Anlage 11 RDE3 (VO (EU) 2017/1151)
Berechnung der endgültigen RED-Emissionsergebnisse
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1.
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In dieser Anlage wird das Verfahren zur Berechnung der endgültigen Schadstoffemissionen für den vollständigen und den innerorts zurückgelegten Teil einer RDE-Fahrt beschrieben.
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2.
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Symbole, Parameter und Einheiten
Der Index (k) verweist auf die Kategorie (t = total (insgesamt), u = urban/innerorts, 1–2 = erste zwei Phasen der WLTP-Prüfung).ICk | ist der streckenbezogene Nutzungsanteil des Verbrennungsmotors bei OVC-HEV während der RDE-Fahrt |
dICE,k | ist die gefahrene Strecke [km] bei aktiviertem Verbrennungsmotor bei OVC-HEV während der RDE-Fahrt |
dEV,k | ist die gefahrene Strecke [km] ohne Verbrennungsmotor für ein OVC-HEV-Fahrzeug während der RDE-Fahrt |
MRDE,k | ist die für die endgültigen RDE-Ergebnisse relevante streckenabhängige Masse der gasförmigen Schadstoffe [mg/km] oder die Partikelzahl [#/km] |
mRDE,k | ist die streckenabhängige Masse der gasförmigen Schadstoffe [mg/km] oder die Partikelzahl [Anz./km], die während der gesamten RDE-Fahrt ausgestoßen wurden, und zwar vor den nach dieser Anlage vorgenommenen Korrekturen |
ist die entfernungsabhängige während der RDE-Fahrt ausgestoßene CO2-Masse [g/km] | |
ist die streckenabhängige Masse der CO2-Emissionen [g/km] während des WLTC-Zyklus | |
ist die streckenabhängige Masse der CO2-Emissionen [g/km] während des WLTC-Zyklus bei einem im Betrieb bei gleichbleibender Ladung geprüften OVC-HEV | |
rk | ist das Verhältnis zwischen den in der RDE-Prüfung und der WLTP-Prüfung gemessenen CO2-Emissionen |
RFk | ist der für die RDE-Fahrt berechneter Ergebnisbewertungsfaktor |
RFL1 | ist der erste Parameter der zur Berechnung des Ergebnisbewertungsfaktors verwendeten Funktion |
RFL2 | ist der zweite Parameter der zur Berechnung des Ergebnisbewertungsfaktors verwendeten Funktion |
- 3.
- Berechnung der RDE-Emissionszwischenergebnisse
Für die gültigen Fahrten werden die RDE-Zwischenergebnisse bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sowie bei ICE, NOVC-HEV und OVC-HEV wie folgt berechnet. Momentane Emissions- oder Abgasdurchsatzwerte, die bei gemäß Absatz 2.5.2 dieses Anhangs deaktiviertem Verbrennungsmotor gemessen wurden, sind auf Null zu setzen. Jegliche Korrektur der momentanen Schadstoffemissionen für erweiterte Bedingungen nach den Absätzen 5.1, 7.5 und 7.6 dieses Anhangs ist anzuwenden. Für die gesamte RDE-Fahrt und für den in innerorts zurückgelegten Teil der RDE-Fahrt (k = t = insgesamt, k = u = urban/innerorts):Abbildung A11/1
Wenn: | Dann ist RFk der Ergebnisbewertungsfaktor RFk: | Dabei gilt: |
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- 3.1.
- RDE-Ergebnisbewertungsfaktor für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und für NOVC-HEV
Der Wert des RDE-Ergebnisbewertungsfaktors hängt vom Verhältnis rk zwischen den während der RDE-Prüfung gemessenen entfernungsabhängigen CO2-Emissionen und dem entfernungsabhängig vom Fahrzeug während der an diesem Fahrzeug durchgeführten WLTP-Validierungsprüfung ausgestoßenen CO2-Wert einschließlich aller entsprechenden Korrekturen ab. Für die Emissionen innerorts sind folgende Phasen des WLTP-Fahrzyklus maßgeblich:- a)
- bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor die ersten beiden WLTC-Phasen, d. h. die Phasen mit niedriger und mittlerer Geschwindigkeit,
r k M CO 2 ,RDE,kM CO 2 ,WLTP,k - b)
- bei NOVC-HEV alle Phasen des WLTC-Fahrzyklus.
- 3.2.
- RDE-Ergebnisbewertungsfaktor für OVC-HEV
Der Wert des RDE-Ergebnisbewertungsfaktors hängt vom Verhältnis rk zwischen den während der RDE-Prüfung gemessenen entfernungsabhängigen CO2-Emissionen und dem entfernungsabhängig vom Fahrzeug während der entsprechenden an diesem Fahrzeug durchgeführten WLTP-Prüfung im Betrieb bei gleichbleibender Ladung ausgestoßenen CO2-Wert einschließlich aller entsprechenden Korrekturen ab. Das Verhältnis rk wird um eine Kennzahl bereinigt, mit der die jeweilige Nutzung des Verbrennungsmotors während der RDE-Fahrt und bei der Fahrzeugbetrieb bei gleichbleibender Ladung durchgeführten WLTP-Prüfung berücksichtigt wird. Für entweder die Fahrt innerorts oder die Gesamtfahrt gilt:- 4.
- ENDGÜLTIGE RDE-EMISSIONSERGEBNISSE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER PEMS-TOLERANZ
Um die Unsicherheit der PEMS-Messungen im Vergleich zu den im Labor bei der entsprechenden WLTP-Prüfung durchgeführten Messungen zu berücksichtigen, werden die berechneten Zwischenwert der Emissionen MRDE,k durch 1 + marginpollutant dividiert, wobei marginpollutant in Tabelle A11/2 festgelegt ist: Der PEMS-Toleranzwert für jeden Schadstoff wird wie folgt festgelegt:Schadstoff | Masse der Stickoxide (NOx) | Partikelzahl (PN) | Masse des Kohlenmonoxids (CO) | Masse der Gesamtkohlenwasserstoffe (THC) | Summe der Gesamtkohlenwasserstoffe und der Stickstoffoxide (THC + NOx) |
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marginpollutant | 0,10 | 0,34 | Noch festzulegen | Noch festzulegen | Noch festzulegen |
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