Artikel 13 VO (EU) 2016/921
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Juli 2016 oder ab dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
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