ANHANG I VO (EU) 2016/467
Anhang XVII der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 wird wie folgt geändert:
- (1)
-
Teil B wird wie folgt geändert:
- a)
-
Nummer 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
- c)
- wird die Prämienrisikomethode angewandt, um die in Artikel 218 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii und Buchstabe c Ziffer ii genannten Standardparameter zu ersetzen, sind die aggregierten Schäden und verdienten Prämien nicht um die aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge oder Rückversicherungsprämien zu bereinigen;.
- b)
-
Nummer 2 Buchstabe d Satz 1 erhält folgende Fassung:
„wird die Methode für das Prämienrisiko angewandt, um die in Artikel 218 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i und Buchstabe c Ziffer i genannten Parameter zu ersetzen,” .
- (2)
-
In Teil D Nummer 5 erhalten Satz 1 und Formel 1 folgende Fassung:
Der mittlere quadratische Vorhersagefehler errechnet sich wie folgt:
- (3)
-
Teil F Nummer 3 Buchstabe f erhält folgende Fassung:
- f)
- sieht der anerkennungsfähige Schadenexzendenten-Rückversicherungsvertrag nach Artikel 218 Absatz 2 eine Erstattung nur bis zu einer festgelegten Obergrenze vor, so bezeichnet b2 den Betrag dieser Obergrenze.
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