Artikel 7 VO (EU) 2017/1128

Vertragsbestimmungen

(1) Vertragsbestimmungen, auch solche, die im Verhältnis zwischen Anbietern von Online-Inhaltediensten und Inhabern von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten oder Inhabern sonstiger Rechte an Inhalten von Online-Inhaltediensten sowie solche, die zwischen diesen Anbietern und ihren Abonnenten gelten, sind nicht durchsetzbar, wenn sie gegen die vorliegende Verordnung verstoßen; hierzu zählen auch Vertragsbestimmungen, die die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten verbieten oder die Portabilität auf einen bestimmten Zeitraum beschränken.

(2) Diese Verordnung gilt ungeachtet des Rechts, das für Verträge zwischen Anbietern von Online-Inhaltediensten und Inhabern von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten sowie Inhabern sonstiger für den Zugriff auf Inhalte im Rahmen von Online-Inhaltediensten und deren Nutzung relevanter Rechte oder für Verträge zwischen solchen Anbietern und ihren Abonnenten gilt.

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