Artikel 1 VO (EU) 2016/68

Gegenstand

In dieser Verordnung werden die Anforderungen an die verbindlich vorgeschriebene Vernetzung der nationalen elektronischen Register für Fahrerkarten mit dem Benachrichtigungssystem TACHOnet gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 festgelegt.

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