ANHANG I VO (EU) 2016/794

LISTE DER KRIMINALITÄTSFORMEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 1

Terrorismus,

organisierte Kriminalität,

Drogenhandel,

Geldwäschehandlungen,

Kriminalität im Zusammenhang mit nuklearen und radioaktiven Substanzen,

Schleuserkriminalität,

Menschenhandel,

Kraftfahrzeugkriminalität,

vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung,

illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe,

Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme,

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,

Raub und schwerer Diebstahl,

illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen,

Betrugsdelikte,

gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete Straftaten,

Insidergeschäfte und Finanzmarktmanipulation,

Erpressung und Schutzgelderpressung,

Nachahmung und Produktpiraterie,

Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit,

Geldfälschung, Fälschung von Zahlungsmitteln,

Computerkriminalität,

Korruption,

illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,

illegaler Handel mit bedrohten Tierarten,

illegaler Handel mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten,

Umweltkriminalität, einschließlich der Meeresverschmutzung durch Schiffe,

illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsförderern,

sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung, einschließlich Darstellungen von Kindesmissbrauch und Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke,

Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

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