ANHANG V VO (EU) 2016/68

Sicherheitsanforderungen

1. Für den Austausch von Benachrichtigungen zwischen der Zentralstelle und den nationalen Systemen ist das Protokoll HTTPS zu verwenden.

2. Die nationalen Systeme verwenden PKI-Zertifikate, die von der Kommission für die sichere Übertragung der Benachrichtigungen zwischen den nationalen Systemen und der Zentralstelle zur Verfügung gestellt werden.

3. Die nationalen Systeme implementieren als Mindestvorgabe Zertifikate, die den SHA-2 (SHA-256)-Signatur-Hash-Algorithmus nutzen und eine Schlüssellänge von 2048 bit haben.

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