Artikel 1 VO (EU) 2016/698

Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341

Anhang 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 wird wie folgt berichtigt:

(1)
Die Vordrucke „Antrag auf Bewilligung der vereinfachten Anmeldung und der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders” , „Antrag auf Bewilligung von Vereinfachungen, Zusatzblatt — EINFUHR” und „Erläuterungen zu den einzelnen Feldern des Antragsvordrucks” erhalten die Fassung der Vordrucke des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
(2)
Die Vordrucke in Anhang II der vorliegenden Verordnung werden angefügt.

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