Artikel 3 VO (EU) 2016/482

Einreichung von Angeboten

(1) Die Frist für die Einreichung der Angebote für die erste Einzelausschreibung endet am 19. April 2016 um 12.00 Uhr (Brüsseler Zeit).

Die Frist für die Einreichung der Angebote für nachfolgende Einzelausschreibungen endet jeweils am ersten und dritten Dienstag des Monats um 12.00 Uhr (Brüsseler Zeit).

Fällt der betreffende Dienstag auf einen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist am vorhergehenden Arbeitstag um 12.00 Uhr (Brüsseler Zeit).

(2) Die Angebote sind bei den von den Mitgliedstaaten zugelassenen Interventionsstellen(1) einzureichen.

Fußnote(n):

(1)

Die Anschriften der Interventionsstellen sind auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar: http://ec.europa.eu/agriculture/milk/policy-instruments/index_de.htm.

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