ANHANG I VO (EU) 2016/467

Anhang XVII der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 wird wie folgt geändert:

(1)
Teil B wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

c)
wird die Prämienrisikomethode angewandt, um die in Artikel 218 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii und Buchstabe c Ziffer ii genannten Standardparameter zu ersetzen, sind die aggregierten Schäden und verdienten Prämien nicht um die aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge oder Rückversicherungsprämien zu bereinigen;.

b)
Nummer 2 Buchstabe d Satz 1 erhält folgende Fassung:

„wird die Methode für das Prämienrisiko angewandt, um die in Artikel 218 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i und Buchstabe c Ziffer i genannten Parameter zu ersetzen,” .

(2)
In Teil D Nummer 5 erhalten Satz 1 und Formel 1 folgende Fassung:

Der mittlere quadratische Vorhersagefehler errechnet sich wie folgt:

(3)
Teil F Nummer 3 Buchstabe f erhält folgende Fassung:

f)
sieht der anerkennungsfähige Schadenexzendenten-Rückversicherungsvertrag nach Artikel 218 Absatz 2 eine Erstattung nur bis zu einer festgelegten Obergrenze vor, so bezeichnet b2 den Betrag dieser Obergrenze.

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