ANHANG IV VO (EU) 2016/480

TRANSLITERATIONS- UND NYSIIS-DIENSTE

1. Für die Codierung der Namen aller Verkehrsleiter in den nationalen Registern ist der NYSIIS-Algorithmus der Zentralstelle zu verwenden.

2. Wird im Register mithilfe der CGR-Funktion nach einem Verkehrsleiter gesucht, sollten die Mitgliedstaaten stets den NYSIIS-Schlüssel als primären Suchmechanismus verwenden.

3. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten einen eigenen Algorithmus verwenden, um zusätzliche Ergebnisse zu erhalten.

4. Die Suchergebnisse enthalten Angaben dazu, ob ein Datensatz mithilfe des NYSIIS-Suchmechanismus, des CPC-Suchmechanismus oder eines eigenen Suchmechanismus gefunden wurde.

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