ANHANG I VO (EU) 2016/68
Allgemeine Aspekte des Benachrichtigungssystems TACHOnet
- 1.
-
Architektur
Das Benachrichtigungssystem TACHOnet umfasst folgende Komponenten:- 1.1.
- eine Zentralstelle, die in der Lage ist, die Anfrage eines Mitgliedstaats entgegenzunehmen, sie zu validieren und sie an den antwortenden Mitgliedstaat weiterzuleiten. Die Zentralstelle wartet auf die Beantwortung durch den antwortenden Mitgliedstaat, konsolidiert alle Antworten und leitet die konsolidierte Antwort an den anfragenden Mitgliedstaat weiter.
Alle TACHOnet-Benachrichtigungen werden über die Zentralstelle weitergeleitet.
- 1.2.
- die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten, die über eine Schnittstelle verfügen, über die sowohl Anfragen an die Zentralstelle gesendet als auch die Antworten von dieser empfangen werden können. Für die nationalen Systeme kann urheberrechtlich geschützte oder kommerzielle Software verwendet werden, um Benachrichtigungen der Zentralstelle zu empfangen oder an diese zu senden.
- 2.
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Verwaltung
2.1. Die Zentralstelle wird von der Kommission verwaltet, die für den technischen Betrieb und ihre Instandhaltung zuständig ist.
2.2. Die Zentralstelle speichert Daten höchstens sechs Monate lang, es sei denn, es handelt sich um die in Anhang VII genannten Protokolldaten, statistischen Daten oder Weiterleitungsdaten.
2.3. Die Zentralstelle erlaubt keinen Zugriff auf personenbezogene Daten, es sei denn, hierzu befugtes Personal der Kommission benötigt diesen Zugang für die Zwecke der Überwachung, der Instandhaltung und der Fehlerbehebung.
2.4.
Die Mitgliedstaaten sind zuständig für:
- 2.4.1.
- die Einrichtung und Verwaltung ihrer nationalen Systeme, einschließlich der Schnittstellen mit der Zentralstelle;
- 2.4.2.
- die Installation und Instandhaltung der Hardware und Software ihrer nationalen urheberrechtlich geschützten oder kommerziellen Systeme;
- 2.4.3.
- die funktionierende Interoperabilität ihrer nationalen Systeme mit der Zentralstelle, auch für die Bearbeitung irrtümlich von der Zentralstelle empfangener Benachrichtigungen;
- 2.4.4.
- die Ergreifung aller Maßnahmen, die für die Wahrung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationen notwendig sind;
- 2.4.5.
- den Betrieb der nationalen Systeme gemäß den in Anhang VI festgelegten Leistungsanforderungen.
- 2.5.
- Das MOVEHUB-Webportal
Die Kommission stellt das Webportal „MOVEHUB” zur Verfügung, über dessen gesicherten Zugang mindestens die folgenden Dienste bereitgestellt werden:- a)
- Statistiken zur Verfügbarkeit des nationalen Systems eines Mitgliedstaats;
- b)
- Mitteilungen zur Instandhaltung der Zentralstelle und der nationalen Systeme der Mitgliedstaaten;
- c)
- aggregierte Berichte;
- d)
- Verwaltung der Kontaktangaben;
- e)
- XSD-Schemata.
- 2.6.
- Verwaltung der Kontaktangaben
2.6.1. Mithilfe dieser Funktion kann jeder Mitgliedstaat die Kontaktangaben zu den unterschiedlichen Kategorien (Politik, Unternehmen, Betrieb und Technik) dieses Mitgliedstaats selbst verwalten, wobei die zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten für die Pflege ihrer eigenen Kontaktangaben verantwortlich sind. Die Kontaktangaben der anderen Mitgliedstaaten können eingesehen, aber nicht verändert werden.
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