Gesetze
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Europäisches Sekundärrecht
VO (EU) 2016/921
VO (EU) 2016/921
Delegierte Verordnung (EU) 2016/921 der Kommission vom 10. Juni 2016 mit weiteren befristeten Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger von bestimmtem Obst und Gemüse
Informationen
Ausfertigungsdatum
10.01.2016
Fundstelle
Abl. 2016/L 154
Alle Normen
Präambel
Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2
Zuweisung der Höchstmengen an die Mitgliedstaaten
Artikel 3
Zuweisung der Mengen an die Erzeuger
Artikel 4
Gemeinsame Bestimmungen für Maßnahmen der Marktrücknahme, des Nichterntens und der Ernte vor der Reifung, die von Erzeugerorganisationen vorgenommen werden
Artikel 5
Finanzielle Unterstützung für Erzeugerorganisationen für Marktrücknahmen
Artikel 6
Finanzielle Unterstützung für Erzeuger, die nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind, für Marktrücknahmen
Artikel 7
Finanzielle Unterstützung für Erzeugerorganisationen für das Nichternten oder die Ernte vor der Reifung
Artikel 8
Finanzielle Unterstützung für Erzeuger, die nicht Mitglied von Erzeugerorganisationen sind, für das Nichternten oder die Ernte vor der Reifung
Artikel 9
Kontrollen der Maßnahmen der Marktrücknahme, des Nichterntens und der Ernte vor der Reifung
Artikel 10
Beantragung und Zahlung der finanziellen Unterstützung
Artikel 11
Mitteilungen
Artikel 12
Zahlung der finanziellen Unterstützung der Union
Artikel 13
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Schlussformel (nicht amtlich)
ANHANG I
ANHANG II
ANHANG III
ANHANG IV