ANHANG IV VO (EU) 2016/68

Transliterations- und NYSIIS-Dienste (New York State Identification and Intelligence System)

1. Für die Codierung der Namen aller Fahrer in den nationalen Registern ist der NYSIIS-Algorithmus der Zentralstelle zu verwenden.

2. Bei der Suche nach einer Karte mit Hilfe der CIC-Funktion sind die NYSIIS-Schlüssel als primärer Suchmechanismus zu verwenden.

3. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten einen eigenen Algorithmus verwenden, um zusätzliche Ergebnisse zu erhalten.

4. Die Suchergebnisse müssen Angaben dazu enthalten, ob für die Suche nach einem Datensatz der NYSIIS-Suchmechanismus oder ein eigener Suchmechanismus verwendet wurde.

5. Entscheidet sich ein Mitgliedstaat, die ICDL-Mitteilungen aufzuzeichnen, dann sind die in der Mitteilung enthaltenen NYSIIS-Schlüssel als Teil der ICDL-Daten zu speichern.

5.1. Bei der Suche in den ICDL-Daten verwendet der Mitgliedstaat die NYSIIS-Schlüssel des Namens des Antragstellers.

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