Artikel 5 VO (EU) 2016/879

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Artikel 1 und 2 gelten allerdings ab dem 1. Januar 2017 und die Artikel 3 und 4 ab dem 1. Januar 2018.

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