Artikel 46 VO (EU) 2016/796

Leitungs- und Verwaltungsstruktur

Die Leitungs- und Verwaltungsstruktur der Agentur besteht aus

a)
einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 51 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt;
b)
einem Exekutivausschuss, der die in Artikel 53 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt;
c)
einem leitenden Direktor, der die in Artikel 54 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt;
d)
einer oder mehreren Beschwerdekammern, die die in den Artikeln 58 bis 62 vorgesehenen Aufgaben wahrnehmen.

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