ANHANG I VO (EU) 2016/480

ALLGEMEINE ASPEKTE DES ERRU

1.
ARCHITEKTUR

Das ERRU umfasst folgende Komponenten:
1.1.
eine Zentralstelle, die in der Lage ist, die Anfrage eines Mitgliedstaats entgegenzunehmen, zu validieren und an den antwortenden Mitgliedstaat weiterzuleiten. Die Zentralstelle wartet auf die Beantwortung durch den jeweils antwortenden Mitgliedstaat, konsolidiert alle Antworten und leitet die konsolidierte Antwort an den anfragenden Mitgliedstaat weiter.
1.2.
Ein nationales System je Mitgliedstaat, das über eine Schnittstelle verfügt, über die sowohl Anfragen an die Zentralstelle gesendet als auch die Antworten von dieser empfangen werden können. Für die nationalen Systeme kann urheberrechtlich geschützte oder kommerzielle Software verwendet werden, um Benachrichtigungen der Zentralstelle zu empfangen oder an diese zu senden.
1.3.
Alle Benachrichtigungen werden über die Zentralstelle geleitet.

2.
VERWALTUNG

2.1. Die Zentralstelle wird von der Kommission verwaltet, die für den technischen Betrieb und ihre Instandhaltung zuständig ist.

2.2. Die Zentralstelle speichert alle Daten höchstens sechs Monate lang, es sei denn, es handelt sich um die in Anhang VII genannten Protokolldaten, statistischen Daten und Routingdaten.

2.3. Die Zentralstelle erlaubt keinen Zugriff auf personenbezogene Daten, es sei denn, hierzu befugtes Personal der Kommission benötigt diesen Zugang für die Zwecke der Überwachung des technischen Betriebs, der Instandhaltung und der Fehlerbehebung.

2.4. Die Mitgliedstaaten sind zuständig für:
2.4.1.
die Einrichtung und Verwaltung ihrer nationalen Systeme, einschließlich der Schnittstellen mit der Zentralstelle;
2.4.2.
die Installation und Instandhaltung der Hardware und Software ihrer nationalen urheberrechtlich geschützten oder kommerziellen Systeme;
2.4.3.
die funktionierende Interoperabilität ihrer nationalen Systeme mit der Zentralstelle, darunter die Bearbeitung von Fehlermeldungen der Zentralstelle;
2.4.4.
die Ergreifung aller Maßnahmen, die für die Wahrung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationen notwendig sind;
2.4.5.
den Betrieb der nationalen Systeme gemäß den in Anhang VI festgelegten Leistungsanforderungen.

2.5.
Das MOVEHUB-Webportal.

Die Kommission stellt das Webportal „MOVEHUB” zur Verfügung, über dessen gesicherten Zugang mindestens folgende Dienste bereitgestellt werden:
a)
Statistiken zur Verfügbarkeit des nationalen Systems eines Mitgliedstaats;
b)
Benachrichtigungen über Instandhaltungsarbeiten in der Zentralstelle und den nationalen Systemen der Mitgliedstaaten;
c)
aggregierte Berichte;
d)
Verwaltung der Kontaktangaben;
e)
XSD-Schemata.

2.6.
Verwaltung der Kontaktangaben

Mithilfe dieser Funktion verwaltet jeder Mitgliedstaat die Kontaktangaben zu den unterschiedlichen Kategorien (Politik, Unternehmen, Betrieb und Technik) dieses Mitgliedstaats selbst, wobei die zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten für die Pflege ihrer eigenen Kontaktangaben verantwortlich sind. Die Kontaktangaben der anderen Mitgliedstaaten können eingesehen, aber nicht verändert werden.

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