ANHANG VO (EU) 2016/812
ANHANG III
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an die Tschechische Republik
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung | Kostenart(1) | Maßeinheit für den Indikator |
Beträge (in CZK) |
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neu geschaffener Platz in einer neuen Betreuungseinrichtung |
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Zahl der neu geschaffenen Betreuungsplätze in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung(2) | 20053 einschl. MwSt. bzw. 16992 ohne MwSt. |
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Platz in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung(3) |
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Zahl der Plätze, die in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung entstanden sind(4) | 9518 einschl. MwSt. bzw. 8279 ohne MwSt. |
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Auslastung pro Platz einer Betreuungseinrichtung |
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Auslastungsquote(5) | 628(6) |
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Erwerb einer Qualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung |
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Zahl der Personen, die eine Berufsqualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung erwerben | 14178 |
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Auslastung pro Platz einer Betreuungseinrichtung |
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Auslastungsquote(5) | 56(6) |
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2.
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Anpassung von Beträgen
Entfällt.ANHANG IV
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Belgien
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung | Kostenart | Maßeinheit für den Indikator |
Beträge (EUR) |
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Zahl der Teilnehmer/innen, die erfolgreich eine Maßnahme der individuellen Aus- und Weiterbildung abschließen | Alle Arten von förderfähigen Kosten, die im Verlauf der IBO anfallen |
Zahl der Teilnehmer/innen an einer (oder mehreren) Maßnahme(n) der individuellen beruflichen Aus- und Weiterbildung (die unter einer einmaligen Vertragsnummer bei der IBO-Online-Anwendung registriert sind), d. h.
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1439,55 (1) |
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Zahl der Teilnehmer/innen, die die berufliche Aus- und Weiterbildung erfolgreich abschließen | Alle Arten von förderfähigen Kosten, die im Verlauf der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch das VDAB anfallen |
Zahl der Teilnehmer/innen an einer (oder mehreren) Maßnahme(n) der beruflichen Aus- und Weiterbildung (registriert unter einer einmaligen Seriennummer im „MLP” -Kundenkonto),
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8465,80 (1) |
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2.
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Anpassung von Beträgen
Entfällt.© Europäische Union 1998-2021
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