Anlage 7 RDE3 (VO (EU) 2017/1151)

Bestimmung der momentanen Emissionen

1.
EINFÜHRUNG

In dieser Anlage ist das Verfahren zur Bestimmung der momentanen Massen- und Partikelanzahlemissionen [g/s; #/s] beschrieben, das auf die Anwendung der Datenkonsistenzregeln nach Anlage 4 folgt. Die momentanen Massen- und Partikelzahlemissionen werden dann für die nachfolgende Bewertung einer RDE-Fahrt und die Berechnung des Zwischen- und des endgültigen Emissionsergebnisses gemäß der Anlage 11 herangezogen.

2.
SYMBOLE, PARAMETER UND EINHEITEN

αMolverhältnis für Wasserstoff (H/C)
βMolverhältnis für Kohlenstoff (C/C)
γMolverhältnis für Schwefel (S/C)
δMolverhältnis für Stickstoff (N/C)
Δtt,iWandlungszeit t des Analysators [s]
Δtt,mWandlungszeit t des Abgasmassendurchsatzmessers [s]
εMolverhältnis für Sauerstoff (O/C)
ρeAbgasdichte
ρgasDichte des Abgasbestandteils „Gas”
λLuftüberschussfaktor
λimomentaner Luftüberschussfaktor
A/Fststöchiometrisches Luft-Kraftstoff-Verhältnis [kg/kg]
cCH4Methankonzentration
cCOCO-Konzentration im trockenen Bezugszustand [%]
cCO2CO2-Konzentration im trockenen Bezugszustand [%]
cdryKonzentration eines Schadstoffs im trockenen Bezugszustand in ppm oder Volumenprozent
cgas,imomentane Konzentration des Abgasbestandteils „Gas” [ppm]
cHCwHC-Konzentration im feuchten Bezugszustand [ppm]
cHC(w/NMC)HC-Konzentration bei Durchfluss von CH4 oder C2H6 durch den NMC [ppm C1]
cHC(w/oNMC)HC-Konzentration bei Vorbeileitung des CH4 oder C2H6 am NMC vorbei [ppm C1]
ci,czeitkorrigierte Konzentration des Bestandteils i [ppm]
ci,rKonzentration des Bestandteils i [ppm] im Abgas
cNMHCKonzentration der Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffe
cwetKonzentration eines Schadstoffs im feuchten Bezugszustand in ppm oder Volumenprozent
EEEthan-Umwandlungseffizienz
EMMethan-Umwandlungseffizienz
HaFeuchtigkeit der Ansaugluft [g Wasser je kg trockener Luft]
iist die Nummer der Messung
mgas,iMasse des Abgasbestandteils „Gas” [g/s]
qmaw,imomentaner Massendurchsatz der Ansaugluft [kg/s]
qm,czeitkorrigierter Abgasmassendurchsatz [kg/s]
qmew,imomentaner Abgasmassendurchsatz [kg/s]
qmf,imomentaner Kraftstoffmassendurchsatz [kg/s]
qm,rRohabgasmassendurchsatz [kg/s]
rKreuzkorrelationskoeffizient
r2Bestimmungskoeffizient
rhKohlenwasserstoff-Ansprechfaktor
ugasu-Wert des Abgasbestandteils „Gas”

3.
ZEITKORREKTUR DER PARAMETER

Für die korrekte Berechnung der streckenabhängigen Emissionen sind die aufgezeichneten Konzentrationskurven der Bestandteile, der Abgasmassendurchsatz, die Fahrzeuggeschwindigkeit und andere Fahrzeugdaten einer Zeitkorrektur zu unterziehen. Zur Erleichterung der Zeitkorrektur sind Daten, die dem Zeitabgleich unterliegen, entweder in einem einzigen Aufzeichnungsgerät oder mit einem synchronisierten Zeitstempel gemäß Anlage 4 Absatz 5.1 aufzuzeichnen. Die Zeitkorrektur und der Zeitabgleich für Parameter sind in der in den Absätzen 3.1 bis 3.3 festgelegten Reihenfolge durchzuführen.

3.1.
Zeitkorrektur von Bestandteilkonzentrationen

Die aufgezeichneten Kurven aller Bestandteilkonzentrationen sind einer Zeitkorrektur zu unterziehen, indem eine inverse Verschiebung entsprechend der Wandlungszeit der jeweiligen Analysatoren vorgenommen wird. Die Wandlungszeit der Analysatoren ist nach Anlage 5 Absatz 4.4 zu bestimmen:ci,ct Δtt,i ci,rt Dabei gilt:
ci,cist die zeitkorrigierte Konzentration des Bestandteils i als Funktion der Zeit t
ci,rist die Rohkonzentration des Bestandteils i als Funktion der Zeit t
Δtt,iist die Wandlungszeit t des Analysators zur Messung des Bestandteils i

3.2.
Zeitkorrektur des Abgasmassendurchsatzes

Der mit einem Abgasdurchsatzmesser gemessene Abgasmassendurchsatz ist einer Zeitkorrektur durch inverse Verschiebung entsprechend der Wandlungszeit des Abgasmassendurchsatzmessers zu unterziehen. Die Wandlungszeit des Massendurchsatzmessers ist nach Anlage 5 Absatz 4.4 zu bestimmen:qm,ct Δtt,m qm,rt Dabei gilt:
qm,cist der zeitkorrigierte Abgasmassendurchsatz als Funktion der Zeit t
qm,rist der Rohabgasmassendurchsatz als Funktion der Zeit t
Δtt,mist die Wandlungszeit t des Abgasmassendurchsatzmessers
Wird der Abgasmassendurchsatz mithilfe von ECU-Daten oder mit einem Sensor bestimmt, ist eine zusätzliche Wandlungszeit zu berücksichtigen, welche durch Kreuzkorrelation des berechneten Abgasmassendurchsatzes mit dem gemessenen Abgasmassendurchsatz gemäß Anlage 6 Absatz 4 bestimmt wird.

3.3.
Zeitabgleich der Fahrzeugdaten

Für sonstige, von einem Sensor oder dem ECU stammende Daten ist ein Zeitabgleich durch Kreuzkorrelierung mit geeigneten Emissionsdaten (z. B. mit Bestandteilkonzentrationen) vorzunehmen.

3.3.1.
Fahrzeuggeschwindigkeit aus verschiedenen Quellen

Zum Zeitabgleich zwischen Fahrzeuggeschwindigkeit und Abgasmassendurchsatz ist es zuerst notwendig, eine gültige Geschwindigkeitskurve festzulegen. Stammen die Daten zur Fahrzeuggeschwindigkeit aus verschiedenen Quellen (z. B. dem GNSS, einem Sensor oder dem ECU), ist ein Zeitabgleich der Geschwindigkeitswerte durch Kreuzkorrelation vorzunehmen.

3.3.2.
Fahrzeuggeschwindigkeit und Abgasmassendurchsatz

Es ist ein Zeitabgleich zwischen der Fahrzeuggeschwindigkeit und dem Abgasmassendurchsatz durch Kreuzkorrelation des Abgasmassendurchsatzes und des Produkts aus Fahrzeuggeschwindigkeit und positiver Beschleunigung vorzunehmen.

3.3.3.
Weitere Signale

Bei Signalen, deren Wert sich langsam ändert und innerhalb einer engen Spanne liegt, beispielsweise bei der Umgebungstemperatur, kann der Zeitabgleich entfallen.

4.
EMISSIONSMESSUNGEN BEI STEHENDEM VERBRENNUNGSMOTOR

Momentane Emissions- oder Abgasdurchsatzwerte, die bei deaktiviertem Verbrennungsmotor gemessen wurden, sind in der Datenaustauschdatei aufzuzeichnen.

5.
KORREKTUR DER MESSWERTE

5.1.
Driftkorrektur

CcorCref,z Cref,s Cref,z2Cgas Cpre,z Cpost,zCpre,s Cpost,s Cpre,z Cpost,z
cref,zist der Bezugswert der Konzentration des Nullgases (normalerweise gleich null) [ppm]
cref,sist der Bezugswert der Konzentration des Justiergases [ppm]
cpre,zist die Analysator-Konzentration des Nullgases vor der Prüfung [ppm]
cpre,sist die Analysator-Konzentration des Justiergases vor der Prüfung [ppm]
cpost,zist die Analysator-Konzentration des Nullgases nach der Prüfung [ppm]
cpost,sist die Analysator-Konzentration des Justiergases nach der Prüfung [ppm]
cgasist die Konzentration des Probenahmegases [ppm]

5.2.
Umrechnung vom trockenen in den feuchten Bezugszustand

Werden die Emissionen im trockenen Bezugszustand gemessen, sind die gemessenen Konzentrationen anhand folgender Formel in den feuchten Bezugszustand umzurechnen:cwetkw cdry Dabei gilt:
cwetist die Konzentration eines Schadstoffs im feuchten Bezugszustand in ppm oder Volumenprozent
cdryist die Konzentration eines Schadstoffs im trockenen Bezugszustand in ppm oder Volumenprozent
kwist der Faktor der Umrechnung vom trockenen in den feuchten Bezugszustand
Die Berechnung von kw erfolgt nach folgender Formel:kw11 α 0,005 cco2 cco kw1 1,008 Dabei gilt:kw11,608 Ha1 000 1,608 Ha Dabei gilt:
Haist die Feuchtigkeit der Ansaugluft [g Wasser je kg trockener Luft]
cCO2ist die CO2-Konzentration im trockenen Bezugszustand [ %]
cCOist die CO-Konzentration im trockenen Bezugszustand [%]
αist das Molverhältnis des Kraftstoffs für Wasserstoff (H/C)

5.3.
Korrektur der NOx-Emissionen um Umgebungsfeuchte und -temperatur

Bei den NOx-Emissionen ist keine Korrektur um Umgebungstemperatur und Feuchtigkeit vorzunehmen.

5.4.
Korrektur negativer Emissionsergebnisse

Negative momentane Ergebnisse dürfen nicht korrigiert werden.

6.
BESTIMMUNG DER MOMENTANEN GASFÖRMIGEN ABGASBESTANDTEILE

6.1.
Einführung

Die Bestandteile im Rohabgas sind mit den in Anlage 5 beschriebenen Mess- und Probenahmeanalysatoren zu messen. Die Rohkonzentrationen der maßgeblichen Bestandteile sind gemäß Anlage 4 zu messen. Die Daten sind einer Zeitkorrektur zu unterziehen und gemäß Absatz 3 abzugleichen.

6.2.
Berechnung der NMHC und CH4-Konzentration

Bei der Methanmessung mit einem NMC-FID hängt die NMHC-Berechnung vom Kalibriergas/von der Methode zur Nullpunkt-/Messbereichskalibrierung ab. Bei Verwendung eines FID für THC-Messungen ohne NMC ist dieser mit Propan/Luft oder Propan/N2 auf die übliche Weise zu kalibrieren. Für die Kalibrierung des einem NMC nachgeschalteten Flammenionisationsdetektors (FID) sind folgende Verfahren zulässig:
a)
Das Kalibriergas aus Propan und Luft wird am NMC vorbeigeleitet.
b)
Das Kalibriergas aus Methan und Luft wird durch den NMC geleitet.
Es wird nachdrücklich empfohlen, den Methan-FID mit Kalibriergas aus Methan und Luft zu kalibrieren, das durch den NMC geleitet wird. Bei Verfahren a sind die Konzentrationen von CH4 und NMHC folgendermaßen zu berechnen:CCH4CHCwo NMC 1 EM CHCwNMCEE EMCNMHCCHCwNMC CHCwo NMC 1 EErh EE EM Bei Verfahren b sind die Konzentrationen von CH4 und NMHC folgendermaßen zu berechnen:CCH4CHCwNMC rh 1 EM CHCwo NMC 1 EErh EE EMCNMHCCHCwo NMC 1 EM CHCwNMC rh 1 EMEE EM Dabei gilt:
cHC(w/oNMC)ist die HC-Konzentration bei Vorbeileitung des CH4 oder C2H6 am NMC vorbei [ppm C1]
cHC(w/NMC)ist die HC-Konzentration bei Durchfluss von CH4 oder C2H6 durch den NMC [ppm C1]
rhder gemäß Anlage 5 Absatz 4.3.3 Buchstabe b bestimmte Kohlenwasserstoff- Ansprechfaktor
EMist die Methan-Umwandlungseffizienz gemäß Anlage 5 Nummer 4.3.4 Buchstabe a
EEist die Ethan-Umwandlungseffizienz gemäß Anlage 5 Absatz 4.3.4 Buchstabe b
Wird der Methan-FID durch den Cutter kalibriert (Verfahren b), beträgt die gemäß Anlage 5 Absatz 4.3.4 Buchstabe a bestimmte Umwandlungseffizienz bei Methan null. Die Dichte, die für die Berechnung der NMHC-Masse herangezogen wird, muss gleich der Dichte der Gesamtkohlenwasserstoffe bei 273,15 K und bei 101,325 kPa sein und hängt vom Kraftstoff ab.

7.
BESTIMMUNG DES ABGASMASSENDURCHSATZES

7.1.
Einführung

Für die Berechnung der momentanen Massenemissionen gemäß den Absätzen 8 und 9 ist die Bestimmung des Abgasmassendurchsatzes erforderlich. Der Abgasmassendurchsatz ist durch eines der direkten Messverfahren nach Anlage 5 Absatz 7.2 zu bestimmen. Alternativ dazu ist die Berechnung des Abgasmassendurchsatzes gemäß den Absätzen 7.2 bis 7.4 des vorliegenden Anhangs zulässig.

7.2.
Berechnungsverfahren auf Grundlage des Luftmassendurchsatzes und des Kraftstoffmassendurchsatzes

Der momentane Abgasmassendurchsatz kann aus dem Luftmassendurchsatz und dem Kraftstoffmassendurchsatz folgendermaßen berechnet werden:qmew,iqmaw,i qmf,i Dabei gilt:
qmew,iist der momentane Abgasmassendurchsatz [kg/s]
qmaw,iist der momentane Massendurchsatz der Ansaugluft [kg/s]
qmf,iist der momentane Kraftstoffmassendurchsatz [kg/s]
Werden der Luftmassendurchsatz und der Kraftstoffmassendurchsatz oder der Abgasmassendurchsatz mithilfe von Aufzeichnungen des ECU ermittelt, muss der berechnete momentane Abgasmassendurchsatz die in Anlage 5 Absatz 3 für den Abgasmassendurchsatz festgelegten Linearitätsanforderungen sowie die Validierungsanforderungen nach Anlage 6 Absatz 4.3 erfüllen.

7.3.
Berechnungsverfahren auf der Grundlage des Luftmassendurchsatzes und des Luft-Kraftstoff-Verhältnisses

Der momentane Abgasmassendurchsatz kann aus dem Luftmassendurchsatz und dem Luft-Kraftstoff-Verhältnis folgendermaßen berechnet werden:qmew,iqmaw,i 11AFst li Dabei gilt:A/Fst138,0 1α4ε2 γ12,011 1,008 α 15,999 ε 14,0067 γli100CCO 10–42 CHCw 10–4 α412 CCO 10–43,5 CCO21CCO 10–43,5 CCO2ε4γ4 CCO2 CCO 10–44,764 1α4ε2 γ CCO2 CCO 10–4 CHCw 10–4 Dabei gilt:
qmaw,iist der momentane Massendurchsatz der Ansaugluft [kg/s]
A/Fstist das stöchiometrische Luft-Kraftstoff-Verhältnis [kg/kg]
λiist das momentane Luftüberschussverhältnis
cCO2ist die CO2-Konzentration im trockenen Bezugszustand [ %]
cCOist die CO-Konzentration im trockenen Bezugszustand [ppm]
cHCwist die HC-Konzentration im feuchten Bezugszustand [ppm]
αist das Molverhältnis für Wasserstoff (H/C)
βist das Molverhältnis für Kohlenstoff (C/C)
γist das Molverhältnis für Schwefel (S/C)
δist das Molverhältnis für Stickstoff (N/C)
εist das Molverhältnis für Sauerstoff (O/C)
Die Koeffizienten beziehen sich bei Kraftstoffen auf Kohlenstoffbasis auf einen Kraftstoff Cβ Hα Oε Nδ Sγ mit β = 1. Die Konzentration der HC-Emissionen ist in der Regel gering und kann bei der Berechnung von λi weggelassen werden. Werden der Luftmassendurchsatz und das Luft-Kraftstoff-Verhältnis mithilfe von Aufzeichnungen des ECU ermittelt, muss der berechnete momentane Abgasmassendurchsatz die in Anlage 5 Absatz 3 für den Abgasmassendurchsatz festgelegten Linearitätsanforderungen sowie die Validierungsanforderungen nach Anlage 6 Absatz 4.3 erfüllen.

7.4.
Berechnungsverfahren auf der Grundlage des Kraftstoffmassendurchsatzes und des Luft-Kraftstoff-Verhältnisses

Der momentane Abgasmassendurchsatz kann aus dem Kraftstoffdurchsatz und dem Luft-Kraftstoff-Verhältnis (berechnet mit A/Fst und λi gemäß Absatz 7.3) wie folgt errechnet werden:qmew,iqmaw,i 11AFst liqmew,iqmf,i 1 AFst li Der berechnete momentane Abgasmassendurchsatz muss die in Anlage 5 Absatz 3 für den Abgasmassendurchsatz festgelegten Linearitätsanforderungen sowie die Validierungsanforderungen nach Anlage 6 Absatz 4.3 erfüllen.

8.
BERECHNUNG DER MOMENTANEN MASSENEMISSIONEN GASFÖRMIGER BESTANDTEILE

Die momentanen Massenemissionen [g/s] werden durch Multiplikation der momentanen Konzentration des jeweiligen Schadstoffs [ppm] mit dem momentanen Abgasmassendurchsatz [kg/s] – bei beiden Werten ist eine Korrektur und ein Abgleich für die Wandlungszeit vorzunehmen – und dem jeweiligen u-Wert nach Tabelle A7/1 bestimmt. Wird im trockenen Bezugszustand gemessen, so sind die momentanen Konzentrationswerte der Bestandteile nach Absatz 5.1 in den feuchten Bezugszustand umzurechnen, ehe sie für weitere Berechnungen verwendet werden. Gegebenenfalls sind in sämtlichen nachfolgenden Datenbewertungen negative momentane Emissionswerte zu verwenden. Die Parameterwerte müssen in die Berechnung der vom Analysator, dem Durchsatzmessgerät, dem Sensor oder dem ECU gemeldeten momentanen Emissionen [g/s] einfließen. Hierzu ist folgende Formel anzuwenden:mgas,iugas Cgas,i qmew,i Dabei gilt:
mgas,iist die Masse des Abgasbestandteils „Gas” [g/s]
ugasist das Verhältnis zwischen der Dichte des Abgasbestandteils „Gas” und der Gesamtdichte des Abgases gemäß Tabelle A7/1
cgas,iist die gemessene Konzentration des Abgasbestandteils „Gas” im Abgas [ppm]
qmew,iist der gemessene Abgasmassendurchsatz [kg/s]
gasist der jeweilige Bestandteil
iist die Nummer der Messung

Tabelle A7/1

u-Werte des Rohabgases als Darstellung des Verhältnisses zwischen der Dichte des Abgasbestandteils oder Schadstoffs i [kg/m3] und der Dichte des Abgases [kg/m3]

Kraftstoffre [kg/m3]Bestandteil oder Schadstoff i
NOxCOHCCO2O2CH4
rgas [kg/m3]
2,0521,249(3)1,96301,42760,715
ugas(4),(6))
Dieselkraftstoff (B0)1,28930,0015930,0009690,0004800,0015230,0011080,000555
Dieselkraftstoff (B5)1,28930,0015930,0009690,0004800,0015230,0011080,000555
Dieselkraftstoff (B7)1,28940,0015930,0009690,0004800,0015230,0011080,000555
Ethanol (ED95)1,27680,0016090,0009800,0007800,0015390,0011190,000561
CNG(3)1,26610,0016210,0009870,000528(4)0,0015510,0011280,000565
Propan1,28050,0016030,0009760,0005120,0015330,0011150,000559
Butan1,28320,0016000,0009740,0005050,0015300,0011130,000558
LPG(6)1,28110,0016020,0009760,0005100,0015330,0011150,000559
Benzin (E0)1,29100,0015910,0009680,0004800,0015210,0011060,000554
Benzin (E5)1,28970,0015920,0009690,0004800,0015230,0011080,000555
Benzin (E10)1,28830,0015940,0009700,0004810,0015240,0011090,000555
Ethanol (E85)1,27970,0016040,0009770,0007300,0015340,0011160,000559

9.
BERECHNUNG DER MOMENTANEN PARTIKELZAHLEMISSIONEN

Die momentanen Partikelzahlemissionen [Partikel/s] werden durch Multiplikation der momentanen Konzentration des jeweiligen Schadstoffs [Partikel/cm3] mit dem momentanen Abgasmassendurchsatz [kg/s] – bei beiden Werten ist eine Korrektur und ein Abgleich für die Wandlungszeit vorzunehmen – und durch Division durch die Dichte [kg/m3] nach Tabelle A7/1 bestimmt. Gegebenenfalls sind in sämtlichen nachfolgenden Datenbewertungen negative momentane Emissionswerte zu verwenden. Alle signifikanten Stellen der Vorergebnisse sind bei der Berechnung der momentanen Emissionen zu berücksichtigen. Es ist folgende Gleichung anzuwenden: PNiCPN,iqmew,iρe Dabei gilt:
PNiist der Partikelfluss [Partikel/s]
cPN,iist die gemessene Partikelzahlkonzentration [#/m3] normalisiert bei 0 °C
qmew,iist der gemessene Abgasmassendurchsatz [kg/s]
ρeist die Dichte des Abgases [kg/m3] bei 0 °C (Tabelle A7/1)

10.
DATENAUSTAUSCH

Datenaustausch: Der Datentauschtausch zwischen den Messsystemen und der Datenauswertungssoftware erfolgt über eine von der Kommission zur Verfügung gestellte standardisierte Datenaustauschdatei6. Die Vorbearbeitung der Daten (z. B. Zeitkorrektur nach Absatz 3, Korrektur der Fahrzeuggeschwindigkeit nach Anlage 4 Absatz 4.7 oder Korrektur des GNSS-Signals für die Fahrzeuggeschwindigkeit nach Anlage 4 Absatz 6.5) muss mit der Steuerungssoftware des Messsystems erfolgen und vor Erzeugung der Datenaustauschdatei abgeschlossen sein.

Fußnote(n):

(1)

kraftstoffabhängig.

(2)

bei λ= 2, trockener Luft, 273 K und 101,3 kPa.

(3)

Genauigkeit der u-Werte innerhalb von 0,2 % bei einer Massenverteilung von: C=66-76 %; H=22-25 %; N=0-12 %.

(4)

NMHC auf der Basis von CH2,93 (für THC ist der ugas-Faktor für CH4 zu verwenden).

(5)

Genauigkeit der u-Werte ± 0,2 % für folgende Massenverteilung: C3=70-90 %; C4=10-30 %.

(6)

ugas ist ein Parameter ohne Einheit; die ugas-Werte schließen Einheitsumrechnungen ein, um sicherzustellen, dass die momentanen Emissionen in der angegebenen physikalischen Einheit, etwa g/s, ermittelt werden.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.