Artikel 46 VO (EU) 2016/796
Leitungs- und Verwaltungsstruktur
Die Leitungs- und Verwaltungsstruktur der Agentur besteht aus
- a)
- einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 51 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt;
- b)
- einem Exekutivausschuss, der die in Artikel 53 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt;
- c)
- einem leitenden Direktor, der die in Artikel 54 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt;
- d)
- einer oder mehreren Beschwerdekammern, die die in den Artikeln 58 bis 62 vorgesehenen Aufgaben wahrnehmen.
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