ANHANG II VO (EU) 2016/68
Funktionen des Benachrichtigungssystems TACHOnet
1.
Das Benachrichtigungssystem TACHOnet muss folgende Funktionen bieten:
- 1.1.
-
„Check Issued Cards (CIC)” (Überprüfung der ausgestellten Karten): Mit Hilfe dieser Funktion kann der anfragende Mitgliedstaat einem oder allen antwortenden Mitgliedstaat(en) eine Anfrage zur Überprüfung der ausgestellten Karten übermitteln, um festzustellen, ob ein Antragsteller bereits über eine in einem antwortenden Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerkarte verfügt. Die antwortenden Mitgliedstaaten reagieren auf die Anfrage mit einer Antwort nach der Überprüfung der ausgestellten Karten „Check Issued Cards Response” .
- 1.2.
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„Check Card Status (CCS)” (Überprüfung des Kartenstatus): Mit dieser Funktion kann der anfragende Mitgliedstaat beim antwortenden Mitgliedstaat Einzelheiten zu der von letzterem ausgestellten Karte abfragen, indem er eine Anfrage zur Überprüfung des Kartenstatus „Check Card Status Request” schickt. Der antwortende Mitgliedstaat reagiert auf die Anfrage mit einer Antwort nach Überprüfung des Kartenstatus „Check Card Status Response” .
- 1.3.
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„Modify Card Status (MCS)” (Änderung des Kartenstatus): Mit dieser Funktion kann der anfragende Mitgliedstaat dem antwortenden Mitgliedstaat eine Mitteilung über die Änderung des Kartenstatus schicken, um ihm mitzuteilen, dass sich der Status einer von ihm ausgestellten Karte geändert hat. Der antwortende Mitgliedstaat antwortet auf die Anfrage zur Änderung des Kartenstatus (Modify Card Status Request) durch das Senden einer Antwort zur Änderung des Kartenstatus (Modify Card Status Response), sobald das Register aktualisiert oder die Mitteilung abgelehnt wird, und gibt darin das Ergebnis der Aktualisierung und den aktuellen Kartenstatus (wie im Fahrtenschreiberkarten-Register verzeichnet) an. Diese Antwort wird spätestens 10 Kalendertage nach dem Absenden der Mitteilungsanfrage gesendet. Jede Anfrage oder Antwort zur Änderung des Kartenstatus wird mit einer Bestätigung der Änderung des Kartenstatus (Modify Card Status Acknowledgement) quittiert.
- 1.4.
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„Issued Card Driving Licence (ICDL)” (Ausstellung einer Karte anhand des Führerscheins): Mit dieser Funktion kann der anfragende Mitgliedstaat dem antwortenden Mitgliedstaat mitteilen, dass er auf der Grundlage einer von dem antwortenden Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis eine Karte ausgestellt hat. Der antwortende Mitgliedstaat reagiert auf diese Mitteilung mit einer „Issued Card Driving Licence Response” .
2. Weitere Arten von Benachrichtigungen, wie etwa Fehlermeldungen, die für das reibungslose Funktionieren des TACHOnet als geeignet empfunden werden, sind aufzunehmen.
3. Nationale Systeme müssen bei der Nutzung der in Punkt 1 erläuterten Funktionen den in der Anlage zu diesem Anhang aufgeführten Kartenstatus erkennen. Die Mitgliedstaaten sind jedoch nicht verpflichtet, ein Verwaltungsverfahren einzuführen, das alle aufgeführten Statusmeldungen nutzt.
4. Erhält ein Mitgliedstaat eine Antwort oder Mitteilung über einen Status, der in seinen Verwaltungsverfahren nicht verwendet wird, überträgt das nationale System den in der eingegangenen Benachrichtigung angegebenen Status in den entsprechenden Status dieses Verfahrens. Die Nachricht darf vom antwortenden Mitgliedstaat nicht abgewiesen werden, sofern der in der Nachricht angegebene Status in der Anlage zu diesem Anhang aufgeführt ist.
5. Der in der Anlage zu diesem Anhang aufgeführte Kartenstatus darf nicht dazu verwendet werden, die Gültigkeit der Fahrerkarte als Fahrerlaubnis festzustellen. Fragt ein Mitgliedstaat das Register des Karten ausstellenden Mitgliedstaats über die CCS- oder CIC-Funktion ab, muss die Antwort ein spezielles Feld „Valid for Driving” (gültig als Fahrerlaubnis) enthalten. Die nationalen Verwaltungsverfahren müssen so ausgelegt sein, dass die CCS- oder CIC-Antworten stets den entsprechenden Wert für „Valid for Driving” (gültig als Fahrerlaubnis) enthalten.
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