ANHANG I VO (EU) 2016/794
LISTE DER KRIMINALITÄTSFORMEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 1
- —
-
Terrorismus,
- —
-
organisierte Kriminalität,
- —
-
Drogenhandel,
- —
-
Geldwäschehandlungen,
- —
-
Kriminalität im Zusammenhang mit nuklearen und radioaktiven Substanzen,
- —
-
Schleuserkriminalität,
- —
-
Menschenhandel,
- —
-
Kraftfahrzeugkriminalität,
- —
-
vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung,
- —
-
illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe,
- —
-
Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme,
- —
-
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
- —
-
Raub und schwerer Diebstahl,
- —
-
illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen,
- —
-
Betrugsdelikte,
- —
-
gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete Straftaten,
- —
-
Insidergeschäfte und Finanzmarktmanipulation,
- —
-
Erpressung und Schutzgelderpressung,
- —
-
Nachahmung und Produktpiraterie,
- —
-
Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit,
- —
-
Geldfälschung, Fälschung von Zahlungsmitteln,
- —
-
Computerkriminalität,
- —
-
Korruption,
- —
-
illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,
- —
-
illegaler Handel mit bedrohten Tierarten,
- —
-
illegaler Handel mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten,
- —
-
Umweltkriminalität, einschließlich der Meeresverschmutzung durch Schiffe,
- —
-
illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsförderern,
- —
-
sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung, einschließlich Darstellungen von Kindesmissbrauch und Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke,
- —
-
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.