Beginndatum C

Für 1 e und f:

„R” wenn „2” oder „5”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Datum
f Enddatum C Datum
g Einziges Datum C

„R” wenn „2” oder „5”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Datum
2 ANFRAGE e-VD-/v-e-VD-LISTE C

„R” wenn „6” , „8” oder „9”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Code Mitgliedstaat R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
2.1 AA_PRIMÄRKRITERIUM R 99x
a Art des Primärkriteriums R

Mögliche Kennwerte:

    1 = ARC

    2 = Markenname der Ware

    3 = Kategorien verbrauchsteuerpflichtiger Waren der Beförderung

    4 = (vorbehalten)

    5 = (vorbehalten)

    6 = (vorbehalten)

    7 = (vorbehalten)

    8 = Ort des Empfängers

    9 = Ort des Versenders

    10 = Ort des Sicherheitsleistenden

    11 = (vorbehalten)

    12 = Lieferort (Stadt)

    13 = Ort des Abgangssteuerlagers

    14 = Ort des Beförderers

    15 = KN-Code der Ware

    16 = Rechnungsdatum

    17 = Verbrauchsteuernummer Empfänger

    18 = Verbrauchsteuernummer Versender

    19 = Verbrauchsteuernummer Sicherheitsleistender

    20 = (vorbehalten)

    21 = (vorbehalten)

    22 = Verbrauchsteuernummer Bestimmungssteuerlager

    23 = Verbrauchsteuernummer Abgangssteuerlager

    24 = (vorbehalten)

    25 = Verbrauchsteuer-Produktcode

    26 = Beförderungsdauer

    27 = Bestimmungsmitgliedstaat

    28 = Abgangsmitgliedstaat

    29 = Name Empfänger

    30 = Name Versender

    31 = Name Sicherheitsleistender

    32 = (vorbehalten)

    33 =Lieferort (Bezeichnung)

    34 = Name Abgangssteuerlager

    35 = Name Beförderer

    36 = Rechnungsnummer

    37 = Postleitzahl Empfänger

    38 = Postleitzahl Versender

    39 = Postleitzahl Sicherheitsleistender

    40 = (vorbehalten)

    41 = Postleitzahl Lieferort

    42 = Postleitzahl Abgangssteuerlager

    43 = Postleitzahl Beförderer

    44 = Warenmenge (gemäß e-VD/v-e-VD)

    45 = Bezugsnummer = laufende Nummer, die der Versender zuordnet

    46 = Beförderungsart

    47 = (vorbehalten)

    48 = (vorbehalten)

    49 = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Empfänger

    50 = (vorbehalten)

    51 = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Beförderer

    52 = Änderung Bestimmungsort (Ordnungsnummer ≥ 2)

n..2
2.1.1 AA_PRIMÄRKENNWERT O 99x
a Kennwert R Wenn die „46” (Beförderungsart) ist, dann ist ein bestehender in der Liste <BEFÖRDERUNGSARTEN> zu verwenden. An..255
3 STA_ANFRAGE C

„R” wenn „7”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Art der Statistik R

Mögliche Kennwerte:

    1 = Aktive/Inaktive und gestrichene Wirtschaftsbeteiligte

    2 = Bevorstehender Ablauf

    3 = Wirtschaftsbeteiligte nach Art und Steuerlager

    4 = Verbrauchsteuertätigkeit

    5 = Änderungen in Verbrauchsteuerzulassungen

n1
3.1 LISTE MITGLIEDSTAATEN R 99x
a Code Mitgliedstaat R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
4 STA_ZEITRAUM C

„R” wenn „7”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Jahr R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. N4
b Halbjahr C

Für 4 b, c und d:

Die drei folgenden Datenfelder sind fakultativ und schließen einander aus:

D. h., bei Vorgabe eines dieser Datenfelder sind die beiden anderen nicht anwendbar.

Mögliche Kennwerte:

    1 = Erstes Halbjahr

    2 = Zweites Halbjahr

n1
c Quartal C

Mögliche Kennwerte:

    1 = Erstes Quartal

    2 = Zweites Quartal

    3 = Drittes Quartal

    4 = Viertes Quartal

n1
d Monat C

Mögliche Kennwerte:

    1 = Januar

    2 = Februar

    3 = März

    4 = April

    5 = Mai

    6 = Juni

    7 = Juli

    8 = August

    9 = September

    10 = Oktober

    11 = November

    12 = Dezember

n..2
5 SYNCHRONISIERUNG DER REFERENZEN C

„R” wenn „2” oder „5”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart Feld 1a)

a Zeitraum ab Datum R

Dieses Feld muss dem Feld 5b vorrangig oder gleichwertig sein.

Falls eine Extraktion beantragt wird, werden die Felder „Zeitraum ab Datum” und/oder „Zeitraum bis Datum” verwendet, um Ereignisse zu beantragen, die für den angegebenen Zeitraum gültig sind.

Im Gegenteil, falls eine Abfrage beantragt wird, werden die Felder „Zeitraum ab Datum” und/oder „Zeitraum bis Datum” verwendet, um in dem angegebenen Zeitraum geänderte und veröffentlichte Ereignisse zu beantragen.

(Siehe Feld 5c)

Datum
b Zeitraum bis Datum R

Falls eine Extraktion beantragt wird, werden die Felder „Zeitraum ab Datum” und/oder „Zeitraum bis Datum” verwendet, um Ereignisse zu beantragen, die für den angegebenen Zeitraum gültig sind.

Im Gegenteil, falls eine Abfrage beantragt wird, werden die Felder „Zeitraum ab Datum” und/oder „Zeitraum bis Datum” verwendet, um in dem angegebenen Zeitraum geänderte und veröffentlichte Ereignisse zu beantragen.

(Siehe Feld 5c)

Datum
c Extraktion O

Der Wert dieses Feldes ist:

0: zum Abruf (oder fehlt, um eine Rückwärtskompatibilität zu ermöglichen);

1: zur Extraktion;

2: bei nicht für ungültig erklärten Aufzeichnungen.

N1
d Code Mitgliedstaat O (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
6 REF_ANFRAGE C

„R” wenn „2”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Kennzeichen „Gemeinsame Kriterien für die Risikobewertung” O

Mögliche Kennwerte:

    0 = nein oder falsch

    1 = ja oder richtig

n1
6.1 CODELISTE O 99x
a Anfrage Codeliste O

Mögliche Kennwerte:

    1 = Maßeinheiten

    2 = Ereignisarten

    3 = Nachweisarten

    4 = (vorbehalten)

    5 = (vorbehalten)

    6 = Sprachencodes

    7 = Nationale Verwaltungen

    8 = Ländercodes

    9 = Packstücke - Codes

    10 = Gründe für Beanstandung beim Empfang oder Kontrollbericht

    11 = Gründe für Unterbrechung

    12 = (vorbehalten)

    13 = Beförderungsarten

    14 = Beförderungsmittel/Container

    15 = Weinbauzonen

    16 = Behandlung des Weinerzeugnisses - Code

    17 = Kategorie verbrauchsteuerpflichtiger Waren

    18 = Verbrauchsteuerpflichtige Waren

    19 = KN-Codes

    20 = Entsprechungen KN-Code - verbrauchsteuerpflichtige Ware

    21 = Annullierungsgründe

    22 = Warnhinweis oder Ablehnung eines e-VD - Gründe

    23 = Verzögerungsgründe

    24 = (vorbehalten)

    25 = Das Ereignis meldende Personen

    26 = Ablehnungsgründe

    27 = Verzögertes Ergebnis - Gründe

    28 = Maßnahmen aufgrund des Ersuchens

    29 = Gründe für das Ersuchen

    30 = (vorbehalten)

    31 = (vorbehalten)

    32 = (vorbehalten)

    33 = (vorbehalten)

    34 = Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe

    35 = (vorbehalten)

    36 = Art des Dokuments

    37 = (vorbehalten)

    38 = (vorbehalten)

    39 = Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung

    40= Gründe für Ablehnung der manuellen Erledigung

    41 = Nationale Verwaltung - Grad Plato

n..2

Tabelle 5

(gemäß Artikel 5 Absatz 2)

Liste der durch eine allgemeine Suche ermittelten e-VD/v-e-VD

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfragende Stelle R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
b Anfrage Korrelationskennung R Der Kennwert für ist für jeden Mitgliedstaat einmalig. An..44
2 POSITION AUF DER e-VD-/v-e-VD-LISTE O 99x
a Versanddatum R Datum
2.1 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Datum und Uhrzeit der Validierung des e-VD/v-e-VD R DatumUhrzeit
c Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
2.2 VERSENDER R
a Verbrauchsteuernummer R

Anzugeben ist eine gültige SEED-Registrierungsnummer des zugelassenen Lagerinhabers, des registrierten Versenders, des zertifizierten Versenders oder des zertifizierten Versenders im Einzelfall.

(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)

an13
b Name R an..182
2.3 ORT der Versendung C

WENN „Ausgangspunkt - Steuerlager” oder „Ausgangspunkt - Versteuert” ,

DANN

„R” ,

nicht zutreffend,

SONST

nicht zutreffend,

„R”

a Schlüsselnummer Steuerlager C

Gilt nicht für Kennziffer für den Ausgangspunkt in Feld 9d „3”

(Für die Kennziffer für den Ausgangspunkt siehe Feld 9d in Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)

Für den ORT der Versendung

Bestehende Kennung <Schlüsselnummer Steuerlager> (Verbrauchsteuernummer in SEED)

(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)

an13
b Name C

„R” , wenn die Kennziffer für den Ausgangspunkt in Feld 9d „3” lautet

(Für die Kennziffer für den Ausgangspunkt siehe Feld 9d in Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)

an..182
2.4 EINFUHRZOLLSTELLE C

WENN „Ausgangspunkt - Steuerlager” oder „Ausgangspunkt - Versteuert” ,

DANN

„R” ,

nicht zutreffend,

SONST

nicht zutreffend,

„R”

a Dienststellenschlüsselnummer R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
2.5 EMPFÄNGER C „R” , ausgenommen – bei Code Bestimmungsort 8
a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C

WENN

„Bestimmungsort - Steuerlager”

„Bestimmungsort - Registrierter Empfänger”

„Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall”

„Bestimmungsort - Direktlieferung”

„Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger”

„Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall”

Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung

DANN <EMPFÄNGER. Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> „R” ,

SONST

WENN

„Bestimmungsort - Ausfuhr” ,

DANN <EMPFÄNGER. Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> „O” ,

SONST <EMPFÄNGER. Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> nicht zutreffend

Die möglichen Kennwerte für sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben: an..16
Code Bestimmungsort EMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 -
Bestimmungsort - Steuerlager
Verbrauchsteuernummer (1) Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger
Verbrauchsteuernummer (2) Sonstige Kennung (*)
3 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall
Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (4) Sonstige Kennung (*)
4 -
Bestimmungsort - Direktlieferung
Verbrauchsteuernummer (3) (Nicht zutreffend)
5 -
Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger
(Nicht zutreffend) Sonstige Kennung (*)
6 -
Bestimmungsort - Ausfuhr
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ) (Das Feld existiert nicht)
8 -
Bestimmungsort unbekannt
(Nicht zutreffend) (Nicht zutreffend)
9 -
Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger
Verbrauchsteuernummer (6) Sonstige Kennung (*)
10 -
Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall
Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (7) Sonstige Kennung (*)
11 -
Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung
Verbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9) Sonstige Kennung (*)
(1)
für den Empfänger ist „Zugelassener Lagerinhaber” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(2)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(3)
für den Empfänger ist entweder „Zugelassener Lagerinhaber” oder „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(4)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger im Einzelfall” . Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.
(5)
Bestehende Kennung <Schlüsselnummer Steuerlager> im Datensatz .
(6)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(7)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Empfänger im Einzelfall” . Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.
(8)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Versender” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(9)
Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>, wobei der Code für für den Empfänger „Zertifizierter Versender im Einzelfall” ist.
(*)
Für den Ort der Lieferung bedeutet „Sonstige Kennung” : eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

b EORI-Nummer C

„O” bei „Bestimmungsort - Ausfuhr”

Gilt nicht anderweitig

Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates. an..17
c Name R an..182
2.6 ORT der Lieferung C

Die Verwendung des Felds wird nachstehend beschrieben, entsprechend dem :

„R” bei Code Bestimmungsort 1, 4, 9 und 10

„O” bei Code Bestimmungsort 2, 3 und 5

Gilt nicht anderweitig

a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C

WENN „Bestimmungsort - Steuerlager” oder „Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger” oder „Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall” ,

DANN „R” ,

SONST

WENN „Bestimmungsort - Direktlieferung” ,

DANN nicht zutreffend

SONST „O” ,

Die möglichen Kennwerte für sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben: an..16
Code Bestimmungsort EMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 -
Bestimmungsort - Steuerlager
Verbrauchsteuernummer (1) Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger
Verbrauchsteuernummer (2) Sonstige Kennung (*)
3 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall
Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (4) Sonstige Kennung (*)
4 -
Bestimmungsort - Direktlieferung
Verbrauchsteuernummer (3) (Nicht zutreffend)
5 -
Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger
(Nicht zutreffend) Sonstige Kennung (*)
6 -
Bestimmungsort - Ausfuhr
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ) (Das Feld existiert nicht)
8 -
Bestimmungsort unbekannt
(Nicht zutreffend) (Nicht zutreffend)
9 -
Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger
Verbrauchsteuernummer (6) Sonstige Kennung (*)
10 -
Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall
Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (7) Sonstige Kennung (*)
11 -
Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung
Verbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9) Sonstige Kennung (*)
(1)
für den Empfänger ist „Zugelassener Lagerinhaber” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(2)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(3)
für den Empfänger ist entweder „Zugelassener Lagerinhaber” oder „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(4)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger im Einzelfall” . Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.
(5)
Bestehende Kennung <Schlüsselnummer Steuerlager> im Datensatz .
(6)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(7)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Empfänger im Einzelfall” . Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.
(8)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Versender” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(9)
Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>, wobei der Code für für den Empfänger „Zertifizierter Versender im Einzelfall” ist.
(*)
Für den Ort der Lieferung bedeutet „Sonstige Kennung” : eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

b Name C

WENN „Bestimmungsort - Direktlieferung” ,

DANN „O” ,

SONST „R”

an..182
2.7 AUSFUHRZOLLSTELLE C

Die Verwendung des Felds wird nachstehend beschrieben, entsprechend dem :

„R” bei Code Bestimmungsort 6

Gilt nicht anderweitig

a Dienststellenschlüsselnummer R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
2.8 KATEGORIE VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R 9x
a Kategorie verbrauchsteuerpflichtiger Waren R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013) a1
2.9 VERANLASSER der Beförderung C

WENN <e-VD/v-e-VD Kopfdaten. Veranlassung der Beförderung> (IE801) (oder <e-VD/v-e-VD Kopfdaten. Veranlassung der Beförderung> (IE815)) „Versender” oder „Empfänger” ,

DANN nicht zutreffend,

SONST „R”

a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer O an..14
b Name R an..182
2.10 ERSTER BEFÖRDERER O
a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer O an..14
b Name R an..182

Tabelle 6

(gemäß Artikel 5)

Ablehnung einer allgemeinen Anfrage

A B C D E F G
1 Allgemeine Anfrage R Kontext der mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden allgemeinen Anfrage; ihr Aufbau ist in Tabelle 4 festgelegt.
2 Ablehnung R 99x
a Datum und Uhrzeit der Ablehnung R DatumUhrzeit
b Code für die Gründe der Ablehnung R

Mögliche Kennwerte:

0 = Sonstiger

2 = Kein abgerufenes e-VD/v-e-VD entspricht den Auswahlkriterien

3 = Bezugsdaten nicht verfügbar

4 = Liste der Verbrauchsteuerstellen nicht verfügbar

5 = SEED-Daten nicht verfügbar

7 = Angeforderte Daten unbekannt

8 = Zahl außerhalb des Wertebereichs

26 = Duplikat festgestellt

112 = Falscher Wert (Code)

115 = In dieser Position nicht unterstützt

n..3

Tabelle 7

(gemäß Artikel 6 Absatz 1)

Allgemeine Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfrageart R

Mögliche Kennwerte:

    1 = Verwaltungszusammenarbeit

    2 = vorbehalten

n1
b Frist für Ergebnisse R Datum
2 FOLGEMAẞNAHMEN R
a Follow-up-Korrelationskennung R (Siehe Codeliste 1 in Anhang II) an28
b Datum des Ausgangs R Datum
c Code des Sendemitgliedstaats R Nationale Verwaltung mit einem Ländercode gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636. a2
d Schlüsselnummer der sendenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
e Sendender Beamter O an..35
f Code des Empfängermitgliedstaats R Nationale Verwaltung mit einem Ländercode gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636. a2
g Schlüsselnummer der empfangenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
h Empfangender Beamter O an..35
i Nationale Vorgangsreferenz O an..99
3 VZ_ANFRAGE C

„R” wenn „1”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Informationen zur Anfrage Verwaltungszusammenarbeit R an..999
b Informationen zur Anfrage Verwaltungszusammenarbeit_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Kennzeichen O

Mögliche Kennwerte:

    0 = nein oder falsch

    1 = ja oder richtig

n1
3.1 Code für die GRÜNDE DER ANFRAGE R 99x
a Code für die Gründe der Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit R (Siehe Codeliste 8 in Anhang II) n..2
b VZ_Ergänzende Informationen C

„R” bei „Sonstiges”

„O” in anderen Fällen

an..999
c VZ_Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
3.1.1 RISIKOBEWERTUNG REFERENZ O 99x
a Sonstiges Risikoprofil O an..999
b Sonstiges Risikoprofil_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
3.2 ARC-Liste O 99x
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer O Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
3.3 PERSON O 99x
a Verbrauchsteuernummer C

Für 3.3 a, b und c: Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:

<Umsatzsteuer-Identifikationsnummer>

Bestehende Kennung (Verbrauchsteuernummer) im Datensatz oder im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)

an13
b Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C an..14
c Name C an..182
d Code Mitgliedstaat C

„R” wenn vorliegt und und <Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> nicht vorliegen

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Verbrauchsteuernummer in Feld 3.3a, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Feld 3.3b und Name in Feld 3.3c)

Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
e Straße O an..65
f Hausnummer O an..11
g Postleitzahl O an..10
h Ort O an..50
i NAD_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
j Telefonnummer O an..35
k Faxnummer O an..35
l E-Mail-Adresse O an..70
3.4 BELEGDOKUMENTE O 9x
a Kurzbeschreibung Belegdokument C

„R” wenn „Sonstiges”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 3.4c und Bild Dokument in Feld 3.4e)

an..999
b Kurzbeschreibung Belegdokument_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Referenz Belegdokument C

Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 3.4a und Bild Dokument in Feld 3.4e)

an..999
d Referenz Belegdokument_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
e Bild Dokument C

Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 3.4a und Referenz Belegdokument in Feld 3.4c)

f Art Belegdokument C

Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 3.4c und Bild Dokument in Feld 3.4e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II) an..4
3.5 Geforderte MAẞNAHMEN O 99x
a Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit R (Siehe Codeliste 9 in Anhang II) n..2
b Ergänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit C

„R” bei „Sonstiges”

„O” in anderen Fällen

(Siehe Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit in Feld 3.5a)

an..999
c Ergänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
4 KONTAKT O
a Dienststellenschlüsselnummer R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
b Anfragender Verbrauchsteuerbeamter O an..35
c Telefonnummer O an..35
d Faxnummer O an..35
e E-Mail-Adresse O an..70

Tabelle 8

(gemäß Artikel 7)

Antwort

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Meldungsart R

Mögliche Kennwerte:

1 = Antwort auf Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit

2 = vorbehalten

n1
2 FOLGEMAẞNAHMEN R
a Follow-up-Korrelationskennung R (Siehe Codeliste 1 in Anhang II) an28
b Datum des Ausgangs R Datum
c Code des Sendemitgliedstaats R Nationale Verwaltung mit einem Ländercode gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 a2
d Schlüsselnummer der sendenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
e Sendender Beamter O an..35
f Code des Empfängermitgliedstaats R Nationale Verwaltung mit einem Ländercode gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 a2
g Schlüsselnummer der empfangenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
h Empfangender Beamter O an..35
i Nationale Vorgangsreferenz C

- „O” wenn <Follow-up-Korrelationskennung> nicht mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt

„R” wenn <Follow-up-Korrelationskennung> mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt UND

in der Anfrage angegeben ist

WENN <Follow-up-Korrelationskennung> mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt UND in der Anfrage angegeben ist,

DANN

muss mit in der Anfrage identisch sein

an..99
3 ANTWORT R
a Frist für Ergebnisse C

Für 3 a und b:

„R” wenn vorliegt

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage in Feld 3c)

DatumUhrzeit
b Gründe für verzögertes Ergebnis - Code C (Siehe Codeliste 3 in Anhang II) n..2
c Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II) n..2
d Ergänzung zu den Gründen der Ablehnung einer Anfrage C

„R” bei „Sonstiges”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage in Feld 3c)

an..999
e Ergänzung zu den Gründen der Ablehnung einer Anfrage_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2

Tabelle 9

(gemäß Artikel 7)

Erinnerung an eine Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Meldungsart R

Mögliche Kennwerte:

1 = Erinnerung an Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit

2 = vorbehalten

n1
2 FOLGEMAẞNAHMEN R
a Follow-up-Korrelationskennung R (Siehe Codeliste 1 in Anhang II) an28
b Datum des Ausgangs R Datum
c Code des Sendemitgliedstaats R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
d Schlüsselnummer der sendenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
e Sendender Beamter O an..35
f Code des Empfängermitgliedstaats R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
g Schlüsselnummer der empfangenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
h Empfangender Beamter O an..35
i Nationale Vorgangsreferenz C

„O” wenn <Follow-up-Korrelationskennung> nicht mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt

„R” wenn <Follow-up-Korrelationskennung> mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt UND

in der Anfrage angegeben ist

Gilt nicht anderweitig

WENN <Follow-up-Korrelationskennung> mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt UND in der Anfrage angegeben ist,

DANN

muss mit in der Anfrage identisch sein

an..99

Tabelle 10

(gemäß Artikel 6 Absatz 3, Artikel 9 Absatz 1 sowie den Artikeln 10 und 16)

Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit

A B C D E F G
1 FOLGEMAẞNAHMEN R
a Follow-up-Korrelationskennung R (Siehe Codeliste 1 in Anhang II) an28
b Datum des Ausgangs R Datum
c Code des Sendemitgliedstaats R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
d Schlüsselnummer der sendenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
e Sendender Beamter O an..35
f Code des Empfängermitgliedstaats R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
g Schlüsselnummer der empfangenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
h Empfangender Beamter O an..35
i Nationale Vorgangsreferenz C

„O” wenn <Follow-up-Korrelationskennung> nicht mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt

„R” wenn <Follow-up-Korrelationskennung> mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt UND

in der Anfrage angegeben ist

Gilt nicht anderweitig

WENN <Follow-up-Korrelationskennung> mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt UND in der Anfrage angegeben ist,

DANN

muss mit in der Anfrage identisch sein

an..99
2 KONTAKT O
a Dienststellenschlüsselnummer R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
b Anfragender Verbrauchsteuerbeamter O an..35
c Telefonnummer O an..35
d Faxnummer O an..35
e E-Mail-Adresse O an..70
3 VZ_MAẞNAHMEN ERGEBNISSE O 99x
a ARC O (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer C

„O” wenn vorliegt

Gilt nicht anderweitig

(Siehe ARC in Feld 3a)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
c Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit R (Siehe Codeliste 9 in Anhang II) n..2
d Ergänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit C

„R” bei „Sonstiges”

„O” in anderen Fällen

(Siehe Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit in Feld 3c)

an..999
e Ergänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
f Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe O (Siehe Codeliste 11 in Anhang II) n..2
g Ergänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe C

„R” bei „Sonstiges”

„O” in anderen Fällen

(Siehe Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe in Feld 3f)

an..999
h Ergänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
i Feststellung am Bestimmungsort O

Mögliche Kennwerte:

    0 = Sonstige Feststellung

    1 = (vorbehalten)

    2 = Sendung ordnungsgemäß eingetroffen

    3 = Sendung nicht eingetroffen Sendung verspätet eingetroffen

    4 = Fehlmenge festgestellt

    5 = Verbrauchsteuerpflichtige Waren nicht ordnungsgemäß eingetroffen

    6 = Sendung nicht in der Lagerbuchhaltung vermerkt

    7 = Wirtschaftsbeteiligter konnte nicht kontaktiert werden

    8 = Wirtschaftsbeteiligter konnte nicht kontaktiert werden

    9 = Fehlende Angabe eines Wirtschaftsbeteiligten

    10 = Mehrmenge festgestellt

    11 = Falscher Verbrauchsteuer-Produktcode

    12 = Falscher Code für den Bestimmungsort

    13 = Abweichungen bestätigt

    14 = Manuelle Erledigung empfohlen

    15 = Unterbrechung empfohlen

    16 = Unregelmäßigkeiten festgestellt

n..2
j Sonstige Art der Feststellung C

„R” wenn „Sonstige Feststellung”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Feststellung am Bestimmungsort in Feld 3i)

an..999
k Sonstige Art der Feststellung_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
l Ergänzende Erläuterungen O an..999
m Ergänzende Erläuterungen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
n Kontrollbericht Referenz O

(Siehe Codeliste 2 in Anhang II)

Im System gibt es eine Meldung „Kontrollbericht” (auch für den Fall, dass die Meldung Teil einer eingegangenen Meldung „Beförderungsverlauf” / „Ergebnisse der Anfrage bezüglich eines Verlaufs” ist), die dieselbe wie die übermittelte Meldung hat. Wenn der in der übermittelten Meldung angegeben ist, stimmt er mit dem der betreffenden Meldung „Kontrollbericht” überein.

(Siehe ARC in Feld 3a)

an16
4 RÜCKMELDUNG O
a Rückmeldung angefordert oder gegeben R

Mögliche Kennwerte:

    0 = Keine Rückmeldung angefordert

    1 = Rückmeldung angefordert

    2 = Rückmeldung gegeben

n1
b Folgemaßnahmen C

Mindestens eines der beiden folgenden Felder, wenn Feld 4a verwendet wird:

<Folgemaßnahmen>

< Relevanz der Informationen >

an..999
c Folgemaßnahmen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
d Relevanz der vorgelegten Informationen C

Mindestens eines der beiden folgenden Felder, wenn Feld 4a verwendet wird:

< Folgemaßnahmen >

< Relevanz der Informationen >

an..999
e Relevanz der Informationen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
5 BELEGDOKUMENTE O 9x
a Kurzbeschreibung Belegdokument C

„R” wenn „Sonstiges”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Art Belegdokument in Feld 5f)

an..999
b Kurzbeschreibung Belegdokument_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Referenz Belegdokument C

Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 5a und Bild Dokument in Feld 5e)

an..999
d Referenz Belegdokument_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
e Bild Dokument C

Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 5 a und Referenz Belegdokument in Feld 5c)

f Art Belegdokument C

Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 5a, Referenz Belegdokument in Feld 5c und Bild Dokument in Feld 5e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II) an..4

Tabelle 11

(gemäß Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 11)

Kontrollbericht

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Meldungsart R

Mögliche Kennwerte:

    1 = Validiertes Dokument

n1
b Datum und Uhrzeit der Validierung des Kontrollberichts C

„R” nach erfolgreicher Validierung

Gilt nicht anderweitig

DatumUhrzeit
2 KONTROLLBERICHT KOPFDATEN R
a Kontrollbericht Referenz R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II) an16
2.1 KONTROLLSTELLE R
a Schlüsselnummer der Kontrollstelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
b Code Mitgliedstaat C

Für 2.1 b, c, d, e, f und g:

„R” außer bei ; diese ist „O” , wenn <Schlüsselnummer der Kontrollstelle> nicht angegeben ist

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Schlüsselnummer der Kontrollstelle in Feld 2.1a)

Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
c Bezeichnung der Kontrollstelle C an..35
d Straße C an..65
e Hausnummer C an..11
f Postleitzahl C an..10
g Ort C an..50
h Telefonnummer C

Für 2.1 h, i und j:

Wenn <Schlüsselnummer der Kontrollstelle> nicht angegeben ist, muss mindestens eines der drei folgenden Attribute vorhanden sein:

<E-Mail-Adresse>

sonst ist keines der drei Attribute anwendbar

(Siehe Schlüsselnummer der Kontrollstelle in Feld 2.1a)

an..35
i Faxnummer C an..35
j E-Mail-Adresse C an..70
k NAD_LNG C „R” , wenn das/die betreffende(n) freie(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
3 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN C Eines der Felder <BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN> oder muss vorhanden sein
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
4 SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT C Eines der Felder <BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN> oder muss vorhanden sein
a Art Sonstiges Begleitdokument R

Mögliche Kennwerte:

    0 = Sonstiges

    2 = (vorbehalten)

n1
b Kurzbeschreibung Sonstiges Begleitdokument C

„R” , wenn „Sonstiges”

Gilt nicht anderweitig

an…350
c Kurzbeschreibung Sonstiges Begleitdokument_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. n2
d Nummer des sonstigen Begleitdokuments R an…350
e Datum des sonstigen Begleitdokuments R Datum
f Bild des sonstigen Begleitdokuments O
g Abgangsmitgliedstaat R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
h Bestimmungsmitgliedstaat R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
4.1 AN DER BEFÖRDERUNG BETEILIGTE PERSON O 9x
a Verbrauchsteuernummer C

Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:

Bestehende Kennung (Verbrauchsteuernummer) im Datensatz oder im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.

(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)

an13
b Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C

Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige nationale Nummer an16
c Name C

Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:

an..182
d Person (Art) O

Mögliche Kennziffern:

    1 = Versender

    2 = Empfänger

    3 = Fiskalischer Vertreter

    4 = Verkäufer

    5 = Haftende Person

    6 = Kunde (Privatperson)

n..2
e Code Mitgliedstaat C

„R” , wenn vorliegt UND und nicht vorliegen

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
f Straße O an..65
g Hausnummer O an..11
h Postleitzahl O an..10
i Ort O an..50
j NAD_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
k Telefonnummer O an..35
m E-Mail-Adresse O an..70
4.2 WARENPOSITION O 999x
a Warenbeschreibung O an..55
b KN-Code C

„R” , wenn im Feld nicht vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 4 und 4f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n8
c Handelsbezeichnung der Waren O an..999
d Zusatzcode O an..35
e Menge C

„R” , wenn im Feld nicht vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 4 und 4f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
f Code für die Maßeinheit C

„R” , wenn im Feld nicht vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 4 und 4f)

(Siehe Codeliste 11 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) n..2
g Rohmasse O

Die Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.

n..16,6
h Eigenmasse O

Die Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.

n..16,6
4.3 BEFÖRDERUNGSMITTEL C

„R” , wenn im Feld nicht vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 4 und 4f)

a Name R an..182
b Straße R an..65
c Hausnummer O an..11
d Beförderungsland R Anzugeben ist ein „Ländercode” gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636. a2
e Postleitzahl R an..10
f Ort R an..50
g Code Beförderungsart R Die Beförderungsart ist anhand der Codes in Anhang II Codeliste 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. n..2
h VZ_Ergänzende Informationen C

„R” , wenn <BEFÖRDERUNGSMITTEL. Code Beförderungsart> „Sonstiger”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Feld 4.3g)

an..999
i VZ_Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
j Registrierung R an..35
k Registrierungsland R Anzugeben ist ein „Ländercode” gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636. a2
5 KONTROLLBERICHT R
a Datum der Kontrolle R Datum
b Ort der Kontrolle R an..350
c Ort der Kontrolle_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
d Art der Kontrolle R

Mögliche Kennwerte:

    1 = Physische Kontrolle

    2 = Belegkontrolle

n1
e Grund für die Kontrolle R

Mögliche Kennwerte:

    0 = Sonstiger Grund

    1 = Stichprobenkontrolle

    2 = Ereignis gemeldet

    3 = Anfrage zwecks Unterstützung erhalten

    4 = Anfrage einer anderen Dienststelle

    5 = Warnhinweis erhalten

n1
f Ergänzende Referenz zur Herkunft O an..350
g Ergänzende Referenz zur Herkunft_LNG C

„R” , wenn das betreffende Textfeld verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
h Kontrollbeamter R an..350
i Kontrollbeamter_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
j Gesamtergebnis der Kontrolle R

Mögliche Kennwerte:

    1 = Keine Beanstandung

    2 = Geringfügige Abweichungen festgestellt

    3 = Unterbrechung empfohlen

    4 = Anwendung von Artikel 9 oder 46 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates beabsichtigt

    5 = Zulässiger Verlust nach Artikel 6 oder 45 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates festgestellt

n1
k Kontrolle bei der Ankunft erforderlich R

Mögliche Kennwerte:

    0 = nein oder falsch

    1 = ja oder richtig

n1
l Kennzeichen R

Mögliche Kennwerte:

    0 = nein oder falsch

    1 = ja oder richtig

n1
m Anmerkungen O an..350
n Anmerkungen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
5.1 DURCHGEFÜHRTE KONTROLLMAẞNAHMEN R 99x
a Durchgeführte Kontrollmaßnahmen R

Mögliche Kennwerte:

    0 = Sonstige Kontrollmaßnahmen

    1 = Überprüfte gezählte Packungen

    2 = Entladen

    3 = Geöffnete Packungen

    4 = Mit Anmerkungen versehene Kopie der Dokumente in Papierform

    5 = Zählung

    6 = Probenahme

    7 = Verwaltungskontrolle

    8 = Waren gewogen/gemessen

    9 = Stichprobenartige Prüfungen

    10 = Kontrolle der Anschreibungen

    11 = Vergleich der mit dem e-VD/v-e-VD vorgelegten Dokumente

n..2
b Sonstige Kontrollmaßnahmen C

„R” wenn <Durchgeführte Kontrollmaßnahmen> „0”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Durchgeführte Kontrollmaßnahmen in Feld 5.1a)

an..350
c Sonstige Kontrollmaßnahmen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
5.2 NACHWEISE C

„R” wenn „2”

„O” in anderen Fällen

(Siehe Grund für die Kontrolle in Feld 5e)

9x
a Ausstellende Behörde O an..35
b Ausstellende Behörde_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Code für die Nachweisart R (Siehe Codeliste 6 in Anhang II) n..2
d Ergänzung zur Nachweisart C

„R” bei „Sonstiges”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Nachweisart in Feld 5.2c)

an..350
e Ergänzung zur Nachweisart_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
f Referenz des Nachweises O an..350
g Referenz des Nachweises_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
h Bild des Nachweises O
5.3 GRUND DER BEANSTANDUNG O 9x
a Code für den Grund der Beanstandung R (Siehe Codeliste 12 in Anhang II) n..2
b Ergänzende Informationen C

„R” bei „Sonstiges”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für den Grund der Beanstandung in Feld 5.3a)

an..350
c Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
5.4 BEFÖRDERUNGSDETAILS O 99x
a Code Beförderungsmittel/Container R (Siehe Codeliste 7 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) n..2
b Kennzeichen Beförderungsmittel/Container C

„R” , wenn nicht „Festinstallierte Transporteinrichtungen” ist

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code Beförderungsmittel/Container in Feld 5.4a)

an..35
c Kennzeichen des Verschlusses O an..35
d Informationen zum Verschluss O an..350
e Informationen zum Verschluss_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
f Ergänzende Informationen O an..350
g Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
5.5 KONTROLLBERICHT Hauptteil O 99x
a Positionsnummer C

„R” , wenn das Feld <BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN> vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

Dieser Wert bezieht sich auf des e-VD-/v-e-VD-Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.

n..3
b Warenbeschreibung C

„O” , wenn das Feld vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

an..55
c KN-Code C

„R” , wenn das Feld vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n8
d Zusatzcode C

„O” , wenn das Feld vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

an..35
e Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge O

Mögliche Kennwerte:

    S = Fehlmenge

    E = Mehrmenge

a1
f Festgestellte Fehl-/Mehrmenge C

„R” , wenn verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge in Feld 5.5e)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
g Anmerkungen O an..350
h Anmerkungen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
5.5.1 GRUND DER BEANSTANDUNG O 9x
a Code für den Grund der Beanstandung R (Siehe Codeliste 12 in Anhang II) n..2
b Ergänzende Informationen C

„R” bei „Sonstiges”

„O” in anderen Fällen

(Siehe Code für den Grund der Beanstandung in Feld 5.5.1a)

an..350
c Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2

Tabelle 12

(gemäß Artikel 14)

Ereignisbericht

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Meldungsart R

Mögliche Kennwerte:

    1 = Einleitungsschreiben

    3 = Validiertes Dokument

n1
b Datum und Uhrzeit der Validierung des Ereignisberichts C

„R” nach erfolgreicher Validierung

Gilt nicht anderweitig

DatumUhrzeit
2 EREIGNISBERICHT KOPFDATEN R
a Ereignisberichtnummer C

„R” wenn „3”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Meldungsart in Feld 1a)

(Siehe Codeliste 2 in Anhang II) an16
b Mitgliedstaat der Einleitung des Ereignisberichts C

„R” , wenn „1” oder „3” und der Einleitungsmitgliedstaat nicht mit dem Ereignismitgliedstaat identisch ist

„O” , wenn „1” oder „3” und der Einleitungsmitgliedstaat der Ereignismitgliedstaat ist

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Meldungsart in Feld 1a)

Das Format von ist:

2 Buchstaben: Kennung der nationalen Verwaltung, die den Ereignisbericht einleitet

gefolgt von einem auf nationaler Ebene vergebenen einmaligen Code

an..35
c ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
d Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
3 SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT C

Eines der Felder <BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARE

> oder muss vorhanden sein

a Art Sonstiges Begleitdokument R

Mögliche Kennwerte:

    0 = Sonstiges

    2 = (vorbehalten)

n1
b Kurzbeschreibung Sonstiges Begleitdokument C

„R” , wenn „Sonstiges”

Gilt nicht anderweitig

an..350
c Kurzbeschreibung Sonstiges Begleitdokument_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

a2
d Nummer des sonstigen Begleitdokuments R an..350
e Datum des sonstigen Begleitdokuments R Datum
f Bild des sonstigen Begleitdokuments O
g Abgangsmitgliedstaat R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
h Bestimmungsmitgliedstaat R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
3.1 AN DER BEFÖRDERUNG BETEILIGTE PERSON O 9x
a Verbrauchsteuernummer C

Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:

Bestehende Kennung (Verbrauchsteuernummer) im Datensatz oder im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.

(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)

an13
b Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C

Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige nationale Nummer an16
c Name C

Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:

an..182
d Person (Art) O

Mögliche Kennziffern:

    1 = Versender

    2 = Empfänger

    3 = Fiskalischer Vertreter

    4 = Verkäufer

    5 = Haftende Person

    6 = Kunde (Privatperson)

n..2
e Code Mitgliedstaat C

„R” , wenn vorliegt UND und nicht vorliegen

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
f Straße O an..65
g Hausnummer O an..11
h Postleitzahl O an..10
i Ort O an..50
j NAD_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
k Telefonnummer O an..35
l Faxnummer O an..35
m E-Mail-Adresse O an..70
3.2 WARENPOSITION O 999x
a Warenbeschreibung O an..55
b KN-Code C

„R” , wenn im Feld nicht vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

(siehe Felder 3 und 3f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n8
c Handelsbezeichnung der Waren O an..999
d Zusatzcode O an..35
e Menge C

„R” , wenn im Feld nicht vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 3 und 3f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
f Code für die Maßeinheit C

„R” , wenn im Feld nicht vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 3 und 3f)

(Siehe Codeliste 11 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) n..2
g Rohmasse O

Die Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.

n..16,6
h Eigenmasse O

Die Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.

n..16,6
3.3 BEFÖRDERUNGSMITTEL C

„R” , wenn im Feld nicht vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 3 und 3f)

a Name R an..182
b Straße R an..65
c Hausnummer O an..11
d Beförderungsland R Anzugeben ist ein „Ländercode” gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636. a2
e Postleitzahl R an..10
f Ort R an..50
g Code Beförderungsart R Die Beförderungsart ist anhand der Codes in Anhang II Codeliste 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. n..2
h VZ_Ergänzende Informationen C

„R” wenn <BEFÖRDERUNGSMITTEL.Code Beförderungsart> „Sonstiges”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Feld 3.3g)

an..999
i VZ_Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
j Registrierung R an..35
k Registrierungsland R Anzugeben ist ein „Ländercode” gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636. a2
4 EREIGNISBERICHT R
a Datum des Ereignisses R Datum
b Ort des Ereignisses R an..350
c Ort des Ereignisses_LNG C

„R” , wenn das betreffende Textfeld verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
d Verbrauchsteuerbeamter O an..35
e Den Vorgang meldende Person R an..35
f Den Vorgang meldende Person - Code R (Siehe Codeliste 10 in Anhang II) n..2
g Ergänzung zur den Vorgang meldenden Person C

„R” wenn „Sonstiges”

„O” in anderen Fällen

(Siehe Den Vorgang meldende Person - Code in Feld 4f)

an..350
h Ergänzung zur den Vorgang meldenden Person_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
i Änderung bei der Veranlassung der Beförderung O

Mögliche Kennwerte:

    1 = Versender

    2 = Empfänger

    3 = Eigentümer der Waren

    4 = Sonstiges

n1
j Anmerkungen O an..350
k Anmerkungen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
5 NACHWEIS EINES EREIGNISSES O 9x
a Ausstellende Behörde O an..35
b Ausstellende Behörde_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Code für die Nachweisart R (Siehe Codeliste 6 in Anhang II) n..2
d Ergänzung zur Nachweisart C

„R” bei „Sonstiges”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Nachweisart in Feld 5c)

an..350
e Ergänzung zur Nachweisart_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. 2
f Referenz des Nachweises R an..350
g Referenz des Nachweises_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
h Bild des Nachweises O
6 NEUER VERANLASSER DER BEFÖRDERUNG C

Gilt nicht, wenn <Änderung bei der Veranlassung der Beförderung> „1” oder „2” ist oder nicht verwendet wird

„R” in anderen Fällen

(Siehe Änderung bei der Veranlassung der Beförderung in Feld 4i)

a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer O an..14
b Name R an..182
c Straße R an..65
d Hausnummer O an..11
e Postleitzahl R an..10
f Ort R an..50
g NAD_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
7 NEUER BEFÖRDERER O
a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer O an..14
b Name R an..182
c Straße R an..65
d Hausnummer O an..11
e Postleitzahl R an..10
f Ort R an..50
g NAD_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
8 BEFÖRDERUNGSDETAILS O 99x
a Code Beförderungsmittel/Container R (Siehe Codeliste 7 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) n..2
b Kennzeichen Beförderungsmittel/Container C

Gilt nicht, wenn „Festinstallierte Transporteinrichtungen” ist

„R” in anderen Fällen

(Siehe Code Beförderungsmittel/Container in Feld 8a)

an..35
c Kennzeichen des Verschlusses O an..35
d Informationen zum Verschluss O an..350
e Informationen zum Verschluss_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
f Ergänzende Informationen O an..350
g Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
9 EREIGNISBERICHT Hauptteil C

„O” , wenn oder oder <BEFÖRDERUNGS DETAILS> verwendet wird

„R” in anderen Fällen

(Siehe NEUER VERANLASSER DER BEFÖRDERUNG in 6, NEUER BEFÖRDERER in 7 und BEFÖRDERUNGSDETAILS in 8)

99x
a Code Ereignisart R (Siehe Codeliste 14 in Anhang II) n..2
b Zugehörige Informationen C

„R” bei „0”

„O” in anderen Fällen

(Siehe Code Ereignisart in Feld 9a)

an..350
c Zugehörige Informationen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
d Positionsnummer C

„R” , wenn das Feld <BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN> vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

Dieser Wert bezieht sich auf des e-VD-/v-e-VD-Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.

n..3
e Warenbeschreibung C

„O” , wenn das Feld vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

an..55
f KN-Code C

„R” , wenn das Feld vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n8
g Zusatzcode C

„O” , wenn das Feld vorhanden ist

Gilt nicht anderweitig

an..35
h Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge C

Für 9 h und i:

„R” , wenn oder oder <KN-Code> oder verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

(siehe Positionsnummer in Feld 9d, Warenbeschreibung in Feld 9e, KN-Code in Feld 9f und Zusatzcode in Feld 9g)

Mögliche Kennwerte:

S=
Fehlmenge
E=
Mehrmenge
a1
i Festgestellte Fehl-/Mehrmenge C Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3

Tabelle 13

(gemäß Artikel 12)

Abbruch einer Beförderung

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Datum und Uhrzeit des Ausgangs R DatumUhrzeit
c Code Gründe für Unterbrechung R (Siehe Codeliste 13 in Anhang II) n..2
d Schlüsselnummer Verbrauchsteuerstelle R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
e Verbrauchsteuerbeamter O an..35
f Ergänzende Informationen C

„R” bei „Sonstiges”

„O” in anderen Fällen

(Siehe Code Gründe für Unterbrechung in Feld 1c)

an..350
g Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
2 KONTROLLBERICHT Referenz O 9x
a Kontrollbericht Referenz R

(Siehe Codeliste 2 in Anhang II)

Im System gibt es eine Meldung „Kontrollbericht” (auch für den Fall, dass die Meldung Teil einer eingegangenen Meldung „Beförderungsverlauf” ist), die dieselbe und denselben wie die übermittelte Meldung hat.

(Siehe ARC in Feld 1a)

an16
3 EREIGNISBERICHT Referenz O 9x
a Ereignisberichtnummer R

(Siehe Codeliste 2 in Anhang II)

Im System gibt es eine Meldung „Ereignisbericht” (auch für den Fall, dass die Meldung Teil einer eingegangenen Meldung „Beförderungsverlauf” ist), die dieselbe und denselben wie die übermittelte Meldung hat.

(Siehe ARC in Feld 1a)

an16

Tabelle 14

(gemäß Artikel 13)

Warnhinweis oder Ablehnung eines e-VD/v-e-VD

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Datum und Uhrzeit der Validierung des Warnhinweises oder der Ablehnung C

„R” , wenn das betreffende Feld validiert ist

Gilt nicht anderweitig

DatumUhrzeit
2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R
a ARC R

Anzugeben ist der ARC des e-VD/v-e-VD.

(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)

an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
3 EMPFÄNGER D

„R” bei Code Bestimmungsort 8

(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)

a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C

„R” bei :

„Bestimmungsort - Steuerlager”

„Bestimmungsort - Registrierter Empfänger”

„Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall”

„Bestimmungsort - Direktlieferung”

„Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger”

„Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall”

Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung

„O” bei „Bestimmungsort - Ausfuhr”

Gilt nicht anderweitig

Die möglichen Kennwerte für sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben: an..16
Code Bestimmungsort EMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 -
Bestimmungsort - Steuerlager
Verbrauchsteuernummer (1) Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger
Verbrauchsteuernummer (2) Sonstige Kennung (*)
3 -
Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall
Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (4) Sonstige Kennung (*)
4 -
Bestimmungsort - Direktlieferung
Verbrauchsteuernummer (3) (Nicht zutreffend)
5 -
Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger
(Nicht zutreffend) Sonstige Kennung (*)
6 -
Bestimmungsort - Ausfuhr
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ) (Das Feld existiert nicht)
9 -
Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger
Verbrauchsteuernummer (6) Sonstige Kennung (*)
10 -
Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall
Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (7) Sonstige Kennung (*)
11 -
Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung
Verbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9) Sonstige Kennung (*)
(1)
für den Empfänger ist „Zugelassener Lagerinhaber” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(2)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(3)
für den Empfänger ist entweder „Zugelassener Lagerinhaber” oder „Registrierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(4)
für den Empfänger ist „Registrierter Empfänger im Einzelfall” . Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.
(5)
Bestehende Kennung <Schlüsselnummer Steuerlager> im Datensatz .
(6)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Empfänger” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(7)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Empfänger im Einzelfall” . Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.
(8)
für den Empfänger ist „Zertifizierter Versender” . Bestehende Kennung im Datensatz .
(9)
Bestehende Kennung im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>, wobei der Code für für den Empfänger „Zertifizierter Versender im Einzelfall” ist.
(*)
Für den Ort der Lieferung bedeutet „Sonstige Kennung” : eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

b EORI-Nummer C

„O” bei „Bestimmungsort - Ausfuhr”

Gilt nicht anderweitig

Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262. an..17
c Name R an..182
d Straße R an..65
e Hausnummer O an..11
f Postleitzahl R an..10
g Ort R an..50
h NAD_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
4 ZUSTÄNDIGE DIENSTSTELLE für den Empfänger R
a Dienststellenschlüsselnummer R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
5 WARNHINWEIS R
a Datum des Warnhinweises R Datum
b Kennzeichen „e-VD/v-e-VD abgelehnt” R Der Boole'sche Operator hat Zahlenformat: „0” oder „1” ( „0”  = nein oder falsch, „1”  = ja oder richtig). n1
6 Code für WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINES e-VD/v-e-VD - GRÜNDE C

„R” , wenn richtig ist

„O” in anderen Fällen

9x
a Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe R (Siehe Codeliste 5 in Anhang II) n..2
b Ergänzende Informationen C

„R” bei „Sonstiges”

„O” in anderen Fällen

(Siehe Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe in Feld 6a)

an..350
c Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2

Tabelle 15

(gemäß Artikel 6a)

Ersuchen um manuelle Erledigung

A B C D E F G
1 ATTRIBUT R
a ARC R

Anzugeben ist der ARC des e-VD oder v-e-VD.

(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)

an21
b Ordnungsnummer R Anzugeben ist die Ordnungsnummer des e-VD/v-e-VD. n..2
c Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung R (Siehe Codeliste 16 in Anhang II) n1
d Ergänzung zu den Gründen für manuelle Erledigung C

„R” bei „Sonstiges”

„O” in anderen Fällen

an..999
e Ergänzung zu den Gründen für manuelle Erledigung_LNG C

„R” , wenn das betreffende Textfeld verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
2 BELEGDOKUMENTE O 9x
a Kurzbeschreibung Belegdokument C

„R” wenn „Sonstiges”

Gilt nicht anderweitig

an..999
b Kurzbeschreibung Belegdokument_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Referenz Belegdokument C

Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:

(Siehe Bild Dokument in Feld 2e und Art Belegdokument in Feld 2f)

an..999
d Referenz Belegdokument_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
e Bild Dokument C

Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Art Belegdokument in Feld 2f)

f Art Belegdokument C

Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Bild Dokument in Feld 2e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II) an..4
3 MANUELLE ERLEDIGUNG Hauptteil O 999X
a Positionsnummer R

Dieser Wert bezieht sich auf des Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.

Der Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.

n..3
b Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge O

Mögliche Kennwerte:

S=
Fehlmenge
E=
Mehrmenge
a1
c Festgestellte Fehl-/Mehrmenge C

„R” , wenn verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

    (Siehe Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge in Feld 3b)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
d Verbrauchsteuer-Produktcode O (Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an4
e Zurückgewiesene Menge O Der Wert dieses Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
f Ergänzende Informationen O an..350
g Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das betreffende Textfeld verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2

Tabelle 16

(gemäß Artikel 14 a)

Antwort „manuelle Erledigung”

A B C D E F G
1 ATTRIBUT R
a ARC R

Anzugeben ist der ARC des e-VD/v-e-VD.

(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)

an21
b Ordnungsnummer R Anzugeben ist die Ordnungsnummer des e-VD/ v-e-VD. n..2
c Ankunftsdatum verbrauchsteuerpflichtige Waren O Datum, an dem die Beförderung gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates endet Datum
d Empfangsergebnis O

Mögliche Kennwerte:

    1 = Empfang der Waren erfolgt, keine Beanstandung

    2 = Empfang der Waren erfolgt trotz Beanstandung

    3 = Empfang der Waren verweigert

    4 = Empfang der Waren teilweise verweigert

    21 = Ausgang der Waren erfolgt, keine Beanstandung

    22 = Ausgang der Waren erfolgt, geringfügige Abweichungen wurden festgestellt

    23 = Ausgang der Waren verweigert

n..2
e Ergänzende Informationen O an..350
f Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das betreffende Textfeld verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
g Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung R (Siehe Codeliste 16 in Anhang II) n1
h Ergänzung zu den Gründen für manuelle Erledigung C

„R” bei „Sonstiges”

„O” in anderen Fällen

an..999
i Ergänzung zu den Gründen für manuelle Erledigung_LNG C

„R” , wenn das betreffende Textfeld verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
j Ersuchen um manuelle Erledigung angenommen R Der Boole'sche Operator hat Zahlenformat: „0” oder „1” ( „0”  = nein oder falsch, „1”  = ja oder richtig). n1
k Code für Gründe für Ablehnung der manuellen Erledigung C

„R” wenn „0”

Gilt nicht anderweitig

(Siehe Codeliste 17 in Anhang II) n1
l Ergänzung zu den Gründen für die Ablehnung der manuellen Erledigung C

„R” bei „Sonstiges”

„O” in anderen Fällen

an..999
m Ergänzung zu den Gründen für die Ablehnung der manuellen Erledigung_LNG C

„R” , wenn das betreffende Textfeld verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
2 BELEGDOKUMENTE O 9x
a Kurzbeschreibung Belegdokument C

„R” wenn „Sonstiges”

Gilt nicht anderweitig

an..999
b Kurzbeschreibung Belegdokument_LNG C

„R” , wenn das betreffende Textfeld verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Referenz Belegdokument C

Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:

(Siehe Bild Dokument in Feld 2e und Art Belegdokument in Feld 2f)

an..999
d Referenz Belegdokument_LNG C

„R” , wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
e Bild Dokument C

Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Art Belegdokument in Feld 2f)

f Art Belegdokument C

Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Bild Dokument in Feld 2e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II) an..4
3 MANUELLE ERLEDIGUNG Hauptteil O 999X
a Positionsnummer R

Dieser Wert bezieht sich auf des Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.

Der Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.

n..3
b Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge O

Mögliche Kennwerte:

S=
Fehlmenge
E=
Mehrmenge
a1
c Festgestellte Fehl-/Mehrmenge C

„R” , wenn verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

    (Siehe Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge in Feld 3b)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
d Verbrauchsteuer-Produktcode O (Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an4
e Zurückgewiesene Menge O Der Wert dieses Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
f Ergänzende Informationen O an..350
g Ergänzende Informationen_LNG C

„R” , wenn das betreffende Textfeld verwendet wird

Gilt nicht anderweitig

Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2

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