Artikel 205 VO (EU) 2017/1001
Kommunikation mit dem Internationalen Büro
Die Kommunikation mit dem Internationalen Büro erfolgt in der Form und unter Verwendung der Formate, die zwischen dem Internationalen Büro und dem Amt vereinbart werden, und vorzugsweise auf elektronischem Weg. Jede Bezugnahme auf Formblätter schließt in elektronischer Form bereitgestellte Formblätter ein.
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