Anhang 6 – Anlage 3 RDE3 (VO (EU) 2017/1151)

Berechnung des Gas-Energie-Verhältnisses für gasförmige Kraftstoffe (Flüssiggas und Erdgas/Biomethan)

1.
Messung der Masse des während des Prüfzyklus des Typs 1 verbrauchten gasförmigen Kraftstoffs

Die Messung der Masse des während des Zyklus verbrauchten Gases erfolgt mit einem Kraftstoffmesssystem, das in der Lage ist, das Gewicht des Speicherbehälters während der Prüfung wie folgt zu messen:
a)
mit einer Genauigkeit von ± 2 % der Differenz zwischen den zu Beginn und am Ende der Prüfung abgelesenen Werten.
b)
Es sind Vorkehrungen gegen Messfehler zu treffen.

Diese Vorkehrungen umfassen wenigstens den sorgfältigen Einbau des Geräts gemäß den Empfehlungen des Messgeräteherstellers und mit bewährten Verfahren.

c)
Andere Messmethoden sind zulässig, wenn sie nachweislich dieselbe Genauigkeit erzielen.

2.
Berechnung des Gas-Energie-Verhältnisses

Der Wert des Kraftstoffverbrauchs wird aus den Emissionen von Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid berechnet, die ihrerseits unter der Annahme, dass während der Prüfung ausschließlich der gasförmige Kraftstoff verbrannt wird, anhand der Messergebnisse bestimmt werden. Der Gas der verbrauchten Energie ist anhand folgender Gleichung zu bestimmen:GgasMgascf104FCnormdistρ dabei ist:
Ggas
das Gas-Energie-Verhältnis, in Prozent
Mgas
die Masse des während des Zyklus verbrauchten gasförmigen Kraftstoffs, in kg
FCnorm
der Kraftstoffverbrauch (l/100 km für Flüssiggas, m3/100 km für Erdgas/Biomethan), berechnet gemäß den Absätzen 6.6 und 6.7 des Unteranhangs 7
dist
die während des Zyklus aufgezeichnete Strecke, in km
ρ

die Dichte des Gases

    ρ = 0,654 kg/m3 für Erdgas/Biomethan

    ρ = 0,538 kg/Liter für Flüssiggas

cf

der Korrekturfaktor, für den folgende Werte angenommen werden:

    cf = 1 für Flüssiggas oder für G20-Bezugskraftstoff

    cf = 0,78 für den G25-Bezugskraftstoff.

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