Artikel 3 VO (EU) 2016/580
Zugang zum jährlichen Einfuhrzollkontingent
Das jährliche Einfuhrzollkontingent wird erst dann zugänglich gemacht, wenn das Volumen des jährlichen zollfreien Kontingents für nicht behandeltes Olivenöl gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Protokolls Nr. 1 zu dem Abkommen ausgeschöpft ist.
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