Anlage 10 VO (EU) 2016/799

SICHERHEITSANFORDERUNGEN

In dieser Anlage werden die Anforderungen an die IT-Sicherheit für die Komponenten von intelligenten Fahrtenschreibersystemen (Fahrtenschreiber der zweiten Generation) festgelegt.
SEC_001
Für folgende Komponenten des intelligenten Fahrtenschreibersystems erfolgt eine Sicherheitszertifizierung gemäß dem Common-Criteria-Zertifizierungsverfahren:

Fahrzeugeinheit,

Fahrtenschreiberkarte,

Bewegungssensor,

externe GNSS-Ausrüstung.

SEC_002
Die von jeder Komponente, für die eine Sicherheitszertifizierung zu erfolgen hat, zu erfüllenden Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit werden in einem Schutzprofil gemäß dem Common-Criteria-Zertifizierungsverfahren festgelegt.
SEC_003
Die Europäische Kommission stellt sicher, dass vier mit diesem Anhang konforme Schutzprofile gefördert, entwickelt, von den für die IT-Sicherheitszertifizierung zuständigen staatlichen Stellen, die in der Joint Interpretation Working Group zusammenarbeiten (die die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten im Rahmen des europäischen Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung von IT-Sicherheitszertifikaten (Agreement on Mutual Recognition of Information Technology Security Evaluation Certificates, SOGIS-MRA) unterstützt), genehmigt und registriert werden:

Schutzprofil für die Fahrzeugeinheit,

Schutzprofil für die Fahrtenschreiberkarte,

Schutzprofil für den Bewegungssensor,

Schutzprofil für die externe GNSS-Ausrüstung.

Das Schutzprofil für die Fahrzeugeinheit gilt für die Fälle, in denen die VU zur Verwendung mit oder ohne eine externe GNSS-Ausrüstung bestimmt ist. Im ersten Fall sind die Sicherheitsanforderungen der externen GNSS-Ausrüstung im spezifischen Schutzprofil festgelegt.
SEC_004
Zur Formulierung der Sicherheitsanforderungen, die bei Beantragung der Sicherheitszertifizierung für die Komponente erfüllt werden müssen, konkretisieren und vervollständigen die Komponentenhersteller erforderlichenfalls das geeignete Schutzprofil, ohne die bestehenden Sicherheitsgefährdungen, Ziele, Verfahrensmöglichkeiten und SEF-Spezifikationen zu ändern bzw. zu streichen.
SEC_005
Während des Bewertungsverfahrens muss die strikte Konformität dieser spezifischen Sicherheitsanforderungen mit dem entsprechenden Schutzprofil festgestellt werden.
SEC_006
Die für jedes Schutzprofil vorgegebene Vertrauenswürdigkeitsstufe ist EAL4, erweitert um die Vertrauenswürdigkeitskomponenten ATE_DPT.2 und AVA_VAN.5.

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