Anlage 4 RDE3 (VO (EU) 2017/1151)

Emissionsbestimmung

1.
EINLEITUNG

Diese Anlage beschreibt das Verfahren zur Bestimmung der momentanen Massen- und Partikelanzahlemissionen [g/s; #/s], welche für die nachfolgende Bewertung einer RDE-Prüffahrt und die Berechnung des endgültigen Emissionsergebnisses gemäß der Anlage 6 heranzuziehen sind.

2.
SYMBOLE, PARAMETER UND EINHEITEN

%—
Prozent
<—
kleiner als
#/s—
Anzahl pro Sekunde
α—
Molverhältnis für Wasserstoff (H/C)
β—
Molverhältnis für Kohlenstoff (C/C)
γ—
Molverhältnis für Schwefel (S/C)
δ—
Molverhältnis für Stickstoff (N/C)
Δtt,i
Wandlungszeit t des Analysators [s]
Δtt,m
Wandlungszeit t des Abgasmassendurchsatzmessers [s]
ε—
Molverhältnis für Sauerstoff (O/C)
ρ e
Abgasdichte
ρ gas
Dichte des Abgasbestandteils „Gas”
λ
Luftüberschussfaktor
λ i
momentaner Luftüberschussfaktor
A/F st
Stöchiometrisches Luft-Kraftstoff-Verhältnis [kg/kg]
°C—
Grad Celsius
c CH4
Methankonzentration
c CO
CO-Konzentration im trockenen Bezugszustand [%]
c CO2
CO2-Konzentration im trockenen Bezugszustand [%]
c dry
Konzentration eines Schadstoffs im trockenen Bezugszustand in ppm oder Volumenprozent
c gas,i
momentane Konzentration des Abgasbestandteils „Gas” [ppm]
c HCw
HC-Konzentration im feuchten Bezugszustand [ppm]
c HC(w/NMC)
HC-Konzentration, wenn CH4 oder C2H6 durch den NMC strömt [ppmC1]
c HC(w/oNMC)
- HC-Konzentration, wenn CH4 oder C2H6 am NMC vorbeiströmt [ppmC1[
c i,c
zeitkorrigierte Konzentration des Bestandteils i [ppm]
c i,r
Konzentration des Bestandteils i [ppm] im Abgas
c NMHC
Konzentration der Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffe
c wet
Konzentration eines Schadstoffs im feuchten Bezugszustand in ppm oder Volumenprozent
E E
Ethanwirkungsgrad
E M
Methan-Wirkungsgrad
g—
Gramm
g/s—
Gramm pro Sekunde
H a
Feuchtigkeit der Ansaugluft [g Wasser je kg trockener Luft]
i
Nummer der Messung
kg—
Kilogramm
kg/h—
Kilogramm pro Stunde
kg/s—
Kilogramm pro Sekunde
k w
Faktor der Umrechnung vom trockenen in den feuchten Bezugszustand
m—
Meter
m gas,i
Masse des Abgasbestandteils „Gas” [g/s]
q maw,i
momentaner Massendurchsatz der Ansaugluft (kg/s)
q m,c
zeitkorrigierter Abgasmassendurchsatz [kg/s]
q mew,i
momentaner Abgasmassendurchsatz [kg/s]
q mf,i
momentaner Kraftstoffmassendurchsatz [kg/s]
q m,r
Massendurchsatz des Rohabgases [kg/s]
r—
Kreuzkorrelationskoeffizient
r2
Bestimmungskoeffizient
r h
Ansprechfaktor für Kohlenwasserstoffe
rpm—
Umdrehungen pro Minute
s—
Sekunde
u gas
u-Wert des Abgasbestandteils „Gas”

3.
ZEITKORREKTUR DER PARAMETER

Für die korrekte Berechnung der streckenabhängigen Emissionen sind die aufgezeichneten Konzentrationskurven der Bestandteile, der Abgasmassendurchsatz, die Fahrzeuggeschwindigkeit und andere Fahrzeugdaten einer Zeitkorrektur zu unterziehen. Zur Erleichterung der Korrektur sind Daten, die dem Zeitabgleich unterliegen, entweder in einem einzigen Aufzeichnungsgerät oder mit einem synchronisierten Zeitstempel gemäß Anlage 1 Nummer 5.1 aufzuzeichnen. Die Zeitkorrektur und der Zeitabgleich für Parameter sind in der unter den Nummern 3.1 bis 3.3 festgelegten Reihenfolge durchzuführen.

3.1.
Zeitkorrektur von Bestandteilkonzentrationen

Die aufgezeichneten Kurven aller Bestandteilkonzentrationen sind einer Zeitkorrektur zu unterziehen, indem eine inverse Verschiebung entsprechend der Wandlungszeit der jeweiligen Analysatoren vorgenommen wird. Die Wandlungszeit der Analysatoren ist nach Anlage 2 Nummer 4.4 zu bestimmen: ci,ctΔtt,i ci,rt Dabei ist:
c i,c
die zeitkorrigierte Konzentration des Bestandteils i als Funktion der Zeit t
c i,r
die Rohkonzentration des Bestandteils i als Funktion der Zeit t
Δtt,i
die Wandlungszeit t des Analysators zur Messung des Bestandteils i

3.2.
Zeitkorrektur des Abgasmassendurchsatzes

Der mit einem Abgasdurchsatzmesser gemessene Abgasmassendurchsatz ist einer Zeitkorrektur durch inverse Verschiebung entsprechend der Wandlungszeit des Abgasmassendurchsatzmessers zu unterziehen. Die Wandlungszeit des Massendurchsatzmessers ist nach Anlage 2 Nummer 4.4 zu bestimmen: qm,ct Δtt,m qm,rt Dabei ist:
q m,c
der zeitkorrigierte Abgasmassendurchsatz als Funktion der Zeit t
q m,r
der Rohabgasmassendurchsatz als Funktion der Zeit t
Δtt,m
die Wandlungszeit t des Abgasmassendurchsatzmessers
Wird der Abgasmassendurchsatz mit Hilfe von ECU-Daten oder mit einem Sensor bestimmt, ist eine zusätzliche Wandlungszeit zu berücksichtigen, welche durch Kreuzkorrelation des berechneten Abgasmassendurchsatzes mit dem gemessenen Abgasmassendurchsatz gemäß Anlage 3 Nummer 4 ermittelt wird.

3.3.
Zeitabgleich der Fahrzeugdaten

Für sonstige, von einem Sensor oder dem ECU stammende Daten ist ein Zeitabgleich durch Kreuzkorrelierung mit geeigneten Emissionsdaten (z. B. mit Bestandteilkonzentrationen) vorzunehmen.

3.3.1.
Geschwindigkeit des Fahrzeugs aus verschiedenen Quellen

Zum Zeitabgleich zwischen Fahrzeuggeschwindigkeit und Abgasmassendurchsatz ist es zuerst notwendig, eine gültige Geschwindigkeitskurve festzulegen. Stammen die Daten zur Fahrzeuggeschwindigkeit aus verschiedenen Quellen (z. B. dem GPS, einem Sensor oder dem ECU), ist ein Zeitabgleich der Geschwindigkeitswerte durch Kreuzkorrelation vorzunehmen.

3.3.2.
Fahrzeuggeschwindigkeit und Abgasmassendurchsatz

Es ist ein Zeitabgleich zwischen der Fahrzeuggeschwindigkeit und dem Abgasmassendurchsatz durch Kreuzkorrelation des Abgasmassendurchsatzes und des Produkts aus Fahrzeuggeschwindigkeit und positiver Beschleunigung vorzunehmen.

3.3.3.
Weitere Signale

Bei Signalen, deren Wert sich langsam ändert und innerhalb einer engen Spanne liegt, beispielsweise bei der Umgebungstemperatur, kann der Zeitabgleich entfallen.

4.
KALTSTART

Für die Zwecke der RDE-Prüfung bezeichnet „Kaltstart” den Zeitraum vom Prüfbeginn bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug für eine Dauer von 5 Minuten gefahren ist. Konnte die Kühlmitteltemperatur ermittelt werden, endet der Kaltstartzeitraum, sobald das Kühlmittel erstmalig eine Temperatur von 70 °C erreicht hat, spätestens jedoch 5 min nach dem Prüfbeginn.

5.
EMISSIONSMESSUNGEN BEI STEHENDEM VERBRENNUNGSMOTOR

Momentane Emissions- oder Abgasdurchsatzwerte, die bei ausgeschaltetem Verbrennungsmotor gemessen wurden, sind aufzuzeichnen. Anschließend sind die aufgezeichneten Werte in einem gesonderten Schritt im Rahmen der Nachverarbeitung der Daten auf null zu setzen. Der Verbrennungsmotor gilt als ausgeschaltet, wenn zwei der folgenden Kriterien erfüllt sind: die aufgezeichnete Drehzahl beträgt < 50 rpm der gemessene Abgasmassendurchsatz beträgt < 3 kg/h der gemessene Abgasmassendurchsatz fällt im Leerlauf auf < 15 % des typischen Abgasmassendurchsatzes unter stationären Bedingungen.

6.
KONSISTENZPRÜFUNG DER DATEN ZUR HÖHENLAGE DES FAHRZEUGS

Besteht der wohlbegründete Verdacht, dass eine Fahrt oberhalb der zulässigen Höhe gemäß Nummer 5.2 dieses Anhangs durchgeführt wurde, oder wurde die Höhe nur mit einem GPS gemessen, sind die GPS-Höhendaten auf Konsistenz zu überprüfen und wenn nötig zu berichtigen. Die Konsistenz der Daten ist durch Vergleich von Breiten- und Längengrad- sowie von Höhendaten des GPS zu überprüfen, wobei die Höhe durch ein digitales Geländemodell oder eine topografische Karte im geeigneten Maßstab anzuzeigen ist. Messungen, die von der Höhenangabe der topografischen Karte um mehr als 40 m abweichen, sind manuell zu korrigieren und zu markieren.

7.
KONSISTENZPRÜFUNG DER GPS-DATEN ZUR FAHRZEUGGESCHWINDIGKEIT

Die vom GPS bestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit ist auf Konsistenz zu prüfen, indem die Gesamtfahrstrecke berechnet und mit Bezugswerten verglichen wird, welche entweder von einem Sensor, dem validierten ECU oder auch von einem digitalen Straßennetz oder einer topographischen Karte stammen. Offensichtliche Fehler in den GPS-Daten sind vor der Konsistenzprüfung beispielsweise mit Hilfe eines Koppelnavigationssensors obligatorisch zu berichtigen. Die ursprüngliche, unkorrigierte Datei ist aufzubewahren; korrigierte Daten sind zu kennzeichnen. Die berichtigten Daten dürfen sich nicht über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 120 s oder eine Gesamtdauer von mehr als 300 s erstrecken. Die mit Hilfe der korrigierten GPS-Daten berechnete Gesamtstrecke darf von den Bezugswerten um nicht mehr als 4 % abweichen. Wenn die GPS-Daten diese Anforderungen nicht erfüllen und keine andere verlässliche Quelle für Daten zur Fahrzeuggeschwindigkeit zur Verfügung steht, sind die Prüfungsergebnisse für ungültig zu erklären.

8.
KORREKTUR DER EMISSIONEN

8.1.
Umrechnung vom trockenen in den feuchten Bezugszustand

Werden die Emissionen im trockenen Bezugszustand gemessen, sind die gemessenen Konzentrationen anhand folgender Formel in den feuchten Bezugszustand umzurechnen: Dabei ist: cwet kwcdry
c wet
die Konzentration eines Schadstoffs im feuchten Bezugszustand in ppm oder Volumenprozent
c dry
die Konzentration eines Schadstoffs im trockenen Bezugszustand in ppm oder Volumenprozent
k w
der Faktor der Umrechnung vom trockenen in den feuchten Bezugszustand
Die Berechnung von kw erfolgt nach folgender Formel: kw 1 1α0,005cco2cco kw1 1,008 Dabei ist: kw1 1,608Ha 1000 1,608Ha Dabei ist:
H a
die Feuchtigkeit der Ansaugluft [g Wasser je kg trockener Luft]
c CO2
die CO2-Konzentration im trockenen Bezugszustand [%]
c CO
die CO-Konzentration im trockenen Bezugszustand [%]
α
das Molverhältnis für Wasserstoff

8.2.
Korrektur der NOx-Emissionen um Umgebungsfeuchte und -temperatur

Bei den NOX-Emissionen ist keine Korrektur um Umgebungstemperatur und Feuchtigkeit vorzunehmen.

8.3.
Korrektur negativer Emissionsergebnisse

Negative Zwischenergebnisse dürfen nicht korrigiert werden. Negative Endergebnisse sind auf Null zu setzen.

8.4.
Korrektur für erweiterte Bedingungen

Die im Sekundenabstand gemäß dieser Anlage berechneten Emissionen dürfen nur für die in den Nummern 9.5 und 9.6 genannten Fälle durch den Wert 1,6 dividiert werden. Der Korrekturfaktor 1,6 ist nur einmal anzuwenden. Der Korrekturfaktor 1,6 gilt für Schadstoffemissionen, aber nicht für CO2.

9.
BESTIMMUNG DER MOMENTANEN GASFÖRMIGEN ABGASBESTANDTEILE

9.1.
Einleitung

Die Bestandteile im Rohabgas sind mit den in Anlage 2 beschriebenen Mess- und Probenahmeanalysatoren zu messen. Die Rohkonzentrationen der maßgeblichen Bestandteile sind gemäß Anlage 1 zu messen. Die Daten sind einer Zeitkorrektur zu unterziehen und gemäß Nummer 3 abzugleichen.

9.2.
Berechnung der NMHC- und CH4-Konzentration

Bei der Methanmessung mit einem NMC-FID hängt die NMHC-Berechnung vom Kalibriergas/von der Methode zur Nullpunkt-/Messbereichskalibrierung ab. Bei Verwendung eines FID für THC-Messungen ohne NMC ist dieser mit Propan/Luft oder Propan/N2 auf die übliche Weise zu kalibrieren. Für die Kalibrierung des einem NMC nachgeschalteten FID sind folgende Verfahren zulässig:
a)
Das Kalibriergas aus Propan und Luft wird am NMC vorbeigeleitet.
b)
Das Kalibriergas aus Methan und Luft wird durch den NMC geleitet.
Es wird nachdrücklich empfohlen, den Methan-FID mit Kalibriergas aus Methan und Luft zu kalibrieren, das durch den NMC geleitet wird. In Verfahren a sind die Konzentrationen von CH4 und NMHC folgendermaßen zu berechnen: cCH4 cHCw oNMC1EMcHCwNMC EEEM cNMHC cHCwNMCcHCwoNMC1EE rhEEEM In Verfahren a sind die Konzentrationen von CH4 und NMHC folgendermaßen zu berechnen: cCH4 cHCwNMCrh1EMcHCwoNMC1EE rh EEEM cNMHC cHCwoNMC1EMcHCwNMCrh1EM EEEM Dabei ist:
c HC(w/oNMC)
die HC-Konzentration bei Vorbeileitung des CH4 oder C2H2 am NMC [ppmC1]
c HC(w/NMC)
die HC-Konzentration bei Durchfluss des CH4 oder C2H2 durch den NMC [ppmC1]
r h
der gemäß Anlage 2 Nummer 4.3.3 Buchstabe b bestimmte Kohlenwasserstoff- Ansprechfaktor
E M
die Umwandlungseffizienz bei Methan gemäß Anlage 2 Nummer 4.3.4 Buchstabe a
E E
die Umwandlungseffizienz bei Ethan gemäß Anlage 2 Nummer 4.3.4 Buchstabe b
Wird der Methan-FID durch den Cutter kalibriert (Verfahren b), beträgt die gemäß Anlage 2 Nummer 4.3.4 Buchstabe a ermittelte Umwandlungseffizienz bei Methan null. Die Dichte, die für die Berechnung der NMHC-Masse herangezogen wird, muss gleich der Dichte der Gesamtkohlenwasserstoffe bei 273,15 K und bei 101,325 kPa sein und hängt vom Kraftstoff ab.

10.
BESTIMMUNG DES ABGASMASSENDURCHSATZES

10.1.
Einleitung

Für die Berechnung der momentanen Massenemissionen nach den Nummern 11 und 12 ist die Bestimmung des Abgasmassendurchsatzes erforderlich. Der Abgasmassendurchsatz ist durch eines der direkten Messverfahren nach Anlage 2 Nummer 7.2 zu bestimmen. Alternativ dazu ist die Berechnung des Abgasmassendurchsatzes nach den Nummern 10.2 bis 10.4 zulässig.

10.2.
Berechnungsverfahren auf Grundlage des Luftmassendurchsatzes und des Kraftstoffmassendurchsatzes

Der momentane Abgasmassendurchsatz kann aus dem Luftmassendurchsatz und dem Kraftstoffmassendurchsatz folgendermaßen berechnet werden: qmew,i qmaw,iqmf,i Dabei ist:
q mew,i
der momentane Abgasmassendurchsatz [kg/s]
q maw,i
der momentane Massendurchsatz der Ansaugluft (kg/s)
q mf,i
der momentane Kraftstoffmassendurchsatz [kg/s]
Werden der Luftmassendurchsatz und der Kraftstoffmassendurchsatz oder der Abgasmassendurchsatz mit Hilfe von Aufzeichnungen des ECU ermittelt, muss der berechnete momentane Abgasmassendurchsatz die in Anlage 2 Nummer 3 für den Abgasmassendurchsatz festgelegten Linearitätsanforderungen sowie die Validierungsanforderungen nach Anlage 3 Nummer 4.3 erfüllen.

10.3.
Berechnungsverfahren auf der Grundlage des Luftmassendurchsatzes und des Luft-Kraftstoff-Verhältnisses

Der momentane Abgasmassendurchsatz kann aus dem Luftmassendurchsatz und dem Luft-Kraftstoff-Verhältnis folgendermaßen berechnet werden: qmew,i qmaw,i11AFstλi Dabei ist: AFst 138,01α4ε2γ 12,0111,008α15,9994ε14,0067δ32,0675γ λi 100cCO1042cHCw104 α 4 12cCO1043,5cCO2 1cCO1043,5cCO2 ε 2 δ 2 cCO2cCO104 4,7641α4ε2γcCO2cCO104cHCw104 Dabei ist:
q maw,i
der momentane Massendurchsatz der Ansaugluft (kg/s)
A/F st
das stöchiometrische Luft-Kraftstoff-Verhältnis [kg/kg]
λ i
das momentane Luftüberschussverhältnis
c CO2
die CO2-Konzentration im trockenen Bezugszustand [%]
c CO
die CO-Konzentration im trockenen Bezugszustand [ppm]
c HCw
die HC-Konzentration im feuchten Bezugszustand [ppm]
α
das Molverhältnis für Wasserstoff (H/C)
β
das Molverhältnis für Kohlenstoff (C/C)
γ
das Molverhältnis für Schwefel (S/C)
δ
das Molverhältnis für Stickstoff (N/C)
ε
das Molverhältnis für Sauerstoff (O/C)
Die Koeffizienten beziehen sich bei Kraftstoffen auf Kohlenstoffbasis auf einen Kraftstoff Cβ Hα Oε Nδ Sγ mit β = 1. Die Konzentration der HC-Emissionen ist in der Regel gering und kann bei der Berechnung von λi weggelassen werden. Werden der Luftmassendurchsatz und das Luft-Kraftstoff-Verhältnis mit Hilfe von Aufzeichnungen des ECU ermittelt, muss der berechnete momentane Abgasmassendurchsatz die in Anlage 2 Nummer 3 für den Abgasmassendurchsatz festgelegten Linearitätsanforderungen sowie die Validierungsanforderungen nach Anlage 3 Nummer 4.3 erfüllen.

10.4.
Berechnungsverfahren auf der Grundlage des Kraftstoffmassendurchsatzes und des Luft-Kraftstoff-Verhältnisses

Der momentane Abgasmassendurchsatz kann aus dem Kraftstoffdurchsatz und dem Luft-Kraftstoff-Verhältnis (berechnet mit A/Fst und λi gemäß Nummer 10.3) wie folgt errechnet werden: qmew,i qmf,i1AFstλi Der berechnete momentane Abgasmassendurchsatz muss die in Anlage 2 Nummer 3 für den Abgasmassendurchsatz festgelegten Linearitätsanforderungen sowie die Validierungsanforderungen nach Anlage 3 Nummer 4.3 erfüllen.

11.
BERECHNUNG DER MOMENTANEN MASSENEMISSIONEN GASFÖRMIGER BESTANDTEILE

Die momentanen Massenemissionen [g/s] werden durch Multiplikation der momentanen Konzentration des jeweiligen Schadstoffs [ppm] mit dem momentanen Abgasmassendurchsatz [kg/s] – bei beiden Werten ist eine Berichtigung und ein Abgleich für die Wandlungszeit vorzunehmen – und dem jeweiligen u-Wert nach Tabelle 1 ermittelt. Wird im trockenen Bezugszustand gemessen, so sind die momentanen Konzentrationswerte der Bestandteile nach Absatz 8.1 in den feuchten Bezugszustand umzurechnen, ehe sie für weitere Berechnungen verwendet werden. Gegebenenfalls sind in sämtlichen nachfolgenden Datenbewertungen negative momentane Emissionswerte zu verwenden. Die Parameterwerte müssen in die Berechnung der vom Analysator, dem Durchsatzmessgerät, dem Sensor oder dem ECU gemeldeten momentanen Emissionen [g/s] einfließen. Hierzu ist folgende Formel anzuwenden: Dabei ist: mgas,i ugascgas,iqmew,i
m gas,i
die Masse des Abgasbestandteils „Gas” [g/s]
u gas
das Verhältnis zwischen der Dichte des Abgasbestandteils „Gas” und der Gesamtdichte des Abgases gemäß Tabelle 1
c gas,i
die gemessene Konzentration des Abgasbestandteils „Gas” im Abgas [ppm]
q mew,i
der gemessene Abgasmassendurchsatz [kg/s]
gas
der jeweilige Bestandteil
i
die Nummer der Messung

Tabelle 1

u-Werte des Rohabgases als Darstellung des Verhältnisses zwischen der Dichte des Abgasbestandteils oder Schadstoffs i [kg/m3] und der Dichte des Abgases [kg/m3]

Kraftstoff ρ e [kg/m3] Bestandteil oder Schadstoff i
NOx CO HC CO2 O2 CH4
ρ gas [kg/m3]
2,053 1,250 (1) 1,9636 1,4277 0,716
u gas (2),(6)
Diesel (B7) 1,2943 0,001586 0,000966 0,000482 0,001517 0,001103 0,000553
Ethanol (ED95) 1,2768 0,001609 0,000980 0,000780 0,001539 0,001119 0,000561
CNG(3) 1,2661 0,001621 0,000987 0,000528 (4) 0,001551 0,001128 0,000565
Propan 1,2805 0,001603 0,000976 0,000512 0,001533 0,001115 0,000559
Butan 1,2832 0,001600 0,000974 0,000505 0,001530 0,001113 0,000558
LPG(5) 1,2811 0,001602 0,000976 0,000510 0,001533 0,001115 0,000559
Benzin (E10) 1,2931 0,001587 0,000966 0,000499 0,001518 0,001104 0,000553
Ethanol (E85) 1,2797 0,001604 0,000977 0,000730 0,001534 0,001116 0,000559

12.
BERECHNUNG DER MOMENTANEN PARTIKELZAHLEMISSIONEN

Die momentanen Massenemissionen [Partikel/s] werden durch Multiplikation der momentanen Konzentration des jeweiligen Schadstoffs [Partikel/cm3] mit dem momentanen Abgasmassendurchsatz [kg/s] ermittelt, wobei bei beiden Werten eine Berichtigung und ein Abgleich für die Wandlungszeit vorzunehmen ist. Gegebenenfalls sind in sämtlichen nachfolgenden Datenbewertungen negative momentane Emissionswerte zu verwenden. Alle signifikanten Stellen der Zwischenergebnisse sind bei der Berechnung der momentanen Emissionen zu berücksichtigen. Es ist folgende Gleichung anzuwenden: PN,i cPN,iqmew,iρe Dabei ist:
PN,i
der Partikelfluss [Partikel/s]
cPN,i
die gemessene Partikelzahlkonzentration [#/m3] normalisiert bei 0 °C
qmew,i
der gemessene Abgasmassendurchsatz [kg/s]
ρe
die Dichte des Abgases [kg/m3] bei 0 °C (Tabelle 1)

13.
DATENAUFZEICHNUNG UND -AUSTAUSCH

Der Datentauschtausch zwischen den Messsystemen und der Datenauswertungssoftware erfolgt über eine standardisierte Berichtsdatei gemäß Anlage 8 Nummer 2. Die Vorbearbeitung der Daten (z. B. Zeitkorrektur nach Nummer 3 oder Korrektur des GPS-Signals für die Fahrzeuggeschwindigkeit nach Nummer 7) muss mit der Steuerungssoftware des Messsystems erfolgen und vor Erzeugung der Datenberichtsdatei abgeschlossen sein. Wenn die Daten vor der Aufnahme in die Datenberichtsdatei berichtigt oder verarbeitet werden, müssen die originalen Rohdaten zwecks Qualitätssicherung und Kontrolle aufbewahrt werden. Das Runden von Zwischenwerten ist nicht zulässig.

Fußnote(n):

(1)

Kraftstoffabhängig

(2)

bei λ= 2, trockener Luft, 273 K und 101,3 kPa

(3)

Genauigkeit der u-Werte innerhalb von 0,2 % bei einer Massenverteilung von: C = 66 - 76 %; H = 22 - 25 %; N = 0 - 12 %

(4)

NMHC auf der Grundlage von CH2,93 (für THC ist der ugas-Faktor für CH4 zu verwenden)

(5)

Genauigkeit der u-Werte ± 0,2 % für folgende Massenverteilung: C3 = 70 - 90 %; C4 = 10 - 30 %

(6)

ugas ist ein Parameter ohne Einheit; die ugas-Werte schließen Einheitsumrechnungen ein, um sicherzustellen, dass die momentanen Emissionen in der angegebenen physikalischen Einheit, etwa g/s, ermittelt werden.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.