ANHANG V VO (EU) 2016/480
SICHERHEITSANFORDERUNGEN
1. Für den Austausch von Benachrichtigungen zwischen der Zentralstelle und den nationalen Systemen muss stets das Protokoll HTTPS verwendet werden.
2. Die nationalen Systeme verwenden PKI-Zertifikate, die von der Kommission für die sichere Übertragung der Benachrichtigungen zwischen den nationalen Systemen und der Zentralstelle zur Verfügung gestellt werden.
3. Die nationalen Systeme haben als Mindestvorgabe Zertifikate zu implementieren, die den SHA-2 (SHA-256)-Signatur-Hash-Algorithmus nutzen und einen öffentlichen Schlüssel mit einer Länge von 2048 bit haben.
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