Artikel 2 VO (EU) 2016/539
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 8. April 2016.
Davon abweichend gelten Artikel 1 Absätze 1, 2 und 4 ab dem 25. August 2018, mit Ausnahme des Absatzes 1 Buchstabe g des Anhangs, der ab dem 8. April 2016 gilt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.