ANHANG I VO (EU) 2016/794

LISTE DER KRIMINALITÄTSFORMEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 1

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Terrorismus,

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organisierte Kriminalität,

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Drogenhandel,

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Geldwäschehandlungen,

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Kriminalität im Zusammenhang mit nuklearen und radioaktiven Substanzen,

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Schleuserkriminalität,

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Menschenhandel,

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Kraftfahrzeugkriminalität,

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vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung,

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illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe,

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Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme,

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Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,

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Raub und schwerer Diebstahl,

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illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen,

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Betrugsdelikte,

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gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete Straftaten,

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Insidergeschäfte und Finanzmarktmanipulation,

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Erpressung und Schutzgelderpressung,

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Nachahmung und Produktpiraterie,

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Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit,

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Geldfälschung, Fälschung von Zahlungsmitteln,

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Computerkriminalität,

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Korruption,

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illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,

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illegaler Handel mit bedrohten Tierarten,

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illegaler Handel mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten,

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Umweltkriminalität, einschließlich der Meeresverschmutzung durch Schiffe,

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illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsförderern,

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sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung, einschließlich Darstellungen von Kindesmissbrauch und Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke,

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Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

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