ANHANG III VO (EU) 2016/403
Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG erhält folgende Fassung:
ANHANG III
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1.
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Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Nr. | RECHTSGRUNDLAGE | ART DES VERSTOSSES | SCHWEREGRAD(1) | ||||
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MSI | VSI | SI | MI | ||||
A | Fahrpersonal | ||||||
A1 | Artikel 5 Absatz 1 | Nichteinhaltung des Mindestalters für Schaffner | X | ||||
B | Lenkzeiten | ||||||
B1 | Artikel 6 Absatz 1 | Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 9 Std., sofern die Verlängerung auf 10 Std. nicht gestattet ist | 9 Std. < … < 10 Std. | X | |||
B2 | 10 Std. ≤ … < 11 Std. | X | |||||
B3 | 11 Std. ≤ … | X | |||||
B4 | Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 9 Std. um mindestens 50 % ohne Fahrtunterbrechung oder Ruhezeit von mindestens 4,5 Stunden |
13,5 Std. ≤ … und keine Fahrtunterbrechung/Ruhezeit |
X | ||||
B5 | Überschreitung der verlängerten täglichen Lenkzeit von 10 Std., sofern die Verlängerung gestattet ist | 10 Std. < … < 11 Std. | X | ||||
B6 | 11 Std. ≤ … < 12 Std. | X | |||||
B7 | 12 Std. ≤ … | X | |||||
B8 | Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 10 Std. um mindestens 50 % ohne Fahrtunterbrechung oder Ruhezeit von mindestens 4,5 Stunden |
15 Std. ≤ … und keine Fahrtunterbrechung/Ruhezeit |
X | ||||
B9 | Artikel 6 Absatz 2 | Überschreitung der wöchentlichen Lenkzeit | 56 Std. < … < 60 Std. | X | |||
B10 | 60 Std. ≤ … < 65 Std. | X | |||||
B11 | 65 Std. ≤ … < 70 Std. | X | |||||
B12 | Überschreitung der wöchentlichen Lenkzeit um mindestens 25 % | 70 Std. ≤ … | X | ||||
B13 | Artikel 6 Absatz 3 | Überschreitung der maximalen Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen | 90 Std. < … < 100 Std. | X | |||
B14 | 100 Std. ≤ … < 105 Std. | X | |||||
B15 | 105 Std. ≤ … < 112,5 Std. | X | |||||
B16 | Überschreitung der maximalen Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen um mindestens 25 % | 112, 5 Std. ≤ … | X | ||||
C | Fahrtunterbrechungen | ||||||
C1 | Artikel 7 | Überschreitung der ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Std. vor Fahrtunterbrechung | 4,5 Std. < … < 5 Std. | X | |||
C2 | 5 Std. ≤ … < 6 Std. | X | |||||
C3 | 6 Std. ≤ … | X | |||||
D | Ruhezeiten | ||||||
D1 | Artikel 8 Absatz 2 | Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 11 Std., sofern keine reduzierte tägliche Ruhezeit gestattet ist | 10 Std. ≤ … < 11 Std. | X | |||
D2 | 8,5 Std. ≤ … < 10 Std. | X | |||||
D3 | … < 8,5 Std. | X | |||||
D4 | Unzureichende reduzierte tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std., sofern die reduzierte Ruhezeit gestattet ist | 8 Std. ≤ … < 9 Std. | X | ||||
D5 | 7 Std. ≤ … < 8 Std. | X | |||||
D6 | … < 7 Std. | X | |||||
D7 | Unzureichende aufgeteilte tägliche Ruhezeit von weniger als 3 Std. + 9 Std. | 3 Std. + [8 Std. ≤ … < 9 Std.] | X | ||||
D8 | 3 Std. + [7 Std. ≤ … < 8 Std.] | X | |||||
D9 | 3 Std. + [… < 7 Std.] | X | |||||
D10 | Artikel 8 Absatz 5 | Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std. bei Mehrfahrerbetrieb | 8 Std. ≤ … < 9 Std. | X | |||
D11 | 7 Std. ≤ … < 8 Std. | X | |||||
D12 | … < 7 Std. | X | |||||
D13 | Artikel 8 Absatz 6 | Unzureichende reduzierte wöchentliche Ruhezeit von weniger als 24 Std. | 22 Std. ≤ … < 24 Std. | X | |||
D14 | 20 Std. ≤ … < 22 Std. | X | |||||
D15 | … < 20 Std. | X | |||||
D16 | Unzureichende wöchentliche Ruhezeit von weniger als 45 Std., sofern keine reduzierte wöchentliche Ruhezeit gestattet ist | 42 Std. ≤ … < 45 Std. | X | ||||
D17 | 36 Std. ≤ … < 42 Std. | X | |||||
D18 | … < 36 Std. | X | |||||
D19 | Artikel 8 Absatz 6 | Überschreitung von sechs aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen nach der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit | … < 3 Std. | X | |||
D20 | 3 Std. ≤ … < 12 Std. | X | |||||
D21 | 12 Std. ≤ … | X | |||||
E | 12-Tage-Ausnahmeregelung | ||||||
E1 | Artikel 8 Absatz 6a | Überschreitung von zwölf aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen nach einer vorangegangenen regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit | … < 3 Std. | X | |||
E2 | 3 Std. ≤ … < 12 Std. | X | |||||
E3 | 12 Std. ≤ … | X | |||||
E4 | Artikel 8 Absatz 6a Buchstabe b Ziffer ii | Wöchentliche Ruhezeit nach zwölf aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen | 65 Std. < … ≤ 67 Std. | X | |||
E5 | … ≤ 65 Std. | X | |||||
E6 | Artikel 8 Absatz 6a Buchstabe d | Lenkdauer von mehr als 3 Std. zwischen 22.00 und 6.00 Uhr vor der Pause, sofern das Fahrzeug nicht mit mehreren Fahrern besetzt ist | 3 Std. < … < 4,5 Std. | X | |||
E7 | 4,5 Std. ≤ … | X | |||||
F | Arbeitsorganisation | ||||||
F1 | Artikel 10 Absatz 1 | Verknüpfung von Lohn und zurückgelegter Strecke bzw. Menge der beförderten Güter | X | ||||
F2 | Artikel 10 Absatz 2 | Keine oder mangelhafte Organisation der Arbeit des Fahrers, keine Anweisungen für den Fahrer, um ihm die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu ermöglichen, oder fehlerhafte Anweisungen | X |
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2.
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Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
(2) (Fahrtenschreiber)
Nr. | RECHTSGRUNDLAGE | ART DES VERSTOSSES | SCHWEREGRAD | |||
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MSI | VSI | SI | MI | |||
G | Einbau des Fahrtenschreibers | |||||
G1 | Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 22 Absatz 2 | Fehlen bzw. Nichtbenutzung eines typgenehmigten Fahrtenschreibers (z. B.: Fahrtenschreiber nicht von Einbaubetrieben, Werkstätten und Fahrzeugherstellern eingebaut, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten dafür zugelassen sind, Verwendung eines Fahrtenschreibers, dem die erforderliche, von einem zugelassenen Einbaubetrieb, einer zugelassenen Werkstatt oder einem zugelassenen Fahrzeughersteller vorgenommene oder ersetzte Plombierung fehlt, oder Verwendung eines Fahrtenschreibers ohne Einbauplakette) | X | |||
H | Benutzung von Fahrtenschreibern, Fahrerkarten oder Schaublättern | |||||
H1 | Artikel 23 Absatz 1 | Verwendung eines nicht durch eine zugelassene Werkstatt nachgeprüften Fahrtenschreibers | X | |||
H2 | Artikel 27 | Fahrer besitzt und/oder benutzt mehr als eine eigene Fahrerkarte | X | |||
H3 | Verwendung einer gefälschten Fahrerkarte (gilt als Fahren ohne Fahrerkarte) | X | ||||
H4 | Verwendung einer Fahrerkarte durch einen Fahrer, der nicht der Inhaber ist (gilt als Fahren ohne Fahrerkarte) | X | ||||
H5 | Verwendung einer Fahrerkarte, die aufgrund falscher Erklärungen und/oder gefälschter Dokumente erwirkt wurde (gilt als Fahren ohne Fahrerkarte) | X | ||||
H6 | Artikel 32 Absatz 1 | Fahrtenschreiber funktioniert nicht ordnungsgemäß (z. B.: Fahrtenschreiber nicht ordnungsgemäß nachgeprüft, kalibriert und verplombt) | X | |||
H7 | Artikel 32 Absatz 1 und Artikel 33 Absatz 1 | Fahrtenschreiber wird nicht ordnungsgemäß verwendet (z. B.: absichtlicher, freiwilliger oder erzwungener Missbrauch, mangelnde Anweisungen zur richtigen Verwendung usw.) | X | |||
H8 | Artikel 32 Absatz 3 | Verwendung einer betrügerischen Vorrichtung, durch die die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers verändert werden können | X | |||
H9 | Verfälschung, Verschleierung, Unterdrückung oder Vernichtung der auf dem Schaublatt aufgezeichneten Daten oder der im Fahrtenschreiber und/oder auf der Fahrerkarte gespeicherten oder von diesen heruntergeladenen Daten | X | ||||
H10 | Artikel 33 Absatz 2 | Unternehmen bewahrt Schaublätter, Ausdrucke und heruntergeladene Daten nicht auf | X | |||
H11 | Aufgezeichnete und gespeicherte Daten sind nicht mindestens ein Jahr lang verfügbar | X | ||||
H12 | Artikel 34 Absatz 1 | Falsche Benutzung von Schaublättern/Fahrerkarten | X | |||
H13 | Unerlaubte Entnahme von Schaublättern oder der Fahrerkarte, die sich auf die Aufzeichnung der einschlägigen Daten auswirkt | X | ||||
H14 | Schaublatt oder Fahrerkarte wurde über den Zeitraum, für den es/sie bestimmt ist, hinaus verwendet, mit Datenverlust | X | ||||
H15 | Artikel 34 Absatz 2 | Benutzung angeschmutzter oder beschädigter Schaublätter oder Fahrerkarten, Daten nicht lesbar | X | |||
H16 | Artikel 34 Absatz 3 | Keine Eingabe von Hand, wenn vorgeschrieben | X | |||
H17 | Artikel 34 Absatz 4 | Verwendung eines falschen Schaublatts oder Fahrerkarte nicht im richtigen Steckplatz eingeschoben (Mehrfahrerbetrieb) | X | |||
H18 | Artikel 34 Absatz 5 | Falsche Betätigung der Schaltvorrichtung | X | |||
I | Vorlegen von Angaben | |||||
I1 | Artikel 36 | Verweigerung der Kontrolle | X | |||
I2 | Artikel 36 | Aufzeichnungen für den laufenden Tag und die vorherigen 28 Tage können nicht vorgelegt werden | X | |||
I3 | Aufzeichnungen der Fahrerkarte (falls der Fahrer Inhaber einer solchen Karte ist) können nicht vorgelegt werden | X | ||||
I4 | Artikel 36 | Am Tag der Kontrolle und an den vorherigen 28 Tagen erstellte handschriftliche Aufzeichnungen und Ausdrucke können nicht vorgelegt werden | X | |||
I5 | Artikel 36 | Fahrerkarte (falls der Fahrer Inhaber einer solchen Karte ist) kann nicht vorgelegt werden | X | |||
J | Fehlfunktion | |||||
J1 | Artikel 37 Absatz 1 und Artikel 22 Absatz 1 | Reparatur des Fahrtenschreibers nicht von einem zugelassenen Einbaubetrieb oder einer zugelassenen Werkstatt durchgeführt | X | |||
J2 | Artikel 37 Absatz 2 | Fahrer vermerkt nicht alle vom Fahrtenschreiber während einer Betriebsstörung oder Fehlfunktion nicht mehr einwandfrei aufgezeichneten Angaben | X |
Fußnote(n):
- (1)
MSI = schwerste Verstöße/VSI = sehr schwerwiegender Verstoß/SI = schwerwiegender Verstoß/ MI = geringfügiger Verstoß.
- (2)
Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 1).
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