ANHANG XXII RDE3 (VO (EU) 2017/1151)
Einrichtungen zur fahrzeuginternen Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs
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1.
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EINFÜHRUNG
In diesem Anhang sind die Begriffsbestimmungen und Anforderungen festgelegt, die für die Einrichtungen zur fahrzeuginternen Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs gelten.- 2.
- ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
Die allgemeinen Anforderungen für OBFCM-Einrichtungen entsprechen denen des Absatzes 6.3.9 der UN-Regelung Nr. 154.- 3.
- TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
Die technischen Anforderungen für OBFCM-Einrichtungen entsprechen denen der Anlage 5 zu UN-Regelung Nr. 154.© Europäische Union 1998-2021
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